s4c
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Wer kennt sich bezüglich Wohnrecht, Hausordnung, ganz im speziellen mit "Nutzung der Allgemeinräume" aus?
Konkreter Fall, ein 5 Parteinhaus, teilweise Genossenschaft, teilweise bereits Eigentümer, hat einen "Fahrrad- und Kinderwagenabteil" mit 77 m² Dieser wurde seit 2008 bis gestern - Tag der Zwangsräumung durch externe Firma - über die offizielle Widmung hinaus auch zur Lagerung der saisonallen Autoreifen, der Garten-Garnituren/-Tische/-Schirm, 3er-Sitzbank für den VW-Bus genutzt. Auch dabei war seit 1,5 Jahren 4 handelsübliche Umzugskartons mit Sachen meiner Oma, die ich mir mitgenommen haben als ihr Haus verkauft wurde.
Laut meiner Berechnung zirka 18m² INKLUSIVE der erlaubten Fahrräder und Kinderwägen.
Die Genossenschaft, die noch immer die Hausverwaltung inne hat (im Nachbarhaus gab es bereits eine Pedition die Hausverwaltung zu wechseln) hat eine externe Firma mit der Räumung und zwischenlagerung für 2 Wiochen beauftragt. Danach werden die Gegenstände entsorgt.
Das erste Schreiben zu diesem Thema, aber sehr allgemein verfasst und deshalb dachte ich es betrifft mich selbst nicht, war im Oktober 2022. Da stand in etwa das es aus Brandschutzgründen nicht erlaubt ist Sachen am Gang zu lagern wie Schuhkästen Kinderwägen, Regale. Da ich selbst bei der Feuerwehr war, ist mir das vollkommen klar und würde ich auch nicht tun, außer vielleicht die Schuhe vor der Wohnungstür, wenn man großen Besuch bekommt. Da gehts aber um ein paar Stunden.
Aus den oben genannten Gründen h abe ich meine Gegenstände, die im Kellerabteil keinen Platz mehr haben, ja im sehr üppigen Fahrradraum abgestellt. Extra ins hintere Eck, wo es eigentlich niemand stören dürfte und weiters auch kein Wasser- oder Stromleitung verläuft. Ebenso ist der Fahrradraum vom Stiegehaus durch eine massive Brandschutztüre getrennt.
Frage zum Fall. Darf die Genossenschaft überhaupt eine Räumung anordnen, den auch vom Allgemeinteil habe ich ja dann 1/5 (5 Partein) Nutzungsrecht, so würde ich mal behaupten. Es ist definitv kein allgemein Zugänglicher Teil, denn man benötigt dazu im Vergleich zum Stiegenhaus, einen Hausschlüssel. Und Punkt Zwei ist wer zahlt die Zeche. Angeblich werden mir die Gegenstände erst wieder ausgehändigt, wenn ich der beauftragen Firma die Räumung und Lagerkosten bezahle. Wie gesagt, ich habe nicht beauftragt, sondern die Genossenschaft.
Ich sehe hier Besitzstörung und Zwangsräumung eines Miteigentums. Wenn meine Frau nicht zufällig die Räumungsfirma gesehen hätte, könnte ich sogar behaupten es wurde gestohlen. Weil ja die Gegenstände nicht dort sind wo sie versperrt waren.
Wie seht ihr das? Hattet oder kennt ihr einen ähnlichen Fall?
Ich weiß noch nicht was so eine Räumung kostet, aber bin absolut uneinsichtig hier genötigt zu werden und auch nur irgendeinen Euro zu bezahlen. Es ist bereits genug Aufwand sich einen Kastenwagen zu borgen um die Gegenstände wieder zurück zu holen. Das ist ja auch nicht umsonst.
Ahja in den anderen Stiegen der Wohnhausanlage - fotografisch dokumentiert - ähnliche Situation. Teilweise sogar schlimmer, denn dort stehen Regale und Kästen, sogar Kajaks, Tischtennistische, uvm. herum.
Entweder wurde jetzt erstmal bei mir begonnen, weil zufällig Stiege 1, oder die haben nur mich geräumt, was kann ich dann tun?
Bearbeitet von s4c am 18.01.2023, 03:15
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ccr
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IMHO ein ganz normaler Vorgang und Tagesgeschäft für Hausverwaltungen. Die Allgemeinflächen haben eine funktionale Widmung (die üblicherweise auch mit den Baupläne eingereicht und bewilligt wurde) in deren Rahmen sie von den Mietern/Eigentümern genutzt werden können. Man darf aber nicht einfach sein Gerümpel wo auch immer abstellen, nur weil man ein paar Eigentumsanteile am Haus, und damit auch den Allgemeinflächen, hat. Wenn ihr das als Hausgemeinschaft anders leben wollt, und den Fahrradraum nicht mehr benötigt, müssen die Eigentümer das beschließen. Wobei ich jetzt nicht weiss, ob es da nicht auch noch Verordnungen und versicherungstechnische Themen zu beachten gibt, wenn ein Fahrradraum zu einer "Gstetten" umgewandelt wird.
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rastullah
Here to stay
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Oida da stellts mir alles auf. Hau dein ******* krempl weg. Hausverwaltung hat richtig gehandelt und ich hoff du brennst für die Räumung. Wäre ich Miteigentümer würde ich dafür sorgen.
Nur weil es eine allgemein Fläche ist und du deswegen im Grundbuch einen idealen Anteil hast, bedeutet das nicht das auch nur irgendein m2 dir gehört.
Du kannst jetzt auch nicht einfach Deine Wohnungstür raus stemmen und zwei Meter in den Gang versetzen weil dir ja auch so und so viel vom Gang gehört.
Und als ehemaliges Feuerwehr Mitglied sollte dir auch der Begriff brandlast was sagen. Beantworte mir was brennt im Fahrradraum besser die Fahrräder oder dein Krempel?
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böhmi
AdministratorSpießer
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Und wenn die Wohnanlage, in der du eine Eigentumswohnung hast, einen Spielplatz mit Fußballfeld dabei hat, machst am Rand des Feldes einen Gemüsegarten mit 3 m², weil es eh Allgemeinflächen sind, du keine Kinder hast die das Fußballfeld benutzen und dir der Platz anteilsmäßig zusteht?
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davebastard
Vinyl-Sammler
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ja selber schuld, seh ich auch so... fairerweise muss man sagen das sowas normalerweise erst nach mehrmaliger Warnung oder Aushang usw. passiert, hast du da nix gesehen?
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s4c
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Wie gesagt, es gab im Oktober einen allgemeinen Aushang, dabei ging es um Gefahr in Verzug, sprich die Kinderwägen, Fahrräder und Schuhkästen im Steigenhaus. Die stehen immer noch dort und sind tatsächlich eine Gefahr. Ganz im Gegenteil, der Keller stand bereits 3x unter Wasser Der versperrte Fahrrad-/Kinderwagenraum (77m² für 5 Partein!). Es ist hinter einer Brandschutztüre und darin gibt es Lichtstrom für 4x Leuchtbalken und die Warmwasserletiung vom Heizraum verlaufen durch. Nichts was auch nur annähernd eine Brandgefahr darstellt. Jedenfalls geht es darum, das ich seit 30 Jahren in der Genossenschaft Mitglied bin, und weiß seit meiner Kindheit dass es ganz normal ist, dass dort im Winter Gartenmöbel und vom Auto die Winterreifen gelagert wurden und auch wieder werden. Die Frechheit von anderen ist viel ärger, indem sie sich im Allgemeinraum ein 2. Kellerabteil errichten haben lassen. Mir fehlen hier einfach die Prioritäten, weil die Genossenschaft sich ja auf Gefahr in Verzug beruft und als erste Aktion 6 Buse (5,5m Ladelänge) erstmal Sperrmüll aus den Nebenräumen entfernt wurde. Ich bin Gott sei dank eh nur ein sehr sehr kleiner Teil. Einmal mit dem Bus fahren und es ist alles wieder da. Diesmal baue ich mir auch ein 2. Kellerabteil im allgemein Raum wie die anderen und dann schau ich mir an wenn sie "einbrechen" um zu räumen, ob das rechtlich so einfach ist wie jetzt die Räumung.
Bearbeitet von s4c am 18.01.2023, 11:53
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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Einmal mit dem Bus fahren und es ist alles wieder da. Diesmal baue ich mir auch ein 2. Kellerabteil im allgemein Raum wie die anderen und dann schau ich mir an wenn sie "einbrechen" um zu räumen, ob das rechtlich so einfach ist wie jetzt die Räumung. "Da hab ich mir wohl selbst ins Fleisch geschnitten, mal schauen ob es mit einem größeren Messer auch passiert"
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s4c
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Kann ja sein, dass das größere Messer stumpf ist ;-)
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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Wenn wir auf einem Level sind wo du nicht mal verstehst das du vielleicht nicht nochmal auf den heißen Herd greifen solltest ist wirklich Hopfen und Malz verloren.
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BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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naja Hansmaulwurf, irgendwann gilt too big to fail dann
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Jackinger
LegendBartwurst!
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naja, wenn die metallkäfige auf den fotos alles 2t-kellerabteile der anderen eigentümer im gemeinschaftsraum sind, würd ich das mal ansprechen, weil wie kommen die dazu sich einfach kellerabteile dort im fahrradkeller zu errichten und den platz dann exklusiv zu nutzen.. geht ja garnet.. hättest du das auch gemacht, wären deine sachen noch da vermutlich.. da passt doch einiges nicht zusammen
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rastullah
Here to stay
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Er schreibt ja sogar: errichten haben lassen. Das und die Ausführung schaut halt schon sehr professionell und von der Hausverwaltung so gewollt aus...
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ccr
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Beim Schwager im Haus ist man durch Zufall draufgekommen, dass einige Nachbarn am Dachboden Wände eingezogen und Lager- und Hobbyräume eingerichtet haben. Die dürften teilweise schon seit Jahrzehnten bestanden haben. Ursprünglich durfte der Dachboden zum Aufhängen der Wäsche genutzt werden, und spätere Wohnungskäufer haben aber gar keinen Schlüssel mehr bekommen. Die Hausverwaltung hat über die Jahre immer wieder gewechselt, die haben das daher gar nicht gewusst, dass der Dachboden genutzt wird.
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s4c
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Update: Ich habe heute offiziell um die Errichtung eines Zweiten Kellerabteils im Allgemeinraum, der ja ideel ja bereits mir gehört, angesucht.
Seitens Genossenschaft wurde es bereits stattgegeben, nun noch die Eigentümergemeinschaft abklappern und tra-ra Platzproblem vorerst gelöst.
Ich wäre ja gar nicht auf die Idee gekommen, dass das überhaupt möglich ist. Und es war auch das Gerücht im Umlauf die hätten ihre Abteile einfach illegal errichtet.
Dem war aber nicht so, ich lag falsch. Vertraue keinen Gerüchten. Fazit: Hätte ich das vor Jahren gemacht, hätte ich mir die 3 Anhängerfuhren erspart.
Bearbeitet von s4c am 18.01.2023, 16:33
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s4c
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Und wenn die Wohnanlage, in der du eine Eigentumswohnung hast, einen Spielplatz mit Fußballfeld dabei hat, machst am Rand des Feldes einen Gemüsegarten mit 3 m², weil es eh Allgemeinflächen sind, du keine Kinder hast die das Fußballfeld benutzen und dir der Platz anteilsmäßig zusteht? Witzig, dass du das ansprichst. Die ursprüngliche Situation mit den Günflächen war tatsächlich so, dass einige direkt an die Terrasse angrenzende Grünflächen allgemeiner Teil waren. Diese wurden auf Ansuchen aber den Wohnungen zugeordnet, mitunter die Begründung die Hausbesorgerin muss dann weniger mähen. Das war aber bereits vor meiner Zeit als ich hier gewohnt habe. Ursprünglich waren es aber tatsächlich "Allgemeine Grünflächen zur Erholung", jetzt sind sie quasi eingezäuntes Eigentum.
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