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frage zum fernabsatzgesetz

vEspertine 30.10.2006 - 15:05 1681 15
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vEspertine

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hiho!

nachdem ich eine bestellung (laptop) stornieren möchte (vor 3 wochen getätigt, bis dato noch keine lieferung), aber kein §en-reiter bin wollt ich fragen, ob eigentlich ein formloses mail (hab keine tel-nr) reicht, in dem ich die bestellung storniere, oder ob dieses "schreiben" bestimmte voraussetzungen und richtlinien erfüllen muss...

tia

Crash Override

BOfH
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Versuch es erstmal formlos. Da die Frist erst mit Lieferung beginnt reicht es meistens.

daisho

SHODAN
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Ja, sieh es mal als storniert an. Selbst wenn irgendwas kommt kannst du die Annahme verweigern oder es selbst wieder zurückschicken (innerhalb von 14 Werkstagen), dann bleibst du allerdings (mit Sicherheit) auf Versandskosten oder Spesen des Versenders sitzen.

Wenn du sicher gehen möchtest, versuch die Telefonnummer zu bekommen und anzurufen.

Ansonsten, eine eMail ist genauso rechtskräftig wie ein formloses Schreiben.
Nur müssten da logischerweise auch Bestellspezifische Daten enthalten sein ;)

(Also "Ich storniere meine Bestellung mit dem Laptop" wird klarerweise nicht reichen ;) Bestellnummer, Kundennummer, Name, ... etc sollten auf jeden Fall dabei sein)

vEspertine

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@daisho ja, schon klar.. ;) werd einfach die bestell-bestätigung als vorlage fürs "Re:" nehmen..

vEspertine

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nur um das ganze abzuschliessen..

hab ne mail hingeschrieben, dass ich den kauf stornieren möchte, und ich nicht weiss, ob sie dafür irgendwelche formalitäten brauchen und sie mögen bei bedarf zurückrufen..

halbe stunde später meint dann die dame, dass das normal kein problem wäre, aber sie haben das packet heute weggeschickt.. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich das packet nicht annehme und es direkt an sie zurückgeht.. versandkosten werden normalerweise von ihrer versicherung übernommen hat sie gemeint..

gsd hab ich das heut noch erledigen können, weiss nicht, ob ich den x60s wieder aus den händen gegeben hätt, wenn er schon bei mir wäre.. :D

salsa

So spät wie gestern.
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Eine weitere Frage die sich mir auftut, nachdem mir die Telefon-Auskunft ständig einreden will, dass das FernAbsG für Otto-Versand nicht gilt:

Ich bestelle dort eine Digital Kamera, nehme sie in Betrieb, teste sie - sprich ich mache ein paar Fotos und entscheide dann, ob ich sie behalte oder nicht.

Da ich 7 Tage lang ohne Grund vom Kauf zurück treten darf, muss da denen doch recht egal sein, was ich damit gemacht habe. Schließlich sind vom FernAbsG nur versiegelte Video- oder Audioaufzeichnungen und Software ausgeschlossen (ja auch andere, jeodch für mich irrelevante Dinge).

Bin ich im Recht? :)
tia

daisho

SHODAN
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Hm, bilde mir ein mich an so ein Beispiel zu erinnern. Da sind rechtlich solche Versandkatalog(kaufhäuser) mit normalen Geschäften (irgendwie) gleichgestellt und somit gilt das FernAbsG in dem Fall nicht. (Sonderregelung vermutlich)
Aber am besten (wenn du Rechtschutzversichert bist) frag einmal bei einer Rechtsinformation genauer nach, würde mich auch interessieren.

salsa

So spät wie gestern.
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Na bevor das in einem Fiasko endet bestell ich bei Amazon. Amazon bucht mir halt sofort Geld ab, hingegen würd bei Otto im Falle einer Rücksendung mein Geld nie mein Konto verlassen. Wobei es bei Amazon definitiv keine Probleme mit dem Rückerstatten geben sollte.

edit: Ist zwar .de, trotzdem:
"Für wen gelten die Vorschriften über Fernabsatzverträge?
Von den §§ 312b ff. BGB sind Unternehmer betroffen, die Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes an Verbraucher vertreiben. Hierzu zählt der klassische Versandhandel ebenso wie der Vertrieb von Waren über das Internet und das Teleshopping."

master blue

Mr. Anderson
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also beim otto versand bzw. universal hab ich nie probleme beim zurückschicken gehabt was kleidung betrifft, absolut kostenfrei. größen sagen ja nix aus, da es immer auf den schnitt ankommt, sonst würde dort ja niemand bestellen, wenn es keine möglichkeit auf rückgabe gibt.

sind vielleicht elektronikprodukte irgendwie ausgeklauselt?

daisho

SHODAN
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Wie gesagt, "ich bilde mir ein..." ;)
Die Tante am Telefon kann auch viel erzählen...

Sicher kannst dir halt nur sein wenn du mit einem Anwalt oder Richter (o.Ä.) geredet hast.

salsa

So spät wie gestern.
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Otto macht bei Kledung nie Probleme - das hat auch die Dame am Telefon gesagt. Aber bei "ihnen" seien Elektronik Geräte ausgeschlossen, was völlig ausgeschlossen ist, da sich die ihr FernAbsG ja nicht selbst zurecht schneidern dürfen.

Ich habe vorhin beim Konsumenten-Schutz angerufen und der hat die Dame am Telefon für dumm erklärt. :) Aber ich warte jetzt noch auf den Rückruf von Otto - bin schon gespannt. Wenns ma zu blöd wird bestell ich halt bei Amazon.

Sollte eigentlich damit geklärt sein - ich darf auch Elektronik-Geräte auspacken, in Betrieb nehmen und testen, und dann völlig ohne Grund innerhalb 7 Werktage von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Aber der KS-Mitarbeiter am Telefon hat mir wärmstens empfohlen, schriftlich und per Einschreiben vom Kauf zurück zu treten - sollte es dazu kommen.

DAO

Si vis pacem, para bellum
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semteX

Risen from the banned
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was zu beachten ist: .at und .de haben andere fristen was den rücktritt betrifft!

und notebooks könnten ev problematisch sein WENN sie speziell für den kunden zusammengebaut wurden (z.b. bei dell, wo ma alle möglichn upgrades einbaun lassn kann)

salsa

So spät wie gestern.
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@ DIO:
Zitat
Kein Rücktrittsrecht gibt es

Kein solches Rücktrittsrecht gibt es bei Verträgen über

* Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
* Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
* Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Abos (also Verträge über periodische Druckschriften),
* Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
* Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5f KSchG)
Das trifft auf eine Digicam schon mal nicht zu.

@ Semtex: Ja, dessen bin ich mir bewusst, wenn ich vom deutschen Amazon bestelle, treffen für mich aber die günstigeren 14 Tage Frist zu. Die Kamera sollte auch kein Problem sein, d.h. die muss ohne wenn und aber zurück genommen werden. Auch wenn ich sie auspacke und Fotos damit mache, sie wurde nicht für mich zusammen gestellt sprich angefertigt.

CROWLER

Powerbunny
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fernabsatz gilt für alle unternehmen bei denen man mit hilfe von fernkommunikationsmitteln etwas bestellt

daher muss auch otto sich dem kschg beugen

nachzulesen :
kschg §1
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