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Besitzstörungsklage - Kosten?

userohnenamen 01.04.2007 - 18:48 25265 109
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userohnenamen

leider kein name
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Zitat von Cobase
Hier gibt es sehr ausführliche Informationen zu dem Thema:

http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm
ja danke da hab ich bereits auch ein wenig gelesen, nur direkt eine "kosten-übersicht" hab ich da halt auch nicht gesehen
kann ja auch sein das hier leute schon damit erfahrung haben

ich werd fotos und schreiben schnell zur verfügung stellen, is nämlich alles nicht so eindeutig, leider :(

EG

thinking with portals
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Sachen gibts! O.o

Meiner Meinug nach will sich die Firma ums verrecken unbeliebt machen..warum auch immer die sich selbst durch so einen Blödsinn das Geschäft verderben.

Sag uns auf jedenfall wie das ausgegangen ist...da kann ja jeder kommen! O.o

Starsky

Erbeeren für alle!
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was ist das denn übrigens für eine neue firma? anwaltskanzlei? :D

CROWLER

Powerbunny
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es ist auf jeden fall eine frage wie der parkplatz beschaffen ist
wenn wirklich nicht erkennbar ist, dass es sich um einen firmenparkplatz handelt ist die sache mehr oder weniger gegessen - das schreiben war nur so eine idee von mir
da das aber nix offizielles ist kannst du das auch genausogut nie bekommen haben.

mach fotos vom parkplatz dann sehen wir weiter (eine skizze aus der vogelperspektive wär auch gut)
ich hol mal schnell mein abgb und les mich mal ins thema ein wenig ein (muss sowieso genau den blödsinn grad lernen - kommt also ganz gut ^^ )

daniel2620

Big d00d
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Zitat von Starsky
was ist das denn übrigens für eine neue firma? anwaltskanzlei? :D

LOL
Sachen gibts!

War das nur ein normaler Brief?
Weil wenn er nicht eingeschriben war kann ja keiner nachweisen das du den jemals bekommen hast?!

Die Firma muss ja reich sein, macht neu auf und verscheucht die Kunden!

DD

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Starsky
die auskunft sollte auch schon über die rechtsschutzversicherung laufen, dafür hat man ja sowas.

jo, klar, aber dort sitzen ja auch welche :D

userohnenamen

leider kein name
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also hier sieht man das schild das am parkplatz ist.
es ist ein schild angebracht, aber dieses hat imho nur begrenzte gültigkeit da erstens keine der drei genannten firmen mehr existiert, und noch dazu 4 der 7 parkplätze bereits für trafik und bäcker abgesperrt sind.
Im schreiben ist zu lesen das ein schild der firma XXX angebracht ist, was eindeutig bullshit ist. ich bin auch sofort nach erhalt des briefes mit der kamera dorthin und hab fotos gemacht.
die parkplätze 195 bis 197 (um die es ja geht) gehörten eben früher zu einer firma die sicherlich seit jahren ausgezogen ist und auch keinen anspruch auf die parkplätze gestellt hat. von daher wurden sie einfach von allen anwohnern zum allgemeinen parken genutzt.
hätte die firma xxx ein neues schild angebracht würde es ja eindeutig sein und ich auch ohne murren bezahlen, so find ichs aber einfach fürn *****

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Im schreiben ist eben die rede vom 24.1. und 1.2. was jeweils ein mittwoch und donnerstag sein würde. ich hab eben wie bereits erwähnt einmal einen hinweiszettel erhalten (dürfte eben ca. anfang februar gewesen sein) und hab mich ab diesem zeitpunkt nicht mehr dorthin gestellt. den zettel habe ich aber sicherlich erst an einem sonntag gesehen bzw. bekommen (dafür wäre auch meine freundin als zeugin vorhanden)

aber danke mal für eure hilfe diesbezüglich :)
Bearbeitet von userohnenamen am 01.04.2007, 20:11

Anti

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Zitat von daniel2620
War das nur ein normaler Brief?
Weil wenn er nicht eingeschriben war kann ja keiner nachweisen das du den jemals bekommen hast?!

das müssen die auch nicht nachweisen können... iirc ist so ein schreiben reine kulanz, weil die besitzer nicht gleich klage einbringen wollen, aber nicht rechtlich notwendig. wenn die denken dass die forderung gerechtfertigt ist werden sie wohl wenn man nicht zahlt beim zuständigen Landesgericht Klage einbringen; kann aber auch sein dass sie einfach mal die Forderungen ausschicken und nie klagen... also solltest dich auf jeden fall bei der rechtsschutzversicherung informieren ob die das decken, und, wie schon gesagt worden, fotos machen um zu beweisen dass das nicht eindeutig als privatparkplatz beschildert ist. Deiner Beschreibung nach zu urteilen würd ich's draufankommen lassen

semteX

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da keine der 3 firmen mehr existiert => pice of cake!

userohnenamen

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jo danke

ich werd mal ne mail an meine versicherung verfassen was die dazu sagen

HaBa

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Mach vielleicht noch Bilder mit einer aktuellen Tageszeitung.

Bei dem ganzen studierten Gsindel weiß man ja nie ...

userohnenamen

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Zitat von HaBa
Mach vielleicht noch Bilder mit einer aktuellen Tageszeitung.

Bei dem ganzen studierten Gsindel weiß man ja nie ...

das hat dann irgendwie den entführtentouch, werd ich aber morgen zur sicherheit noch machen :D

Tilmann

Big d00d
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von http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm

2.3.5. Fristwahrung

Eine weitere Voraussetzung für die Besitzstörungsklage ist die Wahrung der gesetzlich vorgesehenen Frist. § 454 ZPO sieht vor, dass die Klage binnen 30 Tagen ab der Kenntnis der Besitzstörung und des Täters einzubringen ist. Bei dieser 30 Tage Frist handelt es sich nicht um eine prozessuale, sondern um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist (vgl Abschnitt II: Fragen des Verfahrens).

--> Gilt das Kennzeichen als Kenntnis des Täters? Wenn ja ist alles gut

Drey

disconnected
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besitzstörungsklage zahlst nix an den staat - das ganze läuft privatrechtlich ab und da kanns sehr teuer werden. die 182 € sind ja nur ein "entgegenkommen" und bei nicht-bezahlung und nicht-unterfertigung einer unterlassungszusage wirst dann eben wegen der besitzstörung geklagt - und da befindest schnell weit mehr als die 182 €

ich hab mal ~150e dafür gezahlt, da ich auf nem numerierten parkplatz stand, bei dem (und auch bei den anliegenden parkplätzen) die nummern nicht mehr lesbar waren - irgendwo stand anscheinend im gemüse eine hinweistafel ... zahlen war billiger
der freund meiner tante musste um die 300€ für ne ähnliche besitzstörung zahlen
der vater meiner freundin hätte fürs umdrehen auf leer stehenden firmenparkplätzen um die 200€ zahlen müssen ... er hats drauf ankommen lassen, 20e als zeichen des guten willens überweisen und gemeint, er möchte gern eine genaue kostenaufstellung warum das die ~200e ausmacht ... weiters gibts da anscheinend eine frist, dass zwischen besitzstörung und klageeinreichung maximal ein monat vergehen darf - zumindest lt. dem juristen in der firma vom freundin-vatern ... das ganze war im dezember und nach der überweisung + eingeschriebenen brief um bitte der kostenaufstellung ists ruhig geblieben.

eine besitzstörungsklage ist ein nettes zubrot für befreundete anwälte ... und das ganze kann schnell sehr teuer werden.

und wesentlich:
ob so eine klage zuz recht oder zu unrecht eingereicht wird, ist völlig irrelevant. du bist auf seinem besitz gestanden und nur weil der parkplatz zuvor wem anderen gehört hat und dieser nie geklagt hat, befreit einem nicht von der schuld. nun gehört er wem neuen, du und andre habt wie immer nicht rechtens geparkt und nun hats dich halt erwischt. so siehts juristisch aus. einziger vorteil hättest: ver"jährung" durch fristversäumte einreichung der zivilklage

-drey-
Bearbeitet von Drey am 01.04.2007, 23:23

userohnenamen

leider kein name
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also laut Tillmann könnte dann ja schon gar keine klage mehr eingereicht werden? versteh ich das jetzt richtig

@drey: mir ist klar das ich auf seinem besitz gestanden bin. es geht aber eher darum ob es ausreichend als sein platz gekennzeichnet war oder nicht, und das somit rechtens ist?
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