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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 353314 1249 Thread rating
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Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Mieter und Besitzer ist das selbe, ich nehm an du meinst Eigentümer.

Im Grunde kannst du bis zur Wohnungstür ned viel machen.
Egal wie die Eigentumsverhältnisse sind.

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von Viper780
Mieter und Besitzer ist das selbe
Muss ja nicht sein. Du kannst ja Mieter einer Wohnung sein und trotzdem keinen Besitz an z.B. dem Gemeinschaftsraum oder dem Gang oder Eingangshalle o.Ä. haben. Ob es in der Praxis anders ist weiß ich leider nicht.

/Edit: P.S.: Tut mir jetzt schon leid wenn einem Mod die Entgleisung in die Augen springt, ich finde das Thema nur generell interessant und es war nicht klar ob ein eigener Thread notwendig ist oder nicht :p

xmario

Bloody Newbie
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Hallo mal eine wichtige Frage bzgl. "Rundfunkempfangsgerät"

habe den eingeschr. gis auskunftbegehren mahn-einschüchterungs brief auch bekommen.

habe noch ein simply tv gerät hier rumliegen habe dieses aber
1) nie in der whg sondern im auto benutzt gehabt. (müsste daher ja meines wissens nach keine gis bezahlen weil eben im auto mit bildschirm dran, beides via spannungswandler...zum unterwegs bei zelt-wochenendtrips mal zum schaun.. )
habe es auch damals registriert wegen den hd sendern... ja war blöd aber was solls.
muss ja an die wohnadresse reg werden... hatte denen bei simpl das auch so geschildert.. ja sie können nur auf die wohnadresse anmelden..

2) tv gerät gabs nie in der whg auch jetzt nicht... kein radio, kein fernsehr, nichtmal ein pc weil habe handy und tablet das reicht mir...

nun die spannende frage: richtig wäre doch eben habe kein "betriebsbereites" rundfunkempfangsgerät anzukreuzen. weil laut
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Rundfunkgebührengesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10012892

Zitat: Rundfunkempfangseinrichtungen
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.

und nachdem ich ja nur die simply box habe diese aber an keinem bild/tonausgebendem gerät dran hängt habe ich ja laut obriger definition keine rundfunksempfangeinrichtung, weil eben momentan nur mit der simply box alleine unmittelbar nichts optisch bzw. akustisch wahrnehmbar zu machen ist.

ja es entspricht der wahrheit. gibts irgendwo gegenteiliges zu lesen etc? die simply box alleine ohne ausgabegerät ist ja laut gesetz keine rundfunksempfangseinrichtung. und schon garnicht betriebsbereit...weil liegt aktuell noch im kofferaum im auto...

habe sowieso vor abzumelden... nur das schreiben kam vor mitlw. 5tagen... könnte heute noch abmelden...was meint ihr?

wergor

connoisseur de mimi
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Wenn es im Auto bleibt oder Zuhause nur gelagert wird: abmelden.

xmario

Bloody Newbie
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hi naja es is ja wie geschr. garnix angemeldet also keine gis...
es läuft eben der simply tv vertrag... und die übermitteln ja im normalfall wunderbarerweise an die gis....

die gis hat jetzt eben diesen eingeschr. gis auskunftbegehren mahn-einschüchterungs brief geschickt mit den fragen, genau wie hier: https://m.heute.at/community/leser/story/50292302

wie oben beschr. sollte das simply teil im auto ja defacto keine "empfangsbereite" rundfunkempfangsanlage an meiner wohnadresse darstellen.

für mich stellt sich eben die frage: im normalfall läuft des doch so oder?:
gis schickt das schreiben... wenn man mit nein aw... checken die unter anderem die daten die sie von simply bekommen... da würde also dann rauskommen auf meine adresse ist ein simply teil angemeldet...

wodurch sie mir ja vorwerfen könnten ich habe gelogen.... weil wenn ich ein simply teil habe müsste ich ja eig. auch einen fernsehr haben... den gibts aber eben nicht und das teil war ja nur im auto in verwendung.. früher war da ein notebook mit dvbt stick im auto.... nur mit dvbt2 funktionierte der shit ja nicht mehr somit der umweg über die simply box und irgendeinem bild schirm dran.... das notebook gibts nicht mehr, den bildschirm nun auch nicht mehr. nur das simply teil... und vielleicht kauf ich mir in den nächsten monaten wieder einen bildschirm fürs auto wodurch an der wohnadresse ja kein dauerhafter empfangsanlagen standort entstehen würde...

die frage lautet also gilt das simply teil (unabh. davon ob im auto gelagert oder an der wohnadresse) ohne bildausgabegerät! dran hängend generell als rundfunksempfangseinheit? laut oben (in vorherigem post) genanntem und zitiertem gesetzestext für meine auffassung nämlich nicht.
Bearbeitet von xmario am 30.07.2019, 07:52

Umlüx

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gebührenpflichtig sind nur einrichtungen an einem fixen standort mit eigener adresse. auto (siehe auch autoradio) ist befreit.
ein wohnwagen mit fixem standort wäre wiederum gebürenpflichtig.

ich würde also einfach negativ rückmelden mit der (ja korrekten) begründung, dass an deinem wohnort keinerlei rundfunkempfangseinrichtungen vorhanden sind und fertig, keine langwierigen erklärungen oder erwähnungen der box im auto.
damit bist du der meldepflicht richtigerweise nachgekommen.
Bearbeitet von Umlüx am 30.07.2019, 08:14

berndy2001

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Sobald die Gis was eingeschrieben schickt, musst du reagieren.

Dvb-t2 gibts orf1, orf2 und atv in sd unverschlüsselt, wenn dir das reicht benötigst du keine simpli-box.

quake

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Habe heute von der gis ein Schreiben bekommen, mit einer rückantwort, ob ich TV sehe oder nicht. Momentan zahle ich nur Radio gebühren.
Momentan habe ich 2 tv's, bei einen ist der tuner ausgebaut und den anderen habe ich letztes monat gekauft und hab den noch nicht ausgebaut.
So nun zu meiner frage, ist dass normal das man so ein schreiben bekommt obwohl man gis bezahlt?
Bzw. Sollte ich jetzt als erstes den tuner wieder ausbauen lassen und dann das Schreiben zurück senden?

Umlüx

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ich bekomme zwar kein schreiben, aber jährlich einen anruf (hab ebenfalls nur radio angemeldet)
würde mich also nicht überraschen, dass sie es immer wieder versuchen.

tuner zeitnah ausbauen wär wohl die korrekte vorgehensweise.

quake

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Zitat aus einem Post von Umlüx
ich bekomme zwar kein schreiben, aber jährlich einen anruf (hab ebenfalls nur radio angemeldet)
würde mich also nicht überraschen, dass sie es immer wieder versuchen.

tuner zeitnah ausbauen wär wohl die korrekte vorgehensweise.
gerade gesehen dass es meinen Elektriker von damals nicht mehr gibt....
Weisst du vielleicht noch ne Firma in Klgf bis Wolfsberg die soetwas macht?

Umlüx

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tut mir leid.. ich hab das damals selbst gemacht. der tuner saß auf einem extra modul, daher wars nicht weiter schwer.

quake

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Bzw. Muss man auf das antwortem? Es steht auch nicht dabei, bis wann das passieren muss. Und wieso reicht es nicht wenn ich die Auskunft bereits vor einen Jahr gegeben habe? Bekommt man jedes Jahr nen Brief von denen?

Viper780

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Nein kannst ignorieren.

berndy2001

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Wenns ein rsb ist schon.

rai230

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also ich hab zurückgeschrieben. aber normalen brief auf gegeben.
ob der jetzt wirklich angekommen ist kann ich natürlich nicht sagen...
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