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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 355261 1249 Thread rating
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ccr


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Wie jetzt? Hat das Konto früher Deinem Vater gehört, und ist jetzt auf Dich geändert worden? Woher soll die GIS das dann wissen?

Garbage

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The Wizard of Owls
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Ich denke es ist gemeint, er hat von seinem Konto mal für seinen Vater eine GIS-Rechnung bezahlt.

ccr


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Wenn das so ist, dann einfach Meldung an die Bank, und gut ist's. Es würde mich aber wundern, wenn die GIS die Kontonummer aus einem Einzahlungsbeleg ausliest, und dann ohne Ermächtigung und ohne Legitimation gegenüber der Bank (die das prüft und dokumentiert) eine Lastschrift oder einen Abbucher durchführt.

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Genau ich habe einmal für meinem Vater die GIS Gebühren gezahlt. Sie haben meine Daten haben sie gesagt. Ohne Einwilligung, die habe ich noch nicht unterzeichnet haben sie mir einfach Geld abgebuchten.

Am Telefon wurde gesagt es sei die Vorberechnung. Sollte sich was ändern und ich doch keine ORF Gebühren zahlen, dann bekomme ich es zurück überwiesen.
Ein Brief von ihrer Technikabteilung ist zu mir unterwegs. Dann kam der Brief aber von ihrer Rechtsabteilung mit Tippfehler und es steht auch nur allgemein, dass ich Runkfunkgebühren zu zahlen hab. Es steht nichts von ORF Gebühren.

Wir reden die ganze Zeit von den ORF Gebühren und sie schreiben nur Runkfunkgebühren. Stellen sie sich dumm? Ich hab ihnen schon gesagt, dass ich die Rundfunkgebühren (TV + Radio) zahlen will, nur kein ORF.

Werde mich ab MO bei der Bank, konsumentenschutz und WKO melden. Absolute Frechheit.

Longbow

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Solang sie kein SEPA Mandat haben, das neuerdings handschriftlich unterzeichnet werden muss, darf nix abgebucht werden.

ENIAC

Do you Voodoo
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Ich würde da jetzt auch nicht voreilig zur Pozelei gehen!

Ich würde zuerst meine Bank fragen, warum die Gis ohne Einzugsmächtigung abbuchen hat dürfen!
Oder kann die Gis, aus welchen Grund auch immer, eine Einzugsermächtigung vorlegen, hast du den Schlauch ;)

http://konsumentenfragen.at/konsume...chriftverfahren

Widerruf und Recht auf Rückbuchung

Weil der genaue abzubuchende Betrag im Vorfeld nicht bekannt ist, können KontoinhaberInnen die Abbuchungen im Einzugsverfahren innerhalb von 8 Wochen widerrufen.
Sie haben auch das Recht, bei einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen. Dieses Recht kann bis zu 13 Monate ab der Abbuchung geltend gemacht werden. Besonders wichtig kann dies in Fällen sein, in denen KontoinhaberInnen ihre Kontodaten herausgelockt wurden, wie dies häufig bei Telefonanrufen oder Briefen der Fall ist, bei denen Überweisungen von Gewinnen auf das eigene Konto versprochen wird. Selbst nach dem Ablauf der 13 Monate können noch Chancen auf Rückholung der unberechtigten Abbuchung bestehen.
Immer dann, wenn KontoinhaberInnen eine Einzugsermächtigung mündlich (z.B. im Zuge eines Telefonats) erteilt haben, kann von diesem Rückbuchungsrecht Gebrauch gemacht werden. Es gibt nämlich eine Vereinbarung zwischen Banken und Unternehmen, dass UnternehmerInnen Einzugsermächtigungen von KonsumentInnen auf Verlangen schriftlich vorlegen müssen. Kann ein Unternehmen diese schriftliche Einzugsermächtigung im Einspruchsfall nicht vorlegen, wird der Betrag von der Bank rückerstattet. Die Zahlung muss aber bei gültigen Verträgen selbstverständlich trotzdem erfolgen.

cr0ssSyntaX

der quotenchinese
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Zitat aus einem Post von Longbow
Solang sie kein SEPA Mandat haben, das neuerdings handschriftlich unterzeichnet werden muss, darf nix abgebucht werden.

Nein, haben sie noch nicht von mir.

Garbage

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The Wizard of Owls
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Zitat aus einem Post von cr0ssSyntaX
Wir reden die ganze Zeit von den ORF Gebühren und sie schreiben nur Runkfunkgebühren. Stellen sie sich dumm? Ich hab ihnen schon gesagt, dass ich die Rundfunkgebühren (TV + Radio) zahlen will, nur kein ORF.
Das geht so halt nicht, entweder ganz oder gar nicht; hast du sogar selbst am 10.01. hier aus der GIS FAQ zitiert.

Dass sie einfach mal was abbuchen ist so natürlich nicht ok.

ChristianHp

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Hi,

habe mir nun alles durchgelesen und bitte euch um Rat bei folgendem "Problem".

GIS leutet heute, ich mach auf, TV läuft.

Er sagt was von GIS blabla etc

Ich sag: ja das muesste man auch mal machen (und mache die tuere zu)

er sagt: das koennen wir gleich machen!

ich: ich bin nicht der mieter, er soll wieder kommen

er: jaja scho gut

dazu kommt, dass er wahrscheinlich den TV sehen konnte (kleine wohnung), hoeren auf alle faelle

wenn ich nun so einen rsb bekommen sollte, was denk ich passieren wird, werd ich nicht ganz drum herum kommen meinen TV anzumelden - weil er ja den TV hoechstwahrscheinlich gsehn hat und ich so einen stuss gredet hab.. -.-

dio

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Und welchen Rat möchtest jetzt haben?

smashIt

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du benutzt das ding ja als fernseher
was erwartest dir als antwort?

Captain Kirk

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Du kannst den ferseher auch weggeben und bis sie da waren alternativ beim Fenster rausschauen ;)

ChristianHp

Bloody Newbie
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wollte fragen ob es erfahrungsgemaeß so kommen wird wie beschrieben bzw ob ich besser beraten waere GIS anzumelden. und ja, ich bin kein fan von GIS gebuehren, auch wenn gesetz.

11Fire01

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theoretisch könnten sies auf ein betrugsverfahren rauslaufen lassen, wenns wollten; indems einfach abwarten, ob du es nun anmeldest von selbst oder nicht.

einen zeugen gibts ja schon, und ab gehts :D

Cleo6889

Bloody Newbie
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Hallo,
Also ich hab ein ähnliches Problem wie alle hier:
GIS Typ kommt, ich mach Tür auf, er fängt an zu sprechen, ich bekomme eine panik attacke und sag ihm "aber sie dürfen nicht rein" .. ich weiß blöd von mir! Der typ sagt, das war nicht meine Frage. Haben sie ein Fernseher oder Radio? Ich sag nein, er fragt mir sind sie sicher ich darf nicht rein, ich sag ja, und er bedroht mir mit den satz "falls wir raus finden dass sie ein fernseher oder radio haben dann kann es auch sein dass sie eine straffe bis zu 2000 euro zahlen müssen" . Ich sag ok und er geht weiter.
Die situation bei mir ist so, dass ich ein Fernseher hab aber keine antenna, und ich hab nie ein Vertrag bei UPC oder A1 oder Sky gehabt. Stattdessen was ich habe, ist ein kleines "receiver" (Legal von Albanien) die mit internet funktioniert. Von ORF und Österreichischer Fernseher emfange ich nichts.
Jetzt endlich meine Frage.. wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich eine Straffe zahlen muss?
P.S. als der Typ kam war mein Fernseher nicht eingeschaltet und sehen konnte er auch nichts, weil Wohnzimmer Tür zu war..
Bitte. Danke.
Lg und danke im vorraus
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