"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Kollektivvertrag

RiGo 13.03.2023 - 12:20 5737 21
Posts

RiGo

Little Overclocker
Registered: Sep 2022
Location: Graz
Posts: 51
Hallo,

vielleicht kennt sich da jemand aus oder kann mir Tipps geben:

werde vermutlich demnächst Job wechseln und bin dann erstmalig im IT-KV angestellt.
War davor Metall bzw. Elektro/Elektroindustrie.
Habe 9 Jahre Berufserfahrung und werde in ST1 Regelstufe eingestuft. Sollte ich mit 9 Jahren Erfahrung nicht in der Erfahrungsstufe sein?

Hat jemand Erfahrung welche Vor/Nachteile es beim IT-KV gibt?

daisho

SHODAN
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19561
IT-KV für 2023: https://www.wko.at/service/kollekti...ologie-2023.pdf

Die notwendigen Informationen werden unter §15 geführt, z.B.:

Zitat
I. Allgemeine Bedingungen
(2) Die Tätigkeitsfamilien werden in Abschnitt II beschrieben und stellen
verbindliche Einstufungskriterien dar.

(4) Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Tätigkeit in die entsprechende
Tätigkeitsfamilie einzustufen. Bei der Einstufung in die
Tätigkeitsfamilie ist der überwiegende Teil der durchgeführten
Tätigkeiten maßgeblich
Für die Frage "bin ich AT, ST1, ST2 oder LT?"

Zitat
(6) Ab 1.1.2005 gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom
Eintrittsdatum folgende Regelung: Der Arbeitnehmer ist innerhalb
seiner Tätigkeitsfamilie nach maximal 3 Jahren in der Einstiegsstufe
in die Regelstufe und nach maximal 4 Jahren in der Regelstufe in die
Erfahrungsstufe vorzureihen.


(9) Nachgewiesene Vordienstzeiten, die in den letzten sieben Jahren vor
Beginn des Arbeitsverhältnisses (Eintritt) entsprechend der jeweiligen
Tätigkeitsfamilie erbracht wurden, sind im Ausmaß von maximal fünf
Jahren
bei der Einreihung in die Vorrückungsstufe anzurechnen.

(10) Für die Anrechnung derartiger Vordienstzeiten ist es ohne Belang, ob
diese bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern erbracht wurden.

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass der Arbeitnehmer diese
Zeiten dem Arbeitgeber beim Eintritt, jedoch spätestens zwei Monate
nach Beginn des Arbeitsverhältnisses durch entsprechende Zeugnisse
oder sonstige Arbeitspapiere nachweist. Die Vorlage der Zeugnisse
oder sonstigen Arbeitspapiere ist dem Arbeitnehmer auf dem
Dienstzettel zu bescheinigen. Wird ein solcher nicht ausgestellt, so
tritt die Verfallsfrist nicht ein.

So wie ich das sehe können maximal 5 Jahre geltend gemacht werden aus den letzten 7 Jahren Arbeit.
Damit kommt man im schlechtesten Fall halt nur in die Regelstufe, nach 7 Jahren wäre man in der Erfahrungsstufe.

Aber Gehalt und Einstufung müssen nicht zwangsweise korrelieren.
Bei 9 Jahren Berufserfahrung ist die Frage was du so machst bzw. gemacht hast und wie viel Gehalt du dann für welche Arbeit bekommst und weniger die Frage der Einstufung denke ich (abgesehen von der Einstufung für ST1, ST2 oder LT die eher durch die Art der Arbeit spezifiziert wird).

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48758
Prinzipiell wenn das Gehalt passt froh sein über eine Geringe Einstufung und dann über die Erhöhung nach ein paar Jahren freuen.

Wennst in der IT nach dem gesetzlichen Mindestgehalt gezahlt wirst und dass bei 9 Jahren Berufserfahrung würd ich weiter suchen und wo anders unterschreiben

schizo

Produkt der Gesellschaft
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 2488
Zitat aus einem Post von Viper780
Prinzipiell wenn das Gehalt passt froh sein über eine Geringe Einstufung und dann über die Erhöhung nach ein paar Jahren freuen.

Wobei von Arbeitgeberseite versucht wird die Vorrückung bei Überzahlung ausfallen lassen zu können. Es würde mich nicht wundern, wenn das in den nächsten Jahren bei den KV Verhandlungen abgeschlossen wird.

Ein weiterer Nachteil ist die schwammige IST Erhöhung, die nicht für sämtliche Arbeitnehmer gilt. Die ist in anderen KVs besser geregelt.

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48758
Ja der Kollektiv hat zwar ein mehr oder weniger brauchbares Mindestgehalt (jedenfalls bei den Einstiegsstufen) aber sonst ist er eigentlich Müll.

Speziell die Ausnahmen der IST Lohnerhöhung sind eine Frechheit. Aber damit weiß man auch gleich ab wann man sich einen neuen Job suchen kann

RiGo

Little Overclocker
Registered: Sep 2022
Location: Graz
Posts: 51
Zitat
Wobei von Arbeitgeberseite versucht wird die Vorrückung bei Überzahlung ausfallen lassen zu können
Zitat
Speziell die Ausnahmen der IST Lohnerhöhung sind eine Frechheit

woher weiß ich das?
Das ist ja nicht KV sondern im Dienstvertrag geregelt oder?
Wenn dem so ist interessierts mich nicht - da ich doch vor hab länger zu bleiben und über die Jahre ja doch einiges zusammenkommt...

schizo

Produkt der Gesellschaft
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 2488
Zitat aus einem Post von RiGo
woher weiß ich das?
Das ist ja nicht KV sondern im Dienstvertrag geregelt oder?
Wenn dem so ist interessierts mich nicht - da ich doch vor hab länger zu bleiben und über die Jahre ja doch einiges zusammenkommt...

Die Vorrückung ist im KV geregelt, hier gibt es eben diese Tabelle mit Einstiegs Stufe, Regelatufe und Erfahrungsstufe in den einzelnen Tätigkeitsfelter (AT, ST1, ST2, ...)Im KV sind IST Erhöhungen vorgesehen, die jedoch nur für 90% der Belegschaft ausgeschüttet werden müssen. Weiters muss der Prozentsatz auf die gesamte Belegschaft kommuliert ausgeschüttet werden. Hier gibt es einen Sockelbetrag von 200€, welcher bei einer Erhöhung mindestens ausgeschüttet werden muss. Aber es ist möglich zb 50% der Mitarbeiter um 200€ zu erhöhen und die restlichen 40% darüber um gesamt gesehen auf die beschlossenen 7,7% zu kommen.

Wenn du im Dienstvertrag einen Stundenplan vereinbar hast wird vermutlich eher dieser gelten, insofern die Anpassungen zumindest gleich oder höher einem eventuell beschlossenen Sockelbetrag entsprechen. Diese Erhöhungen werden idR aber den KV Erhöhungen mit eingerechnet und du wirst in den entsprechenden Jahren nicht zusätzlich eine Anpassung aufgrund eines neuen KV Abschluss erhalten (das muss jedoch im Dienstvertrag stehen).

s4c

input overrun
Avatar
Registered: Nov 2003
Location: near to vienna
Posts: 1184
Zitat aus einem Post von daisho
IT-KV für 2023:
Für die Frage "bin ich AT, ST1, ST2 oder LT?"
Eine wirkliche Antwort hab ich jetzt aber nicht finden können, außer das alles was ich vor 7 Jahren gemacht habe nichts bringt, wenn ich gerade wieder in die IT "zurückkehre".

Kann man als "Einstieger" in der ST1 beginnen, oder MUSS man die ZT, AT durchlaufen?

Es ist nämlich so, unter ST1 = 2854 brutto werd ich fix nicht beginnen. Egal wie das der Arbeitgeber sieht, dann suche ich solange bis ich jemanden finde der es zahlt.
EVENTUELL also Kompromiss lass ich mir die ST1 Anfängerstufe mit 2711 einreden, wenn dafür andere Leistungen der Firma passen wie Jahreskarte Öffis, Diensthandyvertrag zur privaten Nutzung (= unlimitiertes Volumen für Hotspot)

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
Avatar
Registered: Dec 2005
Location: 127.0.0.1
Posts: 3446
ZT/AT/ST1 usw haben nichts mit deiner Erfahrung zu tun, hier geht es rein um Tätigkeitsgruppen.

s4c

input overrun
Avatar
Registered: Nov 2003
Location: near to vienna
Posts: 1184
Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
ZT/AT/ST1 usw haben nichts mit deiner Erfahrung zu tun, hier geht es rein um Tätigkeitsgruppen.
Und wo/wie kann ich feststellen, in welcher Tätigkeitengruppe ich einzuordnen bin?

Ich frag blöd, weil ich es wirklich nicht weiß.
Beim SWÖ-KV gab es eine konkrete Definition der Verwendungsgruppen. Und dort wurden mir auch 10 Jahre Berufserfahrung angerechnet, egal wann geleistet

WONDERMIKE

Administrator
kenough
Avatar
Registered: Jul 2001
Location: Mojo Dojo Casa H..
Posts: 10505
Zitat aus einem Post von s4c
Diensthandyvertrag zur privaten Nutzung (= unlimitiertes Volumen für Hotspot)

Das wäre wäre bei uns mit dem A1 Poolvertrag, ohne 5G übrigens, schon ein ziemliches Problem :D lass dich lieber besser bezahlen und kaufe dir davon einen konkurrenzlos besseren Tarif mit frei gewähltem Handy ohne Erreichbarkeitsverpflichtung.

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: St. Speidl / Gle..
Posts: 19611
Zitat aus einem Post von s4c
Und wo/wie kann ich feststellen, in welcher Tätigkeitengruppe ich einzuordnen bin?

Ich frag blöd, weil ich es wirklich nicht weiß.
Beim SWÖ-KV gab es eine konkrete Definition der Verwendungsgruppen. Und dort wurden mir auch 10 Jahre Berufserfahrung angerechnet, egal wann geleistet

Seite 25: https://www.wko.at/service/kollekti...ologie-2023.pdf

Steht aber oft in der Ausschreibung dabei, bzw. kann mans am Mindesgehalt meist ablesen.

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 48758
Die Einstufung obliegt sowieso dem Arbeitgeber.

Wie UTB schon schrieb geht's bei dir wohl immer um Einstiegsstufe und dann halt deinen Tätigkeiten
Was wo drunter fällt findest du unter §15 II
Im Grunde ist Support (seis am Telefon oder Vor Ort) AT
ST1 sind dann Developer, Netzwerker und etwas spezifische Operations (Betriebs) Personal.

Du wirst also wo zwischen AT Anfänger und ST1 Regelstufe einsteigen. Jenachdem Was du dann genau machst und wie gut du verhandelst.

ST2 dann wenns übergreifender wird und mehr Verantwortung dazu kommt (Projektmanager, Produkt Manager,...).
In der IT ist eine Überbezahlung auch bei (wieder)Einsteiger nicht unüblich.

Generell schauen dass man so tief als möglich eingestuft wird und mehr in der Überbezahlung steckt. Dann tut man sich später bei mehr Aufgaben/Verantwortung und Vorrückungen leichter

s4c

input overrun
Avatar
Registered: Nov 2003
Location: near to vienna
Posts: 1184
Schau ma mal was rauskommt, näheres Erfahr ich im Juni

Aber der eigentlifche Netzwerker ist bereits in Altersteilzeit, sie haben sonst niemanden intern der das macht, vieles bereits ausgelagert sind aber unglücklich darüber.
Und dann hört noch ein zweiter auf, weil er ein besseres Angebot hat, dessen Aufgaben ich aber noch nicht übernehmen werde können.

Wenn nicht werd ich was anderes, wo anders auch finden. Aber das wär ziemlich nice, weil angeblich zahlen sie das Klimaticket Österreich, damit man auch die Außenstellen (Linz, Sbg, evtl auch Tirol) gut erreichen kann, wenn es notwendig wäre

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: St. Speidl / Gle..
Posts: 19611
Zitat aus einem Post von s4c
Schau ma mal was rauskommt, näheres Erfahr ich im Juni

Aber der eigentlifche Netzwerker ist bereits in Altersteilzeit, sie haben sonst niemanden intern der das macht, vieles bereits ausgelagert sind aber unglücklich darüber.
Und dann hört noch ein zweiter auf, weil er ein besseres Angebot hat, dessen Aufgaben ich aber noch nicht übernehmen werde können.

Wenn nicht werd ich was anderes, wo anders auch finden. Aber das wär ziemlich nice, weil angeblich zahlen sie das Klimaticket Österreich, damit man auch die Außenstellen (Linz, Sbg, evtl auch Tirol) gut erreichen kann, wenn es notwendig wäre

Sicher dass diese 365 EUR den Ausschlag geben sollten?

Nachtrag: ah, ok, .at, 1100 EUR. Dennoch gibts womöglich bessere Gründe IMHO.
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz