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Privat- und Firmenhandy usability

lagwagon 19.10.2017 - 07:42 15247 86
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semteX

Risen from the banned
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Zitat aus einem Post von Smut
diese “einige” Firmen sind schlecht beraten. Es geht um ein theoretisches Problem. Es ist ja nicht mal einfach nachweisbar. Abgesehen davon geht es idr um die Daten die auch auf deiner Visitenkarte stehen. sollte braindeath deshalb in irgendeiner Form in seiner Überlegung ein Problem mit der dsgvo bekommen, schenk ich ihm ein Xs Max mit 512gb.

was soll dran nicht nachweisbar sein? selbstverständlich bekommt whatsapp deine telefonnummern in deinem telefonbuch (die frage ist was noch)

Zitat
During this entire process, phone numbers are sent to WhatsApp for lookup, securely, over an encrypted connection

lagwagon

bierfräser
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Hmm...
Wir haben bei einen der letzten Officetagen so eine Schnellschulung und einen Wisch zum unterschreiben bekommen. Jedoch wurde das private Verwenden des Firmentelefones und -tarifes erlaubt. Auch private Kontakte synchronisieren, Whatsapp, Facebook & Co...

DKCH

...
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wer hats dieses jahr auf firmendevices verboten, daimler und conti iirc? weil nicht jede einzelne person im adressbuch um zustimmung gefragt wird und man damit potentiell probleme kriegt? bei der strafhöhe versteh ich dann schon, dass man mal auf nummer sicher geht...

semteX

Risen from the banned
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für alle die übrigens immer gern das kleingedruckte überlesen: FB & co wälzen beim Addressbuch sync die verantwortung auf den endkunden ab, welcher dafür verantwortlich ist dass jeder einzelne kontakt um zustimmung gefragt wird ob er mit der verarbeitung einverstanden ist...

Smut

takeover & ether
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Zitat aus einem Post von semteX
was soll dran nicht nachweisbar sein? selbstverständlich bekommt whatsapp deine telefonnummern in deinem telefonbuch (die frage ist was noch)
wie willst du jemand nachweisen, dass er das Kontaktbuch -in dem deine Nummer war- für WhatsApp freigegeben hat?

semteX

Risen from the banned
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weil es automatisch passiert.

Smut

takeover & ether
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Wie belegst du dass ich deine Nummer im Adressbuch habe? Abgesehen davon muss man das Adressbuch nicht freigeben. Man kann dann jedoch nur antworten und Nachrichten empfangen. Kontaktieren kann man niemand.

semteX

Risen from the banned
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Zitat aus einem Post von Smut
Wie belegst du dass ich deine Nummer im Adressbuch habe? Abgesehen davon muss man das Adressbuch nicht freigeben. Man kann dann jedoch nur antworten und Nachrichten empfangen. Kontaktieren kann man niemand.

aaaah die österreichische lösung! wenn da keiner drauf kommt is alles ok!

keine weiteren fragen euer ehren!

aber um deine frage zu beantworten: indem im nächsten leak das dabei ist.

add2: oder der grantige gekündigte kollege die firma anzeigt.
Bearbeitet von semteX am 08.12.2018, 14:40

Smut

takeover & ether
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jedenfalls kannst du mich - beispielhaft gesprochen - deshalb auch nicht anhand der dsgvo Belangen. Das hab ich mit es ist nicht belegbar/nachweisbar gemeint.

btw: ich bin absolut pro Datenschutz, verwende privat ausschließlich Threema und Signal. finde aber dass WhatsApp in Bezug auf die dsgvo ein absoluter Edge case ist.

spunz

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Zitat aus einem Post von Smut
Wie belegst du dass ich deine Nummer im Adressbuch habe? Abgesehen davon muss man das Adressbuch nicht freigeben. Man kann dann jedoch nur antworten und Nachrichten empfangen. Kontaktieren kann man niemand.

Im Grunde ist es recht einfach, ich muss nur einen grantigen Mitarbeiter finden der plaudert oder eine Whatsapp Nachricht von dir an meine Nummer.

Schlussendlich bleibt immer noch die Problematik mit der Archivierung von Geschäftsverkehr. Hier ist das Risiko einer Geld/Haftstrafe weitaus höher als bei der Dsgvo.

Snoop

Here to stay
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Smut, du redest hier in relativ großen Tönen, hast aber anscheinend was das Thema im Detail angeht nicht wirklich tiefgehende Kenntnis.
Lies dich mal ein was Datenverarbeitung umfasst und wann du welche Daten wo verarbeiten darfst UND vor allem wo diese Daten gespeichert werden dürfen. Dann können wir gerne diese Diskussion auf Augenhöhe weiterführen.
Du versuchst Datenschutz mit Hausverstand zu erklären, das funktioniert so aber nicht. Noch dazu kannst NICHT DU dafür belangt werden (außer du hast ein Unternehmen, welches keine juristische Person hat und du haftest), sondern das jeweilige Unternehmen.

Zu Deiner Frage zwecks "wie belegst du": Du stellst die Frage aus dem falschen Betrachtungswinkel: wenn ich als natürliche Person eine Anfrage auf Auskunft über meine personenbezogene Daten stelle und dein Unternehmen hierbei Whatsapp auslässt (bzw. mich gar nicht gefragt hat, ob es OK ist, dass meine Daten bei Whatsapp/Facebook verarbeitet werden), sich dann aber herausstellt, dass meine Daten OHNE meiner Zustimmung bei Wahtsapp verarbeitet werden/wurden hast das Unternehmen ein Problem.
Und genau aus dem Grund sind im Prinzip alle Apps, welche auf das Telefonbuch/die Kontakte in irgendeiner Art und Weise Zugriff haben ein Problem. Speziell eben Whatsapp und Messenger, (aber natürlich viele andere auch) welche automatisch das gesamte Telefonbuch abgleichen, ohne dass man eigentlich die Erlaubnis der jeweiligen Person dazu hat. Und da kannst du es drehen und wenden wie du willst, es ist egal ob du der erste warst der die Daten hochgeladen hat oder der letzte. Wenn du sie ohne Zustimmung hochgeladen hast, ist es ein Problem.

Im privaten Bereich sieht die Geschichte komplett anders aus.

Viper780

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Er ist tot, Jim!
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Ihr seid hier doch komplett off-topic.
Mag ein Mod das nicht ausgliedern?

In der alten Firma hatten wir BYOD mit einem Dual SIM Handy eine geniale Sache.
Jetzt muss ich ein grindiges iPhone SE verwenden. Bin grad am evaluieren wie ich office 365 so mit Android integrieren kann dass ich wieder auf Dual SIM zurück kann.
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