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Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen)

DJ_Cyberdance 25.10.2011 - 18:41 293210 568 Thread rating
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master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Bogus
jeder der DVB-S2 hat, zahlt aber trotzdem, oder?
Ohne Sat-Schüssel nicht. Bei DVB-T/T2 wird argumentiert, dass man sehr einfach eine kleine Zimmerantenne daneben hinstellen kann.

Umlüx

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Zitat von -=Willi=-
Punkt #8. Bitte diese Falschinformation nicht verbreiten.

wenn das stimmt... weil mehr als einen analog tuner und halt die typischen scart/hdmi eingänge hat mein TV nicht!

sLy-

semiconductor physicist
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Zitat von Dargor
afaik hieß es bisher einfach, dass es zumutbar ist, eine dvb-t2-box zu kaufen

DVB-T2 kannst du nicht so einfach mit DVB-T vergleichen.
Die Zumutbarkeit war für DVB-T Tuner gegeben (auch wenn es hier immer noch viele nicht glauben wollen) [1,2].
Der Gund dafür ist, dass DVB-T unverschlüsselt ausgestrahlt wird und somit mit minimalen Aufwand (anschaffung eines DVB-T Tuners), frei empfangbar ist.

DVB-T2 ist im Gegensatz zu DVB-T aber verschlüsselt und ohne Abo nicht zu empfangen. "Schwarzsehen" ist somit weitaus komplizierter.

Dungeon

Bloody Newbie
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Meine Erlebnisse mit der GIS:

Ich sehe nicht ein warum ich für Fernsehen zahlen soll wenn ich es nicht benötige. Ich brauche den Fernseher zum zocken und für Netflix. Daher wollte ich auch die Antennenanschlüsse meines Fernsehers verkleben/zerstören und nur für das Radio bezahlen.

Zu erst habe ich ein mail mit dem Sachverhalt geschickt. Das war vor einer Woche und ich habe bis jetzt keine Antwort.

Heute habe ich dann von einer Telefonzelle aus angerufen. Folgendes (skurriles) Gespräch sinngemäß:

Ich: "Ich habe einen Fernseher mit kaputter Empfangseinheit, ich schließe daraus, dass ich keine Gebühr dafür zahlen muss."
GIS: "Dann müssen sie das Gerät von der Liegenschaft entfernen."
Ich: ".... (the fu_ck)...? Warum?!?"
GIS: "Weil es dann ja eh nicht mehr funktioniert."

(an der Stelle hab ich mir schon an den Kopf gegriffen)

Ich: "Ich brauche die Empfangseinheit ja nicht. Ich brauche nur HDMI und Scart für die Playstation."
GIS: "Wenn die Anschlüsse kaputt sind können sie die ja auch nicht anstecken."

Dann habe ich erklärt warum ich dafür die Antennenanschlüsse nicht brauche. Ich bin mir nicht sicher ob das von meinem Gegenüber wirklich verstanden wurde, aber wir haben uns dann drauf geeinigt, dass ich keine Gebühren zahlen muss wenn mein Gerät keine Sender empfangen kann. Auch die Möglichkeit einen Reciever zu kaufen zählt hier nicht. Hier habe ich dann einen Vergleich mit einem Computerbildschirm gezogen für den auch keine Gebühr zu bezahlen ist. Dann habe ich noch gefragt, ob es ausreicht den GIS-Besuch zu fragen, wie er ein Antennenkabel an einem kaputten Anschluss anschließen würde. Antwort: "Ja, das reicht. Wenn das nicht möglich ist, sind keine Gebühren zu zahlen."

tl;dr:
Die GIS ist ein ahnungsloser Verein und technisch irgendwo vor 25 Jahren stehen geblieben. Ich werde die Gebühren nur für mein Radio bezahlen und meinen terrestrischen Antennenanschluss abzwicken. Der Kabelanschluss ist massiver den werde ich zukleben.
Bearbeitet von Dungeon am 08.09.2016, 19:03

palala

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Hallo,

ich würde gerne wissen:

Muss ich GIS zahlen, wenn ich einen Monitor hab mit analogem Tuner?

LG,
palala

wergor

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https://www.overclockers.at/off_top...t-thread_245676
meiner einschätzung nach nicht, weil analog nichts mehr ausgestrahlt wird (außer dein fernseher kann auch radio empfangen)
Bearbeitet von wergor am 27.11.2016, 09:42

palala

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Zitat von wergor
https://www.overclockers.at/off_top...t-thread_245676
meiner einschätzung nach nicht, weil analog nichts mehr ausgestrahlt wird (außer dein fernseher kann auch radio empfangen)

Danke für die Antwort. Hab mal nen Sendersuchlauf durchgehen lassen und er findet nichts. Radio hab ich keinen, Smartphones ja, aber die sind lt. Standard eine "grauzone". Verwende die ja nicht stationär im Prinzip.

palala

Bloody Newbie
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Hallo,

Zu analogen Tunern, die Antwort von der GIS:

"Rundfunkgebühren sind für jedes Gerät zu zahlen, das Rundfunktechnologien verwendet. Das bedeutet, jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig"

Stimmt das so? Das Ding hat nur einen AV-Anschluss, kein DVBT, ich hab nichtmal eine Antenne. Muss man da echt zahlen?

böhmi

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Spießer
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Wenn man bei der GIS anfragt, kommt IMMER die Antwort, dass man zahlen muss.

Wenn ich ein Gerät mit einer Empfangseinrichtung habe, die nicht vom ORF bedient wird, bin ich auch nicht gebührenpflichtig "."

Wäre genauso, wie wenn ich für mein Rennauto (das nicht angemeldet ist) motorbezogene Versicherungssteuer zahlen müsste, obwohl ich nicht auf der Straße fahren darf.

TheBrainwasher

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Hallo, ich habe einen alten Fernseher ohne DVB-T/DVB-T2 Tuner. Bin ich meldungspflichtig?

Ich berufe mich dabei auf §1 RGG. Links siehe unten.

@GIS: Nach 5 Minuten in der kostenpflichten Schleife hab ich aufgelegt und mich an den Chat gewannt. Es folgt dessen Protokoll:

Monika: Hallo, wie kann ich Ihnen helfen?
ICH: Guten Tag, wenn ich einen alten Fernseher besitze, der über KEINEN DVB-T oder DVB-T2-Tuner besitzt, bin ich meldepflichtig?
Monika: Hallo, können Sie mir bitte Ihre Anschrift oder Ihre GIS Teilnehmernummer bekanntgeben?
ICH: (lol, sicher ned) nein; Ich benötige nur die Information; danke
Monika: Wenn Sie ein Fernsehgerät besitzten, ist dieses Melde- und Gebührenpflichtig. Sie können uns eine Bestätigung senden, dass Ihr Fernsehgerät keinen Tuner besitzt.
ICH: Ich zitiere §1 RGG: "§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."
ICH: Da das Gerät eben dieses NICHT wahrnehmbar macht, bin ich der Meinung, dass ich damit nicht Rundfunkteilnehmer bin
Monika: ich habe Ihnen geschrieben, dass Sie uns eine Bestätigung senden können, dann prüfen wir Ihr Anliegen nochmals.
ICH: (WTF) Dh. ein Fernseher, der kein Fernsehen empfangen kann ist meldepflichtig, aber ein Monitor, der dies auch nicht kann nicht?
Monika: Grundsätzlich gilt somit: Wenn Sie Geräte besitzen, die Rundfunktechnologien verwenden, handelt es sich um Rundfunk­empfangs­einrichtungen. Diese sind melde- und gebührenpflichtig. Unabhängig davon, wie oft Sie die Geräte einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.
ICH: Können Sie mir bitte die Quelle des Zitats mitliefern? Danke!
ICH: Und bzgl. "Sie können uns eine Bestätigung senden, dass Ihr Fernsehgerät keinen Tuner besitzt.". Wie funktioniert das?
ICH: Fr. Monika?
Monika: Ro2015/15/0015
Monika: ..und eine Bestätigung vom Elektrofachhändler, dass das Geräte keine Rundfunktechnologien verwendet. Ebenso den Vermerk der Seriennummer vom Gerät.
Monika: und ich habe noch 2 Chats neben Ihrem Chat.
ICH: OK. Dh. selbst wenn der Fernseher lt. RGG keinen Rundfunk unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar macht (weil er dies nach Umstellung zu DVB-T2 nicht mehr kann), handelt es sich um ein Rundfunkgerät lt. Ro2015/15/0015, da er die Rundfunktechnologie (unabhängig von der jeweiligen Verbreitungs-­ und Empfangstechnik) verwendet. Ist das korrekt?
Monika: Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns incl. Ihrer Daten bzw. einer Rückrufnummer.
Monika: ich denke ich habe Ihnen die Informationen geben . Telefonisch geht es sicher leichter zu klären.
ICH: Ja, da war ich leider 5Min in der Schleife, ist mir leider zu teuer...
ICH: Ich wünsche Ihnen jedenfalls frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2017!
Monika: Danke, ich Ihnen auch.

... PROTOKOLL ENDE

So wie das jetzt für mich aussieht, ist das Gesetz dzt. so (komfortabel für die GIS) ausgelegt, dass jede Rundfunkempfangseinrichtung (ob sie nun empfängt oder nicht) melde- und gebührenpflichtig ist.
Bis halt wieder jemand zum OGH pilgert um festzustellen, dass ich mit dem Fernseher auch Netflix schauen und PS4 spielen kann.
(Analog zu Ro 2015/15/0015­3:
Ein Computer mit einem Webbrowser werde aber regelmäßig vorrangig für andere Zwecke verwendet und nicht in erster Linie dazu, um damit gestreamte Programme wie Webradio abzurufen.
Sie seien somit nicht für die unmittelbare Wahrnehmbarmachung von Rundfunk bestimmt, sodass auch daraus abzuleiten sei, dass keine Rundfunkempfangseinrichtung vorliege....)


  • SimpliTV ist bereits abgemeldet, GIS hat sich auf die Abmeldung per Einschreiben nicht gerührt. Mal auf den Kontoauszug warten.

  • Wenn der freundliche klingelt hab ich also keine "Rundfunkempfangseinrichtung" mehr, rein lass ich ihn nicht weil ich ja Angst hab, dass er mich vergewaltigt :D

Links:
RGG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10012892
insb. "§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte,
die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks,
BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."


Ro 2015/15/0015­3: https://www.bvwg.gv.at/entscheidung...0015.pdf?5i84vp
insb. "Die Definition der Rundfunkempfangseinrichtung in § 1 Abs. 1 RGG stelle auf die Empfangsmöglichkeit von Rundfunkübertragungen im Sinne des
BVG­Rundfunk ab. Während herkömmliche Fernseh-­ und Radiogeräte mit einem Rundfunk­-Empfangsmodul unabhängig von der jeweiligen Verbreitungs-­ und
Empfangstechnik
jedenfalls unter diese Begriffsbestimmung fielen und auch weitere Geräte (etwa Video­ bzw. DVD­Recorder) mit einem eingebauten Empfangsmodul
oder Set­Top­Boxen bzw. Receiver in Verbindung mit einem entsprechenden Ausgabegeräte darunter zu subsumieren seien, sei dies bei PCs, die technologisch
nicht dazu ausgerüstet seien, mittels Rundfunktechnologien (Satellit, Kabel, Terrestrik) verbreitete Programme empfangen zu können, nicht der Fall."

-=Willi=-

The Emperor protects
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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

Keine Art von Tuner im TV = nicht gebührenpflichtig. Da würd ich ned lang mit der GIS diskutieren sondern abmelden/nicht anmelden, denn die Beweislast, dass du einen TV mit Tunern hast, liegt hier bei der GIS. Da braucht man auch keine "Bestätigung vom Elektriker" ;).

TheBrainwasher

Bloody Newbie
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Das ist eben die Sache, es ist eben ein Tuner drin. Zwar ein alter, analoger per Antenne, der nix mehr empfängt aber er fällt "unabhängig von der jeweiligen Verbreitungs-­ und
Empfangstechnik jedenfalls unter diese Begriffsbestimmung
". (Ro 2015/15/0015­3)
Ist nur Paragrafenreiterei, ich weiß. Da könnten stundenlang Anwälte über jeden Teilsatz diskutieren. Darum ging es ja bis zum Verwaltungsgerichtshof.

Mein Vorgehen ist eh schon bestimmt. Können mich küssen :p

-=Willi=-

The Emperor protects
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Ja ich hab mich natürlich wieder plump ausgedrückt :p. Dein TV hat einen Tuner aber erfüllt RGG § 1 nicht (mehr), weil kein Rundfunk ausgestraht wird, der damit optisch dargestellt werden könnte. So stimmts.

master blue

Mr. Anderson
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Ein analoger Tuner macht nichts mehr "optisch oder akustisch wahrnehmbar" und damit ist die GIS hinfällig.

mik

einfach anders!
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Zitat von shad
egal wie du es siehst, die wollen von so nem techniker nen wisch sehen das der das ordentlich gemacht hat punkt und aus :D


so wars zumindestens vor jahren hat ein bekannter machen !müssen! denke nicht das es jetzt anders is

Zitat von mik
...
Antwort von der GIS:

"Werden Rundfunkempfangseinrichtungen in Gebäuden betrieben oder zum Betrieb bereitgehalten müssen diese gemeldet werden und besteht für diese gemäß Rundfunkgebührengesetz (RGG, BGBl. I Nr. 159/1999) Gebührenpflicht. Falls die in Ihrem Haushalt befindlichen Geräte nicht betriebsbereit gehalten werden, oder damit keine Programme (aufgrund defekter integrierter DVB-T Tuner) empfangen werden können besteht die Möglichkeit diese schriftliche abzumelden."
...

Tuner ausgebaut ist halt auch wie "Tuner kaputt", kommt ja aufs gleiche raus.
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