"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

lieferung doppelt erhalten

fliza23 01.12.2012 - 13:17 5925 33
Posts

fliza23

Fidi Tunka
Avatar
Registered: Mar 2005
Location: wien
Posts: 3402
achso, jetzt ist mir alles klar .... NOT! :D

nein spass. vielen dank für deine umfassende ausführung.
sehr interessant.

Zitat von CROWLER
§ 864.
(2) Satz 3:
Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten.

mir ist aufgefallen, dass die sache irrtümlich an mich gelangt ist. -> check!
ich habe dies dem absender mitgeteilt. -> check!

und jetzt?

das zurückleiten ist mir mittlerweile (nach all dem desinteresse des händlers)
prinzipiell zuwider.
(zeitaufwand, benzinkosten, usw. mal beiseite)

quake

Here to stay
Avatar
Registered: Mar 2006
Location: Kärnten
Posts: 4844
wo ist das problem wenn du einfach anrufst und die dann das paket per dhl oder so abholen kommen?

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: St. Speidl / Gle..
Posts: 19618
Zitat von quake
wo ist das problem wenn du einfach anrufst und die dann das paket per dhl oder so abholen kommen?

Nochmal nachlesen ...

Pedro

Legend
-------------------------
Registered: May 2000
Location: Europe
Posts: 3908
Ich meine, dass er (der Threadstarter) insofern ne "Masn" haben wird, und die (Shopbetreiber) wegen des begonnenen Weihnachtsgeschäfts auf Anholung zu Ihren Lasten verzichten werden bzw. die Sache bis zur nächsten Inventur vollkommen untergehen wird und das Teil dann schlussendlich -wie viele andere bei einer Inventur auch- als "Schwund" aus den Lagerbeständen ausgebucht werden wird.

Ergo geh ich davon aus, dass er zwei Produkte zum Preis von einem erhalten wirsd haben, und die Sache sich somit totlaufen wird. Ob er 30 Jahre lang nicht der legimierte (wg. Falschlieferung etc. pp) Besitzer ist oder auch nicht, ist imo auch vollkommen powidl da man davon ausgehen kann, dass des G´schäft keine 30 Jahre existieren wird ohne zumindest x-mal... na nennen wirs "umstrukturiert" wurde und/oder eh zugemacht hat.

Im Grunde ists a bissl pokern. Entweder aufreissen, verwenden und Spass haben (weil gemeldet hat ers ja schriftlich nachweisbar einige male) oder aber auf Grund von "unwillen/unfähigkeit" des Shopbetreibers auf eigene Kosten retournieren (was ja lächerlich wäre, weil er dann wahrscheinlich eine Gutschrift erhalten würde) weils die dort einfach ned checken :D

Unfrei (also auf Kosten des Empfängers) senden wird auch ned gehen weil die das Paket einfach ned annehmen werden. Insofern kann man den/die Shopbetreiber imo ned zu ihrem Glück zwingen.

Wer ned will (und darauf hingewiesen wurde ja hinlänglich per Mail, Brieftaube, Buschtrommeln und Telefon) der hat halt Pech in dem Sinne. Insofern eine letzte Mail schreiben, Sachverhalt nochmals darlegen und dazuschreiben dasst es Dir behältst wenns ned bald mal was dazu sagen, und dasst dann ned gewillt bist das Teil zu zahlen wenn sie´s dann irgend wann mal haben wollen oder aber die Kohle dafür weils ihnen nach x Wochen einfällt udn/oder grad in den Kram passt. Pokern halt.
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz