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Das Bundesheer

dosen 08.02.2006 - 23:07 87106 430 Thread rating
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rastullah

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Zitat aus einem Post von 11Fire01
meine feder in der mechanischen tastatur hält dann ja mehr aus :p

Die hat vermutlich auch mehr gekostet :D

NeM

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Die werden von a paar Würschtlfinger auch ned so belastet wie von einem Verschluss :p

NeM

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Die Kommentare brauchts wie immer ned lesen, sonst sinkt der IQ um 1-2 Punkte...... Ich hab mich für euch geopert. Gefopet. Geopfert. ffs.
Bearbeitet von NeM am 26.11.2017, 22:24

Dreamforcer

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für nicht waffen besitzer, heisst das jetzt was ?

laden plausibel oder nicht

M4D M4X

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ja - es kann vorkommen, dass das STG durchlädt wenn es runterfällt

und es ist fahrlässige Tötung wenn einer eine Waffe auf wen richtet und abdrückt.
wobei "zum Spass" eigentlich ein Vorsatz ist

Hornet331

See you Space Cowboy
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Ich frag mich was das beweisen soll. Ja es kann eine patrone in die kammer geladen werden, was eigentlich völlig blunzen ist, da die waffe keinen schuss abgibt wenn dies passiert.

Sprich es ändert nichts an der lage, dass die waffe entsichert und auf den liegenden soldaten gerichtet und abgerückt wurde.

Mich würd viel mehr das gutachten des gerichtsmediziners interessieren, da über den schusskanal, ein-/austritswunde die position des gewehres und auch die ungefähre entfernung über schmauchspuren ermittelt werden kann.

blood

darkly dreaming
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waffe laden ist halt nur schritt #1 von 4. was danach passiert ist sollte deutlich mehr relevanz haben.

Hornet331

See you Space Cowboy
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Da sind sogar noch ein paar mehr schritte nötig, wie kommt der mit der waffe in die ruheräume?

Überlicherweise sind die ruheräume nach dem torwachzimmer, sprich der kommt garnicht vorbei am kommandanten, auch wird normalerweise die waffe entladen und einer sicherheitsüberprüfung unterzogen wenn die übergabe des postens erfolgt. Kann natürlich alles ein bisl anders sein, aber generell werden die waffen in der torwache in einem gewehrständer gestellt wenn sie nicht gebraucht werden.

Je nachdem was bei dem prozess rauskommt gibts vielleicht auch noch ein disziplinarverfahren gegen kommandanten.

NeM

OC Addicted
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Zitat aus einem Post von Dreamforcer
für nicht waffen besitzer, heisst das jetzt was ?

laden plausibel oder nicht
Nochmal die Überschrift:
Zitat
Video zeigt, dass Aufprall ein Sturmgewehr durchlädt
:D

Es geht da eigentlich nur darum, ob dieser eine Punkt der Aussage vom Täter, dass sich das Gewehr durch Herunterfallen geladen hat, erlogen oder möglich war. An den Rest will er sich ja ned erinnern...

Ja, ist möglich. Wobei ich mich jetzt garned erinnern kann: Hat er das selbst so gesagt? Wenn ja, warum erwähnt er das? Wahrscheinlich nur, wenn er weiß, dass der Fall die Waffe laden kann. Und wenn er das weiß und es passiert ist, warum hat er anschließend ned die Sicherheit überprüft, d.h. ins Patronenlager geschaut?

Naja... Wie gesagt, imho: Auf den Kameraden gezielt, entsichert und abgedrückt hat er auf jeden Fall. Ob er damit gerechnet hat, dass sie geladen war... Denke ich eher nicht.

Meine Kristallkugel sagt: Grob fahrlässige Tötung -> Max. 3 Jahre. Minus ein paar Monate weil er seit fast 2 Monaten in U-Haft sitzt.

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von M4D M4X
wobei "zum Spass" eigentlich ein Vorsatz ist
Ist rechtlich aber ein Unterschied, weil keine Absicht zu töten vorliegt, insofern würde ich eher von grob fahrlässig sprechen. Vorsatz würde bedeuten dass er vor hatte den anderen zu erschießen mit Absicht diesen zu verletzen oder zu töten.

/Edit: Jetzt nur auf diesen Satz bezogen, nicht dass wieder ein Geschrei losgeht.

Cobase

Mr. RAM
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Zitat aus einem Post von NeM
Grob fahrlässige Tötung -> Max. 3 Jahre. Minus ein paar Monate weil er seit fast 2 Monaten in U-Haft sitzt.
Das perverse am StGb: Wäre es § 86 StGB (Körperverletzung mit tödlichem Ausgang) - also nur fahrlässig - könnte er bis zu 15 Jahre bekommen...

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von Cobase
Das perverse am StGb: Wäre es § 86 StGB (Körperverletzung mit tödlichem Ausgang) - also nur fahrlässig - könnte er bis zu 15 Jahre bekommen...
Warum ist das pervers?

a) Körperverletzung = Vorsatz einen anderen zu verletzen und wenn dabei unglücklicherweise der Tod eintritt ...
b) Fahrlässige Tötung = Kein Vorsatz den anderen zu Töten, sondern ein Unfall bei dem halt unglücklicherweise jemand stirbt

Ergibt für mich absolut Sinn dass a ein größeres Strafmaß haben kann als b.

davebastard

Vinyl-Sammler
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seh ich auch so

mr.nice.

endlich fertig
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Auch eine Möglichkeit Steuergeld zu verheizen.

WONDERMIKE

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kenough
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http://orf.at/stories/2435950/2435949/

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