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Hausbau Thread

maXX 15.01.2011 - 22:19 1000106 7688 Thread rating
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rai230

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wobei ein 0815 Garten in Österreich hat mit Natur und Biodiversität udg. nicht viel zu tun hat.

semteX

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Zitat aus einem Post von rai230
wobei ein 0815 Garten in Österreich hat mit Natur und Biodiversität udg. nicht viel zu tun hat.

natürlich, aber es is besser als der sprichwörtliche stein am schädl. oder im gartn.

Unholy

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Kurze Frage an die Profis, wenn ein Haus eine Benutzungsbewilligung hat aber die Baubewilligung nicht existiert oder nicht auffindbar ist... Ist das dann problematisch oder durch die Benutzungsbewilligung egal?

Captain Kirk

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Bin kein Profi aber ein Faktor der zählt ist jedenfalls der wie lang das Haus schon steht.

rastullah

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Zitat aus einem Post von Unholy
Kurze Frage an die Profis, wenn ein Haus eine Benutzungsbewilligung hat aber die Baubewilligung nicht existiert oder nicht auffindbar ist... Ist das dann problematisch oder durch die Benutzungsbewilligung egal?

Die baubewilligung muss im Akt bei der Gemeinde sein. Falls du Interessent der Liegenschaft und nicht Eigentümer bist, brauchst du eine Vollmacht zur Einsicht.
Fyi: gute Makler heben die auch aus auf Aufforderung

Unholy

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Der Makler hat für die Angebotsabgabe die mit nein deklariert. Denken würd ich auch das die wo aufliegen muss nur halt ned beiliegt. Ich gehe auch davon aus ohne Baubewilligung kann es auch keine Benutzungsbewilligung geben? Oder ist das zu naiv?

Unholy

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Zitat aus einem Post von Unholy
Der Makler hat für die Angebotsabgabe die mit nein deklariert. Denken würd ich auch das die wo aufliegen muss nur halt ned beiliegt. Ich gehe auch davon aus ohne Baubewilligung kann es auch keine Benutzungsbewilligung geben? Oder ist das zu naiv?

Haus steht seit 1983, es gibt eine Fertigstellungsanzeige mit darauffolgender Benutzungsbewilligung von 1988

rastullah

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Ja dann reden wir nicht vom Jahre Schnee. Dann fordere ihn auf das beizuschaffen mit dem Hinweis das du die Baubewilligung als Beilage des Kaufvertrag möchtest.

Hast du schon ein Angebot unterschrieben? Sonst den Vertragserrichter dazu auffordern

Unholy

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Eben noch nicht, das würde ich dann reinreklamieren sofern es Relevanz hat. wen die Benützungsbewilligung eh quasi eine Baubewilligung voraussetzt iste s ja kein riesen Problem
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