"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Mietvertrag kündigen

Unholy 19.06.2018 - 10:54 3250 27
Posts

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
Hallo,

ich hätte eine Frage, in einem vorformulierten Mietvertrag wurde die Klause "man muss ausmalen lassen" geparkt, diese ist lt. OGH Urteil nicht rechtskräftig?! hat da jemand Erfahrung oder kann mich erleuchten :) ob man als Mieter ausmalen lassen muss?

danke
lg

berndy2001

Komasäufer
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 1947
Richtig, ausmalen nur dann, wenn du selbst die Farbe geändert hast.

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
Die Farbe wurde nicht geändert, es ist weiß wie davor...

berndy2001

Komasäufer
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Vienna
Posts: 1947
Zitat
Vertragsklauseln, die den Mieter dazu verpflichten, den Mietgegenstand neu auszumalen oder auch übliche Abnützungserscheinungen zu sanieren, verstoßen zwar weder gegen § 3 MRG noch gegen § 9 KSchG. Allerdings sind sie in Formularverträgen oder AGB nach § 879 Abs 3 ABGB nichtig, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis dem MRG unterliegt oder das KSchG anwendbar ist. Eine Ausmalverpflichtung in sachlich gerechtfertigten Fällen ist aber weiterhin zulässig und sollte sorgfältig im Mietvertrag dargelegt werden -zu denken ist hier beispielsweise an eine Sanierungspflicht im Gegenzug für einen niedrigeren Mietzins oder für eine längere Vertragslauf zeit; jedenfalls sollten die Sanierungskosten für den Mieter vorab erkennbar und steuerbar sein.
Quelle: http://www.dorda.at/publications/en...ibt-es-sie-noch

Würde auch in die Wohnungskündigung reinschreiben, dass du diesen Punkt als rechtswidrig erachtest.

Longbow

Here to stay
Avatar
Registered: Feb 2003
Location: Homeoffice
Posts: 5140
Zitat aus einem Post von Unholy
Hallo,

ich hätte eine Frage, in einem vorformulierten Mietvertrag wurde die Klause "man muss ausmalen lassen" geparkt, diese ist lt. OGH Urteil nicht rechtskräftig?! hat da jemand Erfahrung oder kann mich erleuchten :) ob man als Mieter ausmalen lassen muss?

danke
lg

Gilt das MRG? Falls du in einem privaten EFH gemietet hast und das MRG uU sogar explizit ausgeschlossen wurde, kannst dich brausen gehen. Bin auch unlängst erst zum Handkuss gekommen. War damit extra noch vorher bei der RAin, weil ich damals auch (arrogant) unterschrieben hab mit dem (gefährlichen Halbwissen) im Hinterkopf, dass es sowieso ned gilt.

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
nein normale Mietwohnung ;) ins Kündigungsschreiben habe ich es nicht aufgenommen ;(, wollte den Punkt separat abhandeln da der Vermieter vermutlich einen Teil meiner Kaution einbehalten wird und dadurch ich ja um das streiten müsste?!
Bearbeitet von Unholy am 19.06.2018, 11:17

ThMb

JO FRLY
Avatar
Registered: Feb 2009
Location: OÖ
Posts: 1377
Also bei meiner Kündigung der Wohnung in Wien damals (vor gut 3 Jahren, also kurz nach der Gesetzesänderung) musste das nicht mal erwähnt werden, obwohl es im ursprünglichen Mietvertrag drinnen stand.
War für beide Seiten klar, dass das der Vermieter machen muss. Die Kaution haben wir auch voll zurückerstattet bekommen.

COLOSSUS

Administrator
Frickler
Avatar
Registered: Dec 2000
Location: ~
Posts: 11900
Zitat aus einem Post von ThMb
Also bei meiner Kündigung der Wohnung in Wien damals (vor gut 3 Jahren, also kurz nach der Gesetzesänderung) musste das nicht mal erwähnt werden, obwohl es im ursprünglichen Mietvertrag drinnen stand.
War für beide Seiten klar, dass das der Vermieter machen muss. Die Kaution haben wir auch voll zurückerstattet bekommen.

Ist bei mir auch so gelaufen (unbefristeter MV errichtet Anfang 2013, gekuendigt Ende 2017).

Master99

verträumter realist
Avatar
Registered: Jul 2001
Location: vie/sbg
Posts: 12589
Ob du ausmalen musst oder dieser Absatz nichtig ist hängt davon ab, ob es sich um einen privaten Vertrag handelt oder das MRG anwendbar ist.

Ob und in welchem Umfang das MRG zum Einsatz kommt hängt vom Besitzer der Wohnung ab.

Gewerblicher Vermieter -> MRG Vollumfang
Privater Besitzer -> kein MRG
Privater Besitzer der mehrere Wohnungen (>= 5) vermietet -> wird meist unters MRG gestellt

Es gibt ein paar komische Regelungen wenn es zB ein 2 Parteien Haus ist wo nur eine Whg vermietet wird... Aber hier gehts um ein klassisches Mehrparteienhaus mit mehreren Miet/Eigentumswhg oder?

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
MRG wurde nicht ausgeschlossen, Privater Besitzer da er auch keine Steuer auf die Betriebskosten aufschlägt? ich kann nur ableiten habe aber keine Ahnung wie viele Whg er besitzt....

Master99

verträumter realist
Avatar
Registered: Jul 2001
Location: vie/sbg
Posts: 12589
Es spielt _keine_ Relevanz ob MRG erwähnt/ausgeschlossen/ ... ist im Vertrag.

Einzig entscheidend ist ob es sich bei der Vermietung um gewerbliche Natur handelt bzw. wie die Rahmenbedingungen sind.

Betriebskosten müssen nie extra versteuert werden weil deren Bestandteile ja schon inkl. Steuer bezahlt wurden.

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
Es ist ein Privater der in Pension ist. wie finde ich sonst am schnellsten raus um was es sich handelt?

lg

Mietvertrag hat die Freundin abgeschlossen vor einem Jahr als der Typ die Whg vom Vorbesitzer gekauft hat.

Master99

verträumter realist
Avatar
Registered: Jul 2001
Location: vie/sbg
Posts: 12589
mhm schwierig, weiß nicht ob es da für Private eine Möglichkeit gibt sich diese Infos zu holen.

schon das Gespräch gesucht? Vielleicht passts ja wenn man sich im guten auf marktübliches "Löcher verputzen und grobe Fehler ausbessern" einigt anstatt da jetzt mit OGH-Urteilen ins Haus zu fallen von denen man nicht sicher sein kann ob sie überhaupt relevant sind.

Unholy

Freak
Avatar
Registered: Jan 2001
Location: Vienna
Posts: 3554
Der Vermieter dürfte eher mühsam sein ;) direkt mit ihm kommunizieren geht nicht, da geht alles immer über seinen Anwalt ;)

böhmi

Administrator
Spießer
Avatar
Registered: May 2004
Location: Wels Land
Posts: 4491
Wenn du ihn nicht privat erreichen kannst, ist es auch nicht privat imho :D (kann natürlich rechtlich anders aussehen).
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz