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Besitzstörungsklage - Kosten?

userohnenamen 01.04.2007 - 18:48 25195 109
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Drey

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wenn zwischen erkenntnis, wer der täter war (in deinem fall halt zulassungsbesitzer) und heute mehr als 30 tage vergangen sind und noch keine klage eingereicht wurde, dann kann er brausen gehen - ja, so ists auch im fall vom vatern meiner freundin ergangen.

zwengs deiner frage ob der kennzeichnung - wir sind hier alle keine juristen, jedenfalls meine erfahrungen mit besitzstörungsklagen:
- es reicht, dass irgendwo eine tafel steht, dass nr. xxx bis nr. yyy ein privatbesitz ist (und da is ******en wenn noch ein alter firmenname drauf steht)
- umdrehen auf freien firmenparkplätzen vor nem geschäft hat beim schwiegervattern in spe ausgereicht - da wars halt fristversäumnis
- paar sekunden auf ner strichlierten fläche vor nem geschäft parken reicht für eine besitzstörungsklage (auch ohne schild ... war mal bei so nem orf-help-format)

besitzstörungsklagen sind echt a hund ... je nach verkehrswert des gestörten besitzes und häufigkeit der störung wird der zivilrechtliche schadensersatz ermittelt und der ist erschreckend hoch - um einiges höher als die 182€

wenns außerhalb der 30 tage frist (vom zustelltermin des briefes) ist und noch keine klage aktiv ist (des müsst ma halt wissen), dann freu dich drüber.

rechtsschutz ist natürlich von vorteil, aber gegen eine begangene besitzstörung zu prozessieren ist eher sinnbefreit.

ich wünsch dir alles gute und dass die frist versäumt wurde (anscheinend ist das sehr oft der fall und die anwältsgeier hoffen halt auf eingeschüchterte bürger)

-drey-

userohnenamen

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ok danke
dann is das wohl das einzige auf das ich hoffen kann
jetzt is eben nur mehr die fragen ob kenntniss des taferls oder erst die ausmachung meiner person als "erkenntnis des täters" gilt, aber das werde ich meinem rechtsschutz überlassen

userohnenamen

leider kein name
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ich erlaub mir mal nen doppelpost, soeben bekommen

Zitat
Sehr geehrter Herr XXX!

Besitzstörungsklagen sind nach den ARB ein nicht versicherbares Risiko. Es besteht
keine Deckung.

ich glaub ich werd mich wohl mal auf die suche nach was neuem machen und wohl oder übel die 182 € zahlen, wenn mir nichtmal mein rechtsschutz auskunft darüber geben kann

Starsky

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die finanzielle forderung von 182€ ist wohl kaum rückgängig zu machen, aber an deiner stelle würde ich mich mal bei besagter firma persönlich vorstellig machen, mich einerseits entschuldigen, aber andererseits darauf hinweisen, dass du dir aufgrund mangelnder kennzeichnung deines vergehens nicht bewusst warst.

userohnenamen

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Zitat von Starsky
die finanzielle forderung von 182€ ist wohl kaum rückgängig zu machen, aber an deiner stelle würde ich mich mal bei besagter firma persönlich vorstellig machen, mich einerseits entschuldigen, aber andererseits darauf hinweisen, dass du dir aufgrund mangelnder kennzeichnung deines vergehens nicht bewusst warst.

das hätte ich mir sowieso für heute nachmittag nach der arbeit vorgenommen.
einfach weil ich gerne den grund für dieses verspätetes vorgehen gewusst hätte usw.

problem wird eher da jemanden anzutreffen da das ganze mehr als lager dient (so kommts mir halt vor)

Starsky

Erbeeren für alle!
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andererseits wäre es interessant, ob da schon ein verfahren gegen dich läuft, zwecks fristversäumung - könnte das dein rechtsschutz wenigstens für dich herausfinden? ;)

aber wenn soetwas nicht gedeckt ist, würde ich den rechtsschutz kündigen uns stattdessen schutzgeld an die mafia zahlen :D.

userohnenamen

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Zitat von Starsky
andererseits wäre es interessant, ob da schon ein verfahren gegen dich läuft, zwecks fristversäumung - könnte das dein rechtsschutz wenigstens für dich herausfinden? ;)

aber wenn soetwas nicht gedeckt ist, würde ich den rechtsschutz kündigen uns stattdessen schutzgeld an die mafia zahlen :D.

naja wenn bereits ein verfahren laufen würde, für was sollte ich dann die 182 € zahlen :D
is dann für die fisch, die sind ja das honorar für die unterlassungserklärung die ich unterschreiben soll
von daher wird da wohl kaum etwas sein

und des mit dem rechtsschutz wird auf jeden fall überdacht und nach alternativen umgeschaut

Starsky

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die mafia deckt auf jeden fall jegliche fälle ab! :D

Drey

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der rechtsschutz wirds - falls die gegnerische partei nicht mitspielt, was eher der fall ist - nicht rausfinden. eher nur, wennst am zuständigen gericht wen bekannten sitzen hast - und das nicht offiziell, eh klar.

a rechtsschutz nützt dir ja nur was bezüglich der vertretungsdienstleistung vor gericht - so eine zivilrechtliche schadenersatzklage kannst nicht abdecken. genau so wenig gibts eine versicherung für warez oder fürs z schnell oder angflaschlt fahrn (ok, des ist auch nicht zivilrechtlich, aber egal)

-drey-

userohnenamen

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das es nur über die vertretung und nicht über die strafzahlung geht is eh klar.
ich bin nur enttäuscht das anscheinend nicht mal die vertretung abgedeckt ist

wegen der frist konnte ich dem dr. noch was rauskitzeln

die 30 Tage frist, beginnt sobald der Fahrzeughalter bekannt ist, d.h. ich werde auf jeden fall zahlen müssen, da ich ja nicht weiß wann sie eine Fahrzeughalterauskunft gemacht haben, ich weiß nur das sie 14 € kostet :D

ich schätze aber die frist wird in der nächsten woche am auslaufen sein, da die gesetzte zahlfrist doch etwas kurz erscheint. was machen leute die gerade auf urlaub sind usw. (ja ich weiß das ist denen ******egal)

Drey

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leute die auf urlaub sind, werden halt dann zivilrechtlich geklagt oder mittels ablasshandel ("bitte bitte ich war auf urlaub, i zahl eh ... bitte ned klagen" - "ok, macht xxx €") geschröpft.

ein mittel wär, dass d eingeschrieben nen brief schreibst, in dem du dich zahlungswillig zeigst und 14e für die lenkererhebung schon überwiesen hast + kopie vom zahlschein oder ebanking ausdruck odgl. ... weiters bittest sie um genaue kostenaufstellung. ... zeit schinden (im schlimmsten fall: tag vom rechtsanwaltschrieb + 30 tage) , damit sich die klage nicht mehr ausgeht.

-drey-

userohnenamen

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Zitat von Drey
leute die auf urlaub sind, werden halt dann zivilrechtlich geklagt oder mittels ablasshandel ("bitte bitte ich war auf urlaub, i zahl eh ... bitte ned klagen" - "ok, macht xxx €") geschröpft.

ein mittel wär, dass d eingeschrieben nen brief schreibst, in dem du dich zahlungswillig zeigst und 14e für die lenkererhebung schon überwiesen hast + kopie vom zahlschein oder ebanking ausdruck odgl. ... weiters bittest sie um genaue kostenaufstellung. ... zeit schinden (im schlimmsten fall: tag vom rechtsanwaltschrieb + 30 tage) , damit sich die klage nicht mehr ausgeht.

-drey-

gute idee, danke
werde mal schauen was sich nach dem heutigen aushorchen direkt bei der firma ergibt und dann entscheiden. aber so einen schrieb werd ich wohl probieren

semteX

Risen from the banned
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das problem hier: ich seh das rechtlich gar ned einwandfrei. es steht, dass parkplätze mit nummern XXX bis YYY zur firma A B und C gehört.

Jetzt existiert aber keine Firma C mehr - woher soll ma also wissen, dass der parkplatz firma D gehört, die nirgends erwähnt wird?

naja, i würd versuchn des runterzuhandeln (Schuler / Student / ka was du bist bonus).... dass das ned vom rechtsschutz abgedeckt wird ist imho a witz. zumindest die auskunft sollt möglich sein

userohnenamen

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Zitat von semteX
das problem hier: ich seh das rechtlich gar ned einwandfrei. es steht, dass parkplätze mit nummern XXX bis YYY zur firma A B und C gehört.

Jetzt existiert aber keine Firma C mehr - woher soll ma also wissen, dass der parkplatz firma D gehört, die nirgends erwähnt wird?

diese sache wurmt mich eben am ganzen, weil ich mir chancen einrechnen würde damit durchkommen zu können, mir allerdings die kosten beim einfahren einfach zu hoch sind (und eben erst recht wenn sowas nicht vom rechtsschutz abgedeckt ist)
und genau da kommt dann der feigling wieder raus der sagt lieber 182 € zahlen und einen selbst dafür hassen, als später vielleicht zig tausend zu blechen

@bonus: ich hab leider keinen mehr, aber ich könnt mir ja was spezielles ausdenken ;)
naja ok, höchstens schlechtverdiener bonus ginge bei mir :D

Drey

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Zitat von semteX
das problem hier: ich seh das rechtlich gar ned einwandfrei. es steht, dass parkplätze mit nummern XXX bis YYY zur firma A B und C gehört.

Jetzt existiert aber keine Firma C mehr - woher soll ma also wissen, dass der parkplatz firma D gehört, die nirgends erwähnt wird?

rechtlich hat nüsse mit gerechtigkeit zu tun, sondern mit rechtssprechung.

hmmm, lass ma s mal zusammenfassen:
- vorher privatbesitz einer firma, in dessen gebäude jetzt eine neue firma drinnen ist
- viele parken anscheinend auf dem privatparkplatz der firma
- der neuen firma feits an und teilt mal ordentlich aus.

privatgrund bleibt privatgrund, wurscht was am schild draufsteht.

-drey-
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