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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 353284 1249 Thread rating
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Umlüx

Huge Metal Fan
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so wie ich das verstehe hast du dich weder selbst gemeldet (§2.3) noch auf nachfrage (§2.5) reagiert und die GIS schöpft damit halt einfach stur den rechtsweg aus?

ich hatte inzwischen auch schon den dritten anruf diesbezüglich, sage aber jedesmal aus, dass ich keine empfangsbereiten rundfunkanlagen besitze und nur PC nutze. das akzeptieren sie wenigstens noch mit widerwillen..

mat

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Legends never die
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Offtopic-Posts von UnleashTheBeast und georg12 entfernt. Bitte spart auch soetwas, es trägt in keiner Form zur Diskussion bei.

@georg12: Bitte nutz die Rechtschreibüberprüfung in deinem Browser. "wälche" und dergleichen verursachen Blutungen in meinen Gehirnwindungen.

creative2k

Phase 2.5
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Zitat aus einem Post von Umlüx
nach RGG §2 besteht eine auskunftspflicht auf anfrage der gis.
aber dass sie das echt mal exekutieren ist sogar mir neu. werdens langsam verzweifelt?

Also ein Freund von mir ist Postler und der meint er stellt haufenweise solche Briefe zu, von der GIS. (also Einschreiber, was drinnen ist weiß er natürlich nicht, aber es wird halt gemunkelt dass es GIS Strafen sind)

georg12

Bloody Newbie
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Verwaltungstrafe GIS
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11Fire01

Here to stay
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da bin ich ja froh denen damals geantwortet zu haben :D

rsb rsa briefe gibts zu hauf wegen stvo-verwaltungsstrafen :p

Karl II

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hallo und sorry, wenn ich mistrauisch bin...
@georg12: wo ist der bescheid?
in dem sollte auf den §2 des RGG hingewiesen werden...
und ne behörde erteilt telefonische auskunft?
kommt mir seltsam vor...
lg

georg12

Bloody Newbie
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mir ist das auch etwas seltsam...
Es steht immer ein Grund dabei wenn eine Verwaltungsstraffe wie z.B. Übertretung einer Geschwindigkeit.

Karl II

Bloody Newbie
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hallo,
soweit ich das gelesen habe, ist folgendes passiert:
RSb brief der GIS wird hinterlegt ( gilt als zugestellt, weiß ich)
nicht abgeholt und ergo nicht beantwortet...
danach dann der gescante brief von des MBA über behauptete 100 euro...
jetzt ruft georg12 bei der MBA an, und die geben auskunft, es geht um die GIS....
weiters hat georg12 folgendes gepostet:
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt,
eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.
-----------------
jetzt zu mir:
ich habe so einen RSb grief bekommen und abgeholt...Zitat:
Bei Nicht- oder nicht wahrheitsgetreuer Beantwortung dieses Auskunftsbegehrens ist die Gis verpflichtet,
eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde einzuleiten,
an deren Ende eine Verwaltungsstrafe bis zu € 2.180,00 stehen kann (§7 RGG)
----------------
was mir bei georg12 komisch vorkommt ist:
es gab keine Mahnung der GIS,
es gab keine Überprüfung durch das MBA, sondern nur die Zahlungsaufforderung....
Bescheid hab ich auch noch keinen gesehen...
daher mein momentaner schluß: irgendetwas stimmt da nicht...
und es wäre nett, wenn gestellte fragen auch beantwortet werden... von georg12...
lg und danke für die aufmerksamkeit....

georg12

Bloody Newbie
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hab auf einen Eingeschrieben RSb Brief nicht Reagiert und daher falle ich in die Kategorie § 2 Abs. 3 hinein.
Nur weis ich nicht was in den RSb Brief gestanden ist, womöglich war dort die Mahnung.
Und die 100€ liegen zwischen von 0€ bis 2.180€ laut § 2 Abs. 3.
Bearbeitet von georg12 am 04.07.2018, 17:43

-=Willi=-

The Emperor protects
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Ich blick hier zwar grad überhaupt ned durch aber ich bin mir trotzdem ziemlich sicher, dass alles rechtens augelaufen ist... Wenn du der Auskunftspflicht nicht nachkommst, musst halt Strafe zahlen.

georg12

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Rekapitulieren wir mal..

1. Brief von GIS wo ich Auskunft geben sollte ob Fernröhre oder nicht. Nicht reagiert!
2. RSb Brief von GIS nicht abgeholt.
3. Dann Brief von MBA mit 100€ Straffe....Telefonisch nachgefragt => GIS
4. Gezahlt..
?
Bearbeitet von georg12 am 04.07.2018, 17:58

Michael999

Bloody Newbie
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Hallo Leute

Auf welcher Grundlage verlangt die GIS bei einem Antrag zur Befreiung eine Einkommensnachweis?
Ob Millionär oder Leiharbeit, jeder zahlt doch das selbe, oder nicht?

berndy2001

Komasäufer
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Zitat aus einem Post von Michael999
Auf welcher Grundlage verlangt die GIS bei einem Antrag zur Befreiung eine Einkommensnachweis?
Fernmeldegebührenordnung

Zitat aus einem Post von Michael999
Ob Millionär oder Leiharbeit, jeder zahlt doch das selbe, oder nicht?
ja, außer man erfüllt gewisse Bedingungen (niedriges Einkommen) und stellt einen Antrag auf Befreiung.

ccr


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Die GIS Befreiung berechtigt dann ja auch zu anderen Vergünstigungen/Befreiungen, da ist das schon ok, dass das geprüft wird.

eitschpi

alpakaflüsterer
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