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Konzertkarten, Erstattung bei Absage

quake 21.09.2021 - 11:15 1152 4
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quake

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Hallo,
ich habe gerade die Info erhalten dass das Ärzte Konzert abgesagt wurde und ich nur einen Gutschein als Rückerstattung erhalte.
Ich habe darauf hin geantwortet, dass ich gerne das Geld erhalten würde und dann kam als Antwort dies =>
Zitat
Die Rückabwicklung erfolgte gemäß den Richtlinien des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG. Dieses sieht vor, dass bis zu einem Ticketwert von € 70 ein Veranstaltergutschein ausgestellt wird. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz pro Ticket ausbezahlt. Die Veranstaltergutscheincodes werden Ihnen in Kürze per E-Mail übermittelt . Der Gutschein kann dann für alle Events des betroffenen Veranstalters bis 31.12.2022 eingelöst werden. Sofern ein Event im zweiten Halbjahr 2021 erstmalig stattfinden hätte sollen, so ist eine Gutscheineinlösung bis 31.12.2023 möglich. Wichtig: Erst nach Ablauf der Frist kann die Auszahlung des Gutscheinwertes beantragt werden.
So schön und gut, dann habe ich mir gedacht, dass ich imr mit den Gutschein einfach Karten hole für das Ärzte Konzert in Graz, aber siehe da, der Gutschein wird nicht akzeptiert, da es sich hierbei um einen anderen Veranstaltet handelt.
Ist so etwas rechtlich möglich?

whitegrey

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Als jemand der in der Vergangenheit selbst Konzerte promotet und organisiert hat: es ist nicht gesagt, dass in verschiedenen Städten der selbe Promoter am Werk ist - und wenn der in k.A sagen wir Klagenfurt nichts mit dem in Wien(?) zu tun hat: wie kommt der dazu das auszubaden was in Wien los war/ist? Tourveranstalter ist nicht gleich Konzertveranstalter bzw. nicht lokaler Promoter/Verantwortlicher, auch Ticketing-Systeme sind oft unterschiedlich innerhalb einer Tour - da muss man immer etwas aufpassen. Ich würde mich in dem Fall aber zusätzlich an eben jenen Tourveranstalter auch wenden und dem den Fall schildern... Gerade bei kleineren Konzerten geht da viel über Gästeliste-Kulanz, VIP-Upgrade usw. - wie es bei nem 'großen' wie den Ärzten aussieht k.A...

Hab jetzt grad keine Zeit mir das anzusehen, wer macht das? Barracuda?

tia :)
Bearbeitet von whitegrey am 21.09.2021, 13:08 (Rechtschreibung)

quake

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in wien barracuda und graz ist ein anderer.
Ja nur wie komme ich dazu, die Kosten zu tragen für diesen Fall. Ich kann am wenigsten dafür. Und wenn ich schon bereit bin den Gutschein dann auch zu benutzen, dann sollte es doch drinnen sein, seitens oetkicket dass er für die gleiche band funktioniert....
aber um meine Frage zu beantworten, ist es rechtlich in Ordnung, einfach nen Gutschein auszustellen?
Bearbeitet von quake am 21.09.2021, 11:31

Brom

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Ja, weil wegen Corona eine neue Richtlinie im KuKuSpoSig geschaffen wurde, damit die Veranstalter net der Reihe nach pleite gehen.

Sitz auch auf einem Gutschein und warte, dass die Sperrfrist abläuft...

whitegrey

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Zitat aus einem Post von quake
in wien barracuda und graz ist ein anderer.
Also eh wie ich vermutet hatte ;)

Wie gesagt - der Promoter (gleichzusetzen mit Veranstalter, entweder der kommt von der 'Konzert-Location' oder er ist überhaupt komplett extra/eigenständig) hat mit den Karten die du für den anderen Termin hattes genau nix zu tun...

Ich würde da die verschiedenen Beteiligten anschreiben und Fragen ob es nicht doch eine Lösung auf Kulanz gibt - Fragen kostet im Endeffekt nix. Mit den Leuten kann man normalerweise eh reden (mit den Promotern auf jeden Fall, teils auch mit den Locations). Karte über oeticket gekauft? Die werden sich halt darauf berufen, dass keine zusätzliche 'Versicherung' abgeschlossen wurde - die gibt es glaube ich mittlerweile für nen kleinen Obolus und die deckt Absage, Krankheit & Co? Muss man halt extra dazu nehmen bei der Bestellung...

Ich hab mein letztes Konzert ca. 2013 veranstaltet, k.A wie es jetzt aussieht... Ich kann nur froh sein, dass ich da sozusagen vor Corona raus bin. Alles selbst vorfinanziert und wenn man da einen Komplettausfall hat kann man sich nur gratulieren...
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