"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Hausbau Thread

maXX 15.01.2011 - 22:19 1264610 8269 Thread rating
Posts

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
so ich hab mal speziellere fragen, bin gspannt ob da wer mit kann.

ich will ein doppelhaus kaufen. Am grund sind verschiedene eintragungen drauf:

rechte:
* dass ich über 2 Grundstücke gehen und fahren darf, um das Grundstück zu erreichen...
* Fahrtrecht mit Wirtschaftsfuhren zur Brachzeit an Gst *nummern*
* Grunddienstbarkeit des gemeinschaftlichen Viehweiderechts an den Trattfeldern (!)

der letzte teil is so stein alt, dass es dazu ned mal jahreszahlen geschweige denn urkunden gibt. ich hab auch nicht vor, dass ich mit wirtschaftsfuhren über alle möglichn grundstücke zur brachzeit fahr. das aktive fahrtrecht damit ich auf der andern seite bei der straße rauskomm werd ich aber natürlich verwenden.

pflichten:
* Reallast der Herhaltung des oberen Gatters für das Haus Nr. 28: Ich (wir) haben nicht mal einen plan, was haus nr. 28 sein soll. es gibt jedenfalls kein gatter. seit wahrscheinlich jahrhunderten nicht mehr.
* Dienstbarkeit des Fahrens mit Wirtschaftsfuhrens zur Brachzeit für Haus X, Y und Z.

Der Teil macht ma etwas Kopfzerbrechen: Grundsätzlich merkt man: wir sind am Land. 90% der Eintragungen sind aus Zeiten, wo alles aus Feldern bestand. Es gibt im umkreis von 2km kein einziges feld mehr. es gibt keinen Grund, zur Brachzeit mit Wirtschaftsfuhren zu fahrn weil ma damit entweder in die Kirche oder ins angrenzende Wohnhaus fahren würde...

Ist das jetzt, wo alles Bauland ist, überhaupt noch relevant? Auf unserem Grundstück ist eine 3m breite Straße durch, wer will kann mit seinem Traktor da fahrn, aber nen anhänger bekommt er da halt nimma durch :D

Somit ist praktische relevanz gleich zero. Die frage ist nur: Wenn jemand der 8 Parteien mich ärgern will, kann er das? Kann er z.b. her kommen und fordern "ich möchte da mit meinem mähdrescher durch"? Der Kaufvertrag hält zu dem Thema nur fest dass "diese Eintragungen nach den vorliegenden Informationen offenbar veraltet und gegenstandslos sind"... is das so? Warum es nicht gelöscht wird: Weil du alles zusammen 20 Unterschriften brauchst und eine Person dabei is die freiwillig ned gern was her gibt ;)

mir is klar, dass wir hier schon sehr sehr tief im grund recht sind und darum hab ich am Montag um 1600 auch ein Meeting mit dem Rechtsanwalt, welcher das ganze Vertragswerk aufgesetzt hat... hat irgendwer so was ähnliches schonmal gehabt? Mir gehts rein um ne worst - case abschätzung.

Zweite Frage:

Das ganze sind 2 Doppelhaushälften auf einem parifizierten Grundstück mit Nutzwertgutachten, rechtlich gesehen hab ich also eine Wohnung. Die Häuser sind aber so gebaut, dass jedes für sich allein stehen kann. Darum gibts einen 10 seitigen Wohnungseigentumsvertrag welcher im prinzip festhält:

* Keine hausverwaltung
* Die zufahrtsstraße ist gemeinschaftsfläche und muss geräumt werden
* _alles andere_ unterliegt dem jeweiligen wohnungsbesitzer allein, eine einspruchsmöglichkeit der eigentümergemeinschaft gibt es nicht. auch trägt jeder eigentümer für seinen teil alleine die kosten. u.a.
- Gartenhütten
- Markiesen
- Fassade (farbe / Isolierung / ...)
- Ausbau der Zeughütte im Carport
- Fenster
- Dach
...

Man hat sich große mühe gegeben, dass ja keiner dem andern dreinreden kann, was mir sehr gefallen würde. Die frage ist: Hält so etwas rechtlich?

bin gspannt ob sonst schomal wer in so einer situation war :)
Bearbeitet von semteX am 24.01.2020, 23:15

watercool

BYOB
Registered: Jan 2003
Location: -
Posts: 5862
Nein, kann dir rechtlich hier nicht helfen, aber ich würde den ganzen schaas mal löschen lassen bzw. zur Gemeinde gehen. Niemand will an einem Grundstück Eigentum erwerben wo 0 nachvollziehbar sind welche lustigen Rechte für andere hier eingetragen sind.

Zu zweiterem: Das dürfte es ja zu hauf geben und is ja voll in. Viele meiner Nachbargrundstücke bestehen aus 20 Kohlbacherhäusern auf einem Grundstück. Ich persönlich würd sowas nicht haben wollen, aber das hat vmtl. keine rationalen Gründe. Wenn ich was kauf dann sollts möglichst mir gehören und nicht 1/100 von 20.000m2. Der Gemeinde ist es ja vmtl. auch wurscht und schickt an einen die Rechnung für alle - aber denke das ist wohl recht gut geklärt im Vertrag.

Hab auch schon einige alleinstehende Einfamilienhäuser gesehen auf 2000m2 Grund die aus irgendeinem Grund auf einem Grundstück mit dem Nachbar gestanden sind... War wohl wer zu faul oder geizig für den Geometer....

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
Wie gesagt löschen lassen braucht 20 Unterschriften... Da ist die Frage ob ma ned Leute auf Ideen bringt... Dem bin ich geneigt zuzustimmen.

rastullah

Here to stay
Avatar
Registered: Oct 2004
Location: Speckgürtel
Posts: 2660
Zitat aus einem Post von semteX
der letzte teil is so stein alt, dass es dazu ned mal jahreszahlen geschweige denn urkunden gibt.

Das Ist falsch - die Urkunden gibt es zu 99% dazu sind im Grundbuch - im alten. Das sind noch die Bücher.
Das sind die wunderschönen alten ledergebundenen Bücher aus 1900 die ca 20 Kg wiegen und ca 1 Meter groß sind. ;)
Musst aber Kurrent lesen können.. Daran scheiterts oft

Kannst du dir ausheben lassen am BG falls du auf nummer sicher gehen willst. Kopie kostet dich dann 1,22 EUR pro Seite.

Zitat aus einem Post von semteX
Ist das jetzt, wo alles Bauland ist, überhaupt noch relevant?

Zu 99,9% nicht - die Widmung im Flächenwidmungsplan als Bauland hat mit Servituten aber nichts zu tun.

Frag den RA beim Termin ob man da nicht eine amtswegige Löschung andenken kann...

ps: Grundbuchsführer ist dein BG - net die gemeinde

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
ui nice, danke für die info!

Nächste frage:

Das Haus (25er zeigel + vollwärmeschutz) hat eine betonierte Decke & hinterlüftetes Pulkdach. quasi 1. stock betonierte grade 23cm dicke decke, drüber dann WD EP15 30CM isolierung (Nummer 4), dann luft und dann das Dach mit einer 3° neigung oder so was. Es wurde jetzt keine Dampfbremse ausgeführt weil "es nix bringt, der beton gilt eh als dampfsperre", was laut google recherche auch korrekt ist. Da mich leider mein Sachverständiger, den ich mit hunderten Euro bewerfe für solche Fragen seit Freitag ghostet: Ev is hier wer in der Materie drin.

click to enlarge

man muss dazu sagen, dass 3 andere doppelhäuser seit 3 Monaten bewohnt sind und keiner irgendwelchen probleme hat. ich will hier nur auf nummer sicher gehen!

rastullah

Here to stay
Avatar
Registered: Oct 2004
Location: Speckgürtel
Posts: 2660
Andere Frage steht das Haus schon? Wird es erst gebaut? Falls ja nach Bauträgervertragsgesetz?

Wie is der kv aufgebaut? Bau und Ausstattungsbeschreibung explizit als Beilage erwähnt?

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
haus steht schon, ich bin erstbezieher. bau und ausstattungsbeschreibung wird grad angepasst dass es im vertrag dann der realität entspricht (es wurde eigentlich durch die bank mehr gemacht, z.b. terasse mit keramik fliesen belegt, zweites WC oben, ...)

Gebäude wurde nach dem BTVG erstellt ja.

Bau und Ausstattungsbeschreibung ist Vertragsgrundlage ./1, danach folgend u.a. alle möglichen Pläne & Wohnungseigentumsvertrag + Nutzwertgutachten.

Ich hab einen 30 Seiten "Kauf und Bauträgervertrag", wo im wesentlichen drin festgelegt ist, dass das Eigentum nach dem Nutzwertgutachten übertragen wird und ich zum Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags verpflichtet bin.

der sind dann nochmal separate 10 Seiten, wo wiederum drin geregelt ist, dass jeder selbst für sich verantwortlich ist.

ich such eh grad noch wen, der mir (natürlich ned gratis) über die 40 seiten drüber schaut und im idealfall "ja, das is alles so wie es gemeint ist" sagt...
Bearbeitet von semteX am 25.01.2020, 10:37

sLy-

semiconductor physicist
Avatar
Registered: Aug 2005
Location: AUT
Posts: 1543
Zitat aus einem Post von semteX
Es wurde jetzt keine Dampfbremse ausgeführt weil "es nix bringt, der
brauchst du in dem fall auch nicht.

Obermotz

Fünfzylindernazi
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: OÖ/RI
Posts: 5262
Bausachverständiger zahlt sich immer aus.
Vielleicht kennst wen über ein paar Ecken. Das hat uns schon ordentlich Sicherheit gegeben.

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
wie gesagt, der war schon da, der sagt alles ok. dass im dach keine dampfbremse verbaut wure obwohls am plan steht siehst halt von außen nicht.... und am freitag war er nicht mehr erreichbar :D

rastullah

Here to stay
Avatar
Registered: Oct 2004
Location: Speckgürtel
Posts: 2660
Zitat aus einem Post von semteX
haus steht schon, ich bin erstbezieher. bau und ausstattungsbeschreibung wird grad angepasst dass es im vertrag dann der realität entspricht (es wurde eigentlich durch die bank mehr gemacht, z.b. terasse mit keramik fliesen belegt, zweites WC oben, ...)

Gebäude wurde nach dem BTVG erstellt ja.

Bau und Ausstattungsbeschreibung ist Vertragsgrundlage ./1, danach folgend u.a. alle möglichen Pläne & Wohnungseigentumsvertrag + Nutzwertgutachten.

Ich hab einen 30 Seiten "Kauf und Bauträgervertrag", wo im wesentlichen drin festgelegt ist, dass das Eigentum nach dem Nutzwertgutachten übertragen wird und ich zum Abschluss des Wohnungseigentumsvertrags verpflichtet bin.

Gut - dh du zahlst einmal den Kaufpreis und es wird nicht nach Stufen ausbezahlt? Da das Haus ja schon steht...

semteX

Risen from the banned
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14308
yep. es fehlen noch 2% weil die übergaben der haftrücklassgarantien noch nicht gemacht wurde.

wacht

pewpew
Avatar
Registered: May 2010
Location: Wien
Posts: 1792
Zitat aus einem Post von watercool
Ei Electronics Ei650 kann ich ebenfalls bedenkenlos empfehlen. Hab ein paar ausprobiert bis ich bei denen gelandet bin und die sind wirklich super! Hab sie seit ca 5 Jahren verbaut.

Die gibts btw zur Zeit bei Amazon ein bisserl billiger..
Hab mir auch gleich mal ein paar bestellt nachdem mich meine Ikea-billigteile schon ein paar mal unnoetig geweckt haben :p

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48756
das sind aber die ohne Funk - oder?

wacht

pewpew
Avatar
Registered: May 2010
Location: Wien
Posts: 1792
Ja, die vernetzbaren (mit extra Modul) sind die Ei650W mit Funk und die Ei650C mit Kabel. Link
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz