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Firma mit Sitz in .de - Firmenwagen in .at

B0tt0mline 05.09.2015 - 15:16 9683 16
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B0tt0mline

n0th(n)ing
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Hallo,

Kann mir zufällig hierbei jemand weiterhelfen?

Wenn ich für eine Firma arbeite, welche ihren Sitz in Deutschland hat, und ich in Österreich wohne: Wie sieht es dann mit einem Firmenwagen aus?

Müsste ich mir dafür einen Zweitsitz in .de anmelden?

Wie wird das versteuert?

Danke,

Alex

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Wenn das Gebiet in dem du unterwegs bist (Ich nehme mal an, es geht um Verkauf) hauptsächlich AT ist, muss das Auto von der Firma in Österreich angemeldet werden.

B0tt0mline

n0th(n)ing
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Zitat von UnleashThebeast
Wenn das Gebiet in dem du unterwegs bist (Ich nehme mal an, es geht um Verkauf) hauptsächlich AT ist, muss das Auto von der Firma in Österreich angemeldet werden.

Danke!

es geht nicht um Verkauf, das Auto ist mehr ein "Goodie".

Wie sieht es dann aus?

LG

watercool

BYOB
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dort wo das auto hauptsächlich benutzt wird muss es angemeldet sein. Bist du 1x im monat in .de oder so oder durchgehend in AT?

Es gibt hier irgendeine grenze (in Tagen) ab der es in AT angemeledet sein muss..

B0tt0mline

n0th(n)ing
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Zitat von watercool
dort wo das auto hauptsächlich benutzt wird muss es angemeldet sein. Bist du 1x im monat in .de oder so oder durchgehend in AT?

Es gibt hier irgendeine grenze (in Tagen) ab der es in AT angemeledet sein muss..

Ich werde damit sicher 2-3 mal pro Monat nach München fahren.

In Deutschland müsste man ja auch irgendwie den Weg zur Arbeitsstätte versteuern oder so, oder?

ccr


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Wenn Du das Auto überwiegend in Österreich nutzt, und das auch noch privat, ist es in Österreich anzumelden (Grüße an die NoVA).

Es gibt genügend ostösterreichische Schlaumeier, die in der Slowakei eine Firma gründen, nur um dort das Auto anzumelden. Die Finanz ist aber auch nicht blöd, und prüft das ganz genau.

Natürlich kann die Sache auch lange Zeit gut gehen. Aber wenn die Finanz dann doch mal drauf kommt (zB weil sich jemand dort Deinen Jahreslohnzettel mit dem Sachbezug anschaut), wird's teuer.
Ich würde, wenn ich das Auto fast ausschließlich in Österreich verwende, auch eine österreichische Versicherung bevorzugen - das macht die Schadensabwicklung dann doch erheblich einfacher.

semteX

Risen from the banned
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Zitat von ccr
Wenn Du das Auto überwiegend in Österreich nutzt, und das auch noch privat, ist es in Österreich anzumelden (Grüße an die NoVA).

Es gibt genügend ostösterreichische Schlaumeier, die in der Slowakei eine Firma gründen, nur um dort das Auto anzumelden. Die Finanz ist aber auch nicht blöd, und prüft das ganz genau.

Natürlich kann die Sache auch lange Zeit gut gehen. Aber wenn die Finanz dann doch mal drauf kommt (zB weil sich jemand dort Deinen Jahreslohnzettel mit dem Sachbezug anschaut), wird's teuer.
Ich würde, wenn ich das Auto fast ausschließlich in Österreich verwende, auch eine österreichische Versicherung bevorzugen - das macht die Schadensabwicklung dann doch erheblich einfacher.
genau das. nachdem es wirklich ein volkssport war das auto im ausland anzumelden und die finanz da sehr scharf ist würd ich mich ned damit spielen. Vor allem brauchst nur einem ned zum gsicht stehen, der macht nen Anruf bei der Finanz und es wird teuer :)

prronto

Garage
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Ich habe das auch schon hinter mir.
Meine Autos waren ~5 Jahre in DE angemeldet, bis sie 2013 einen von uns mal bei einer der Aktionen von der Schottermitzi angehalten haben. Darauf folgten einige Gespräche mit Steuerberatern und Beamten, worauf sich die Fa. dazu entschieden hat, Selbstanzeige für alle Autos in AT (wir sind eh nur 3) zu erstatten und die Autos zu importieren und lokal anzumelden.

Seither leasen wir Neuwagen immer noch in DE, importieren die Autos dann aber samt NOVA Zahlung nach AT und melden sie hier lokal an.
Man kriegt in DE doch nach wie vor wesntlich mehr Auto für sein Geld. In meinem Fall z.B. Für meine von der Fa. zur Verfügung gestellte Rate wäre sich in AT ein mager ausgstatteter Passat/A4 ausgegangen. Durchs DE Leasing fahre ich jetzt schon den 3. sehr gut ausgestatteten A6 Avant, 3.0TDI.
Ein großer Brocken, der mir bei den AT Vergleichsangeboten aufgefallen ist, ist die Wartung. Die fällt fast 3x so hoch aus als in DE. Am Ende ergibt sich eine AT Leasingratendifferenz von zw. 47 bis 66% zu DE Leasing inklusive Nova Import/Export.

Die Auslegung des Gesetzestextes ist so zu verstehen, dass ein Auto dort anzumelden ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Geschichte mit einer bestimmten Anzahl von Tagen/Jahr, die man im zulassungsland verbringen muss, hat hier wenig zu sagen. Im Grunde kommen sie dir mit allem Möglichen: Wo wohnst du, wo zahlst du den überwiegenden Teil der Lohn/Einkommensteuer, wo lebt deine Familie, Kontrolle der Tankabrechnungen,....

3 kuriose Dinge, die nur noch mehr bestätigen, in was für einer Bananrepublik wir leben, haben wir auch mitgemacht:

1:
Zur Zeit als wir die ersten Autos importierten, galt noch die Nova von 6% auf unsere Autos. Beim Export wurde uns dann schon die neue, erhöhte Nova von 9% aliquot erstattet. Das war angeblich für etliche Auto"schieber" ein gar nicht so schlechter Businesscase in dieser Zeit. :bash:

2:
Beim Import wurde dann natürlich auch der geldwerte Vorteil neu berechnet. Da stellte sich dann heraus, dass man den bisher völlig falsch kalkuliert hat. Alles unsere Autos waren vom Wert har am Deckel (720€). Man hat uns aber allen pauschal nur 300€ verrechnet. Rückwirkende Forderungen brauchen wir nicht zu fürchten, da es für diesen Fall (die Autos waren ja "falsch angemeldet") zu dieser Zeit keine rechtl. Handhabe gab. Das könnte sich in der zwischenzeit aber geändert haben. :bash:

3:
Und so wie die Konsetallation jetzt aussieht dürfte es sie gar nicht geben.
Wir importieren die Autos und zahlen natürlich den geldwerten Vorteil, da es ja Firmenwagen sind.
Dadurch, dass unsere Fa. aber keinen rechtl. Sitz oder Betriebsstätte in Österreich hat (wir sind nur ein nicht bilanzierendes Büro mit 3 Mann aus dem Vertrieb) können die Autos gar nicht auf die Fa. angemeldet werden. Daher sind die Autos nun auf uns privat zugelassen.
Ich weiß bis heute nicht, ob das nun als Firmenwagen deklariert werden kann oder nicht. Ein Steuerberater hat gemeint, dass es vermutl. nur darum geht, wer die Kosten übernimmt. Da ist aber auch wieder nichts eindeutig. Denn die Versicherungsrechnung ist (wegen Zulassung) an mich privat addressiert, die Leasingrate hingegen an die Fa.
Das Zulassen an mich als Privatperson wiederum ergab Komplikationen mit dem Leasinggeber. Denn wie kann ich mich dagegen absichern, dass falls meine Fa. zusperrt, ich nicht auf den Folgekosten für die (möglicherweise) vorzeitige Rückgabe des Leasingautos haften muss? Die Leasingfa. hält sich nämlich an den Fahrzeughalter = Zulassungsbesitzer. Das haben wir dann mit einer Haftungübernahmeerklärung der Fa. geregelt.
Der Leasinggeber muss außerdem diesen beiden Dingen (CrossBboarder Leasing und Zulassung auf eine andere Person als der Leasingnehmer) zustimmen.

Es gab aber auch schon Fälle, wo man gegen die Nova Forderung erfolgreich geklagt hat.
Die in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma verrichten ihre Tätigkeit in Österreich. Ihnen werden dazu Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben.

Zitat
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.AG&CoOHG, vom 23. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 13. bzw.14. Juli 2010 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2009 und 1-6/2010 und Normverbrauchsabgabe 2/2009 bis 6/2010 entschieden:

Zitat
Der Berufung wird Folge gegeben.

B0tt0mline

n0th(n)ing
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Vielen Dank!

Dann werde ich das so wie bei Dir vorschlagen :)

kleinerChemiker

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etwas OT, aber das frage ich mich schon länger:
Eltern borgen Kind das Auto über längeren Zeitraum. Eltern leben im Ausland, Kind in Österreich. Das Kind ist ja nicht Besitzer, kann also das Auto auch nicht in Österreich anmelden. Eltern wollen natürlich nichts ummelden und fahren gelegentlich, wenn das Kind daheim ist.

Also wie soll man für ein Auto korrekt zahlen, das man sich nur ausgeborgt hat (privat oder eventuell auch Mietwagen)?

InfiX

she/her
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Zitat von kleinerChemiker
Also wie soll man für ein Auto korrekt zahlen, das man sich nur ausgeborgt hat (privat oder eventuell auch Mietwagen)?

Zitat
Lenker mit Hauptwohnsitz in Österreich

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der ausländische Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

Achtung:
Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn der Lenker nicht selbst Zulassungsbesitzer ist.
Es handelt sich um eine gesetzliche Vermutung, die im Fall der Anzeige vom beschuldigten Lenker widerlegt werden kann. Die Beweislast liegt beim Angezeigten

ziemlich eindeutig

kleinerChemiker

Here to stay
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Lese ich das richtig, man darf in dem Fall max. 1 (2) Monate mit dem Auto fahren? Und was dann? Nur noch auf Privatgrund parken? Oder bekommt man dann eine österreichische Anmeldung?


Wobei ich das "schuldig, bis man das Gegenteil beweist" heftig finde und es mich wundert, dass das "erlaubt" ist.

InfiX

she/her
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Zitat von kleinerChemiker
Und was dann? Nur noch auf Privatgrund parken? Oder bekommt man dann eine österreichische Anmeldung?

na das auto muss in österreich angemeldet werden, darum musst du dich dann schon selbst kümmern ^^

ccr


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Zitat von kleinerChemiker
Lese ich das richtig, man darf in dem Fall max. 1 (2) Monate mit dem Auto fahren? Und was dann? Nur noch auf Privatgrund parken? Oder bekommt man dann eine österreichische Anmeldung?


Wobei ich das "schuldig, bis man das Gegenteil beweist" heftig finde und es mich wundert, dass das "erlaubt" ist.
Du musst das Auto hier anmelden. Was bedeutet, dass Du auch NoVA zahlen musst. Und je nach Situation fällt sogar Zoll an.

Ich finde das auch ok - wer in Österreich seinen Wohnsitz hat, soll sein Auto auch hier versichern und versteuern.
Sonst fährt hier bald jeder mit "geborgten" Autos mit russischen Versicherungen spazieren - dann viel Spaß als Unfallgegner.

(wobei ich damit ausdrücklich nicht den heimischen NoVA- und Steuerwahnsinn rechtfertigen will)

böhmi

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Zitat von ccr
Du musst das Auto hier anmelden. Was bedeutet, dass Du auch NoVA zahlen musst. Und je nach Situation fällt sogar Zoll an.

Ich finde das auch ok - wer in Österreich seinen Wohnsitz hat, soll sein Auto auch hier versichern und versteuern.
Sonst fährt hier bald jeder mit "geborgten" Autos mit russischen Versicherungen spazieren - dann viel Spaß als Unfallgegner.

(wobei ich damit ausdrücklich nicht den heimischen NoVA- und Steuerwahnsinn rechtfertigen will)

Genau so ist es.

Und bitte kommt jetzt keiner mit irgendwelchen Ideen, wie es doch gehen könnte.
Es geht nicht und es haben schon dutzende Rechtsanwälte und Steuerberater an dem Thema gearbeitet.

Wenn hauptsächlich in AT damit gefahren wird, muss das Auto in AT angemeldet sein.

Ein Verwandter lebt in OÖ und arbeitet in CZ, hatte von der Firma (er ist Geschäftsführer) in CZ einen Firmenwagen mit CZ-Kennzeichen.
Pendelt damit täglich nach CZ und sogar er hat letztendlich den Wagen auf AT umgemeldet, damit er sich die Streitereien mit der Finanz erspart.
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