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Photovoltaik-Anlagen (Hausbau)

hachigatsu 25.08.2017 - 10:22 482711 3015 Thread rating
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daisho

SHODAN
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Übermorgen ist ja der nächste Fördercall.
Nach Ticketziehung braucht man ja für die Projekterfassung die Bestätigung der Zählpunktbezeichnung.

Wir haben dazu das "Beiblatt zur Fertigmeldung" von den Wiener Netzen mit der Zählpunktnummer erhalten.
Name, Adresse und Zählpunkt sind dort ersichtlich (sonst eigentlich nichts).
Modulleistung/Engpassleistung wie von der OeMAG gewünscht sind da nicht ersichtlich.
> Ist dass das korrekte Dokument dafür?

Gibt es für private (unter 20kWp) irgendwelche notwendigen Genehmigungen/Anzeigen? (sind mir bislang nicht bekannt)

Balu

BBQ
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Zitat aus einem Post von daisho
...
Gibt es für private (unter 20kWp) irgendwelche notwendigen Genehmigungen/Anzeigen? (sind mir bislang nicht bekannt)

Frag bei der Gemeinde nach!

https://pvaustria.at/wp-content/upl...-PV-Anlagen.pdf
Dieser Leitfaden hat mir geholfen.

Hab brav per Mail angefragt, dennoch kommt dann von der Gemeinde so eine Antwort (gekürzt):

Maßgeblich für die baurechtliche Beurteilung ist zunächst § 1 Abs. 2 Z 7 Bgld. Baugesetz.
Hat Eure PV-Anlage nicht mehr als 20 kWp Engpassleistung und wird sie auf einem Gebäude der GK 1, 2 oder 3 dachparallel/flächenbündig montiert, ist sie vom Geltungsbereich des Burgenländischen Baugesetzes ausgenommen. Das heißt, dass kein weiteres Bauverfahren durchzuführen ist.
Und wie du richtig festgestellt hast, bezieht sich die 35qm-Flächenbeschränkung auf Freiflächenanlagen in den entsprechenden Widmungskategorien und nicht auf Dach- oder Wandmontagen.
Im Ergebnis ist die PV-Anlage gemäß deiner Angaben (15 kWp, dachparallele Montage auf Gebäude der GK1) nach § 1 Absatz 2 Ziffer 7 Bgld. Baugesetz vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass andere Materiengesetze zu berücksichtigen sind. Insbesondere die von dir erwähnten (Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz, Elektrizitätswesengesetz), aber auch das ABGB hinsichtlich Einwirkungen auf Nachbarn durch allenfalls das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigungen. Die Verwendung blendungsarmer Module ist – auch bei Nichtanwendbarkeit des Baugesetzes – sehr zu empfehlen.

blendungsarme Module :rolleyes:

Skatan

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Hat von euch schon jemand eine Förderung >20kWp angesucht?
Da ist ja dann der Förderbedarf in EUR/kWp einzutragen, mit welchem Wert geht man denn da sinnvollerweise ins Rennen?

edit: und nächste blöde frage:
wenn ich zwar >20kWp module installiere, aber "nur" 20kWp wechselrichter, habe ich dann überhaupt definitionsgemäß eine >20kWp anlage?
Bearbeitet von Skatan am 23.03.2023, 07:31

HP

Legend
Moneymaker
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Zitat aus einem Post von daisho
Übermorgen ist ja der nächste Fördercall.
Nach Ticketziehung braucht man ja für die Projekterfassung die Bestätigung der Zählpunktbezeichnung.

Wir haben dazu das "Beiblatt zur Fertigmeldung" von den Wiener Netzen mit der Zählpunktnummer erhalten.
Name, Adresse und Zählpunkt sind dort ersichtlich (sonst eigentlich nichts).
Modulleistung/Engpassleistung wie von der OeMAG gewünscht sind da nicht ersichtlich.
> Ist dass das korrekte Dokument dafür?

Gibt es für private (unter 20kWp) irgendwelche notwendigen Genehmigungen/Anzeigen? (sind mir bislang nicht bekannt)
Ja, von den Wiener Netzen bekommt man nichts weiteres.

watercool

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Den lustigen Kaszettel hab ich auch von den Wiener Netzen, danke für die Rückbestätigung dass das reicht... :D

Starsky

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Zitat aus einem Post von Brom
Für Steirer sicher interessant:
Das Land hat im Feber eine neue Förderung aufgelegt: "Kleine Sanierung"
Man bekommt bis zu 15% rückwirkend für Projekte der letzten 2 Jahre, wenn man zB. eine PV Anlage installiert hat :)

https://www.wohnbau.steiermark.at/c...0227/165390930/
Also was an Dokumenten für die kleine Sanierung vorzulegen ist, ist tlw. auch Pflanz vom Feinsten. Die Bundesförderungen sind dagegen vom Dokumentenaufwand ein Selbstläufer.

smashIt

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Zitat aus einem Post von Skatan
edit: und nächste blöde frage:
wenn ich zwar >20kWp module installiere, aber "nur" 20kWp wechselrichter, habe ich dann überhaupt definitionsgemäß eine >20kWp anlage?

bei meinen eltern war es so.
12kWp module + 10kW wechselrichter = 10kW anlage

watercool

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wenn ich 11 kwp hab, würde ich dann 10x285 euro und 1x250 euro bekommen? Ich traus ihnen ja zu, dass es dann 11x250 sind. Dann würd ich nämlich nur 10 einreichen...

smashIt

master of disaster
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wenn sie die regeln nicht geändert haben, bekommst du garnichts.
in der gruppe B wurde aufsteigend nach förderaufkommen je kWp gereiht.
da bist du mit 11kW das schlusslicht. (höchste förderung je kWp)

watercool

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ok also sowieso nur 10 eintragen?

smashIt

master of disaster
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würde ich empfehlen, wenn die regeln vom letzten jahr übernommen wurden.
es reisst sich ja untern strich um fast nichts.

Skatan

peace among worlds!
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und ich eben respektive dann die 20 um nicht in die "großen" gruppen zu fallen?

watercool

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Zitat aus einem Post von smashIt
würde ich empfehlen, wenn die regeln vom letzten jahr übernommen wurden.
es reisst sich ja untern strich um fast nichts.

eben, und mir gehts auch überhaupt ned darum jeden euro rauszuquetschen sondern drauf zu hoffen das überhaupt was wird. Dann nehm ich die WR-Leistung und schreib 10kwp rein und aus.

smashIt

master of disaster
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uuuuuund sie haben was geändert:


das würde bedeuten, dass ihr beide in der 10-20er einreichen könntet.

ica

hmm
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Blöde Frage - wenn ich 6.8kwp mache - krieg ich dann auch 6.8 * 285 oder geht das nur auf ganze Zahlen - sprich 6 * 285?!
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