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mietrechtsfrage

ike 02.12.2008 - 21:53 2924 24
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ike

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n'abend allerseits!

bin am we mit meiner freundin in eine wohnung gezogen - meine erste mietwohnung. wir haben die wohnung aufgrund eines aushanges auf der uni gefunden den die vormieter angebracht hatten. eigentlich sitzt ein makler auf der wohnung, wenn die mieter einen nachmieter finden entfällt allerdings die maklerprovision. passt soweit.

nun will der makler € 240,- von uns. keine provision, sondern aufwandsentschädigung wie er das nennt. auf der rechnung steht allerdings provision (makler: oje, kommt vom vordruck ... blabla).

er sagt die € 240,- sind für mietvertrag aufsetzen, erklären, wohnungsbegutachtung, schlüsselübergabe, blabla

was er auch gemacht hat da er auch als vertreter des hausbesitzers agiert.

ich hab gesagt ich zahl das nicht, weil provisionsfreie übernahme vereinbart wurde und er keinerlei aufträge von mir bekommen hat.

er droht nun mit rechtsanwalt - daher meine frage: hat der typ rechtlichen anspruch auf das geld oder will er nur irgendwas abcashen weil er um seine provision umgefallen ist?

im mietvertrag steht btw auch nichts vonwegen aufwandsentschädigung zur wohnungsübernahme zahlt mieter.

ein mietverhältnis mit nem rechtsstreit beginnen ist halt eher suboptimal denk ich mir, allerdings will ich mich auch nicht ver*piep*en lassen.

tia,
ike

- hoffe das ist nicht zu offtopic, oc.at hat sich allerdings schon mehr als einmal als sehr informatife anlaufstelle in solchen sachen erwiesen -

Longbow

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provision ist normalerweise 3x monatsmiete oder solche scherze

die aufwandsentschädigung ist wie du schon sagst für aushang, schlüsselübergabe, besichtigung usw.

habt ihr den vertrag offiziell gemacht und beim finanzamt vergebühren lassen?

€dith:
also !!!imho!!! und !!!afaik!!! is das rechtens

ike

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yep vertrag ist offiziell und gerade beim vergebühren.

maklerprovision = 3 x monatsmiete ist mir bekannt. neben dieser fällt allerdings dann auch keine aufwandsentschädigung an. den makler bezahlt man doch nur dass er eine wohnung für einen findet (oder hab ich das flasch verstanden?)

und so sachen wie schlüsselübergabe/mietvertragsabwicklung ist sache vom vermieter/hausverwalter.

soweit ich das seh verlangt er als makler geld für arbeiten die er als vertreter der hausverwaltung durchführt.

Burschi1620

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Rechtsschutz fragen

schizo

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<doppelpost>blah</doppelpost>
Bearbeitet von schizo am 02.12.2008, 22:33

schizo

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Als ich auf Wohnungssuche war hätte ich auch fast eine Wohnung über einen Makler bezogen. Dabei war es auch so, dass dieser 3*Monatsmiete verlangt hätte und noch zusätzlich die Vergebührung dazu gekommen ist, die auch der Mieter zahlen muss (Vertrag aufsetzen, Schlüsselübergabe& co).
Sicherheitshalber is es sicher gut, einen Rechtschutz zu konsolidieren, denke aber auch (imho!), dass du dafür aufkommen musst.

ike

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thx für den hint, e-mail ist gerade raus.

morgen werd ich mich noch mit dem mieterschutzverband in verbindung setzen - mal sehen was die dazu sagen.

edit @ schizo:
die vergebührung zahlst du ans finanzamt weil jeder mietvertrag der gebürenpflicht unterliegt - das hat nichts mit dem makler zu tun. 3 monatsmieten sind eben maklerprovision bei inanspruchnahme eines maklers als vermittler - was ja in meinem fall nicht passiert ist.

thx aber auch für deine antwort!

edit the 2nd: hab was gefunden :D
Bearbeitet von ike am 02.12.2008, 22:40

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interessehalber schreib dann bitte noch wie das ganze ausgegangen ist.

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mieterschutz, rechtsschutz und schon kann sich der makler brausen gehen normalerweise. einschüchtern probierens halt immer.

ike

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genau das denk ich mir auch ... er droht zwar mit rechtsanwalt aber imho könnt das auch ein bluff sein.

naja, heute gehts in die nächste 'verhandlungsrunde' :D

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und? was is rauskommen?

ike

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Wir sind bei € 180,- die ich nun auch nicht sofort überweisen brauche sondern ich soll ihm einen Termin nennen wann ich dazu bereit wäre.

Die Rechtsanwalt-Klausel bekomme ich auch nach wie vor zu hören. Ich hab langsam den Eindruck er ist sich der Sache auch nicht sicher.

Rechtlich schauts so aus: Unterliegt das Mietverhältnis dem Vollanwendungsbereich des Mietrechts ist es sogar illegal eine Vertragserrichtungsgebühr oder einen sonstigen Aufwand zu berechnen. Kommt es nur zur Teilanwendung (Mietgebäude mit Baujahr nach 1945) ist es zwar legitim, dann aber eine Sache der Auftragserteilung - und einen Auftrag haben wir definitiv nicht erteilt.

Laut Rechtsschutz verpflichtet aber auch eine mündliche Zusage zur Zahlung, und die Übernahme der Rechnung kann als solche gezählt werden (stillschweigend).

Ergo, sicher hab ich Ihn nicht an den Eiern aber ich bin schockiert das man von einem Makler so durch den Kakao gezogen wird.

Da ich eigentlich einen Rechtsstreit vermeiden will werd ich wohl die € 180,- bezahlen. Der Aufwand eines solchen wäre es nicht wert. Obwohl es durchaus auch ein bisschen eine Prinzip-Sache wär.

Der Makler war heute wieder einmal nicht erreichbar - wie schon einige male. Deswegen gibt es noch keine abschließende Lösung.

Aber eins könnt ihr euch schon mal merken - Nicht gleich blauäugig alles Zahlen, zumindest ein bisserl was geht fast immer! :)

... to be continued ...

Neo-=IuE=-

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hast keinen rechtsschutz, weil dann auf jeden fall darauf ankommen lassen...

d3cod3

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wenn man rechtsschutz hat sind 10 euro die sache wert :p

falls du allerdings ausser den 180 euro noch andere geldbeträge zum verschenken hast schick ich dir gerne meine ktnr :p

ike

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so wärs ja net, das ich net wüsst wohin damit.

problematisch an der sache ist dass der makler auch hausverwalter ist. ich mein im optimalfall hab ich nichts mit ihm zu tun, aber sobald irgendwas im haus ist, ist er der erste ansprechpartner. es sich gleich mit ihm verscherzen ist eben riskant.

update:
tz, frechheit - gestern ist der typ nicht erreichbar. jetz gerade ruft irgendeine vertretung an, pudelt sich auf, ob ich denn die zahlung schon eingeleitet hätte bzw ich solle jetz gefälligst zahlen bibabo! witzlos ...

naja, hab sie erstmal mit der frage nach dem baujahr des hauses ruhiggestellt und warte auf ihren erneuten anruf.
Bearbeitet von ike am 04.12.2008, 08:47
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