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Handlauf Stiege

Alucard 20.03.2017 - 13:32 2365 15
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Alucard

Big d00d
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Grüß euch,

da ich mit meinem Latein am Ende bin, frage ich hier mal nach:

Meine Eltern wollen für ihren Stiegenaufgang einen Handlauf.

Das Problematische ist, dass die Stiege sich zwischen EG und OG um 180° dreht, und dabei kein exakter Radius im Stiegenhaus eingehalten wird.

Alle Firmen oder Selbstständige, welche sie bis jetzt deswegen gefragt haben, lehnten den Auftrag ab, da ihnen das zu aufwändig erscheint oder meldeten sich gar nicht mehr.

Wäre in OÖ / Bezirk Ried i.I.

Habt ihr einen Tip?


Danke!

böhmi

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Spießer
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Holz oder Stahl?

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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oder Alu? ;)

kleinerChemiker

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Eine Möglichkeit wäre, den Handlauf als dickes Seil auszuführen. Da muss man nur in Abständen die Halterungen anschrauben und das Seil durchziehen, der Radius wäre egal.

Alucard

Big d00d
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Metall :D

Ob Stahl oder Alu ist ws. eher egal, muss ich nachfragen.

Den aktuellen Handlauf hat vor 15 Jahren ein 80-Jähriger Schlosser geschweißt, der dafür nichtmal mehr als den Materialpreis wollte, dem war der Zeitaufwand egal :)

Zitat von kleinerChemiker
Eine Möglichkeit wäre, den Handlauf als dickes Seil auszuführen. Da muss man nur in Abständen die Halterungen anschrauben und das Seil durchziehen, der Radius wäre egal.

Interessanter Vorschlag!

daisho

SHODAN
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Handlauf muss in der Regel aber fest und griffsicher sein (Seil würde ich eher nicht als fest bezeichnen), bei einem Unfall im Haus bleibt man ev. sonst am Schaden (bei Personenschaden wenn jemand die Treppe runterstürzt kann das mal schnell sehr viel werden) sitzen.

Kann aber sein dass die Vorschriften regional unterschiedlich sind!? (kA ob das W, NÖ, B, ... irgendwie gleich genormt ist).

böhmi

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Zitat von UnleashThebeast
oder Alu? ;)

Auf Sondermaß gebogenes Aluminiumprofil will er ganz sicher nicht zahlen :D

Ein Seil als Handlauf ist afair nicht zulässig, ist aber etwas her, dass ich die Richtlinien zum letzten mal gelesen habe.

Habe ich das richtig verstanden, dass sich der Radius über die Höhe laufend ändert?

AdRy

Auferstanden
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Lt. ÖNORM B1600 muss ein Handlauf einen "gerundeten" Querschnitt mit min. 30mm Durchmesser haben. ÖNORM ist natürlich kein Gesetz und daher ist die Einhaltung freiwillig. Bei einem Neubau wird das aber in der Regel gefordert bzw. wenn jemand dritter mal zu Schaden kommt, kanns schlecht ausgehen wenn man die Normen nicht eingehalten hat.
Mir wär die Norm im Eigenheim wurscht aber ein Seil würde ich nicht verwenden.

Aus Metall ists es um einiges Aufwändiger, als aus Holz. Es können anscheinend keine Standardradien verwendet werden, also muss alles per Maßanfertigung gemacht werden = teuer.

Kannst du vl. ein Bild posten? Ich versteh ned genau was du meinst mit "kein exakter Radius" wird eingehalten.

Alucard

Big d00d
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Zitat von böhmi
Habe ich das richtig verstanden, dass sich der Radius über die Höhe laufend ändert?

Genau, in dem Sinne, dass das Haus schon älter ist und Wände / Decken / das Stiegenhaus ws. mit der Bierflasche auf's Lot geprüft wurden :rolleyes: :D

Zitat von AdRy
Kannst du vl. ein Bild posten? Ich versteh ned genau was du meinst mit "kein exakter Radius" wird eingehalten.

Mach ich, heute Abend gibts Bilder!
Bearbeitet von Alucard am 20.03.2017, 14:15

böhmi

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Zitat von AdRy
Aus Metall ists es um einiges Aufwändiger, als aus Holz.

Jein, sinnvoll kannst beides nur mit CNC-Bearbeitung machen.

Wenn du eine 3D-CNC-Rohrbiegemaschine hast (ich hab keine :D) dann zeichnest du den Handlauf und am Ende der Maschine fällt das perfekt gebogene Rohr in 6m-Teilabschnitten heraus.
In Holz muss es für einen gleichmäßigen Radius in Teilstücken gefräst werden, macht es nicht unbedingt billiger.

Händisch "hingezimmert" bekommt man es natürlich in Holz günstiger als in Edelstahl.

kleinerChemiker

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Ich denke privat ist man sicher freier in der Gestaltung, als bei Mehrparteienhäusern. In der von Adry zitierten Norm steht nichts, dass der Handlauf fest sein muss.

böhmi

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Als Handwerker kannst du belangt werden, wenn zB ein Geländer nicht entsprechend der Normen ausgeführt wurde und sich jemand verletzt (auch in einem Privathaus).

AdRy

Auferstanden
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Zitat von böhmi
Als Handwerker kannst du belangt werden, wenn zB ein Geländer nicht entsprechend der Normen ausgeführt wurde und sich jemand verletzt (auch in einem Privathaus).

Afaik nur wenn die Norm vertraglich vereinbart wurde. Wenn ich als Auftraggeber ausdrücklich auf die Norm verzichte, geht die Haftung mehr oder weniger auf den Eigentümer über.

Die B1600 is außerdem keine Handwerksnorm, sondern die Norm zur Barrierefreiheit.

Klingone

Big d00d
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Bei uns im Stiegenhaus (Mehrfamilienhaus, je Stockwerk eine 180° Drehung) sind einfach jeweils 5-7 (müsste ich nachschauen) Metallelemente gerade je nach Biegung zusammengeschweisst.

Passt auch.

hctuB

Bloody Newbie
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Wenn der Handlauf nicht überall exakt den gleichen Abstand zur Wand hat sollte das doch egal sein, oder? In dem Fall müsste man dann "nur" die Wandbefestigungen anpassen
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