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Rauchverbot für unter 18-Jährige kommt Mitte 2018

oxid1zer 31.03.2017 - 14:35 100552 697 Thread rating
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HaBa

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Zitat aus einem Post von FendiMan
Dann versteh auch, das ich mit Schwachsinn das Urteil meine. :rolleyes:


Die Urteilsbegründung ist ebenfalls kein Schwachsinn. Das Urteil selber kommt aber nicht bei jedem gut an, habe ich ja auch so geschrieben, wertfrei.

FendiMan

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Doch, die Begründung ist Schwachsinn.
Wenn der Arbeitnehmerschutz und damit der Arbeitnehmer nichts mehr wert ist, gibt das einen Freibrief für kommende Änderungen.
Schwarz-Blau hätte laut geklatscht, wenn die noch an der Macht wären, und in anderen Bereichen Änderungen zum Nachtei der Arbeitnehmer am Arbeitnehmerschutz beschlossen, schließlich gibt es ja schon ein Urteil.
Bei den Kniefällen vor der Wirtschaft, die schon passiert sind, hätten wir uns auf einige andere freuen dürfen.

HaBa

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"Kniefall vor der Wirtschaft" ist sicherlich eine valide Betrachtungsweise.

Ich halte mich da aber an die Sichtweise die kommuniziert wurde und die hier auch schon kurz erklärt wurde.

Das Problem das du ansprichst ist den Herrschaften laut Begrünung ja auch durchaus klar, in einer Demokratie ist der Vorschlag das über Gesetze abzuwickeln für mich aber der einzig gangbare Weg.

that

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Zitat aus einem Post von FendiMan
Doch, die Begründung ist Schwachsinn.
Wenn der Arbeitnehmerschutz und damit der Arbeitnehmer nichts mehr wert ist, gibt das einen Freibrief für kommende Änderungen.

Ich glaube, du verwechselst da etwas. Dem Verfassungsgerichtshof geht es nicht um das Rauchverbot, sondern um das Gesetz dazu. Und das war halt nicht verfassungswidrig.

Und ein "Freibrief für kommende Änderungen" ist das schon gar nicht. Wenn Änderungen, die von einer gewählten Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden, nicht gegen irgendwelche Verfassungsgesetze verstoßen, dann ist es auch nicht die Aufgabe das VfGH, diese Gesetze aufzuheben. Wenn dann bei einer Wahl eine andere Mehrheit entsteht, kann die das Gesetz auch wieder abändern oder aufheben.

FendiMan

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Zitat aus einem Post von that
Ich glaube, du verwechselst da etwas. Dem Verfassungsgerichtshof geht es nicht um das Rauchverbot, sondern um das Gesetz dazu. Und das war halt nicht verfassungswidrig..

Wenn ein Gesetz, das den Arbeitnehmerschutz und Jugendschutz aushebelt, nicht verfassungswidrig ist, was dann?

wergor

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Arbeitnehmerschutz und Jugendschutz sind in der verfassung?

FendiMan

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Na ja, das war jetzt ein bißchen übertrieben, soweit bin ich in der Verfassung nicht sattelfest. ;)
Aber Wien hat ja unter anderem eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern verschiedener Betriebe geltend gemacht.

Anon337

done
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Zitat aus einem Post von FendiMan
Na ja, das war jetzt ein bißchen übertrieben, soweit bin ich in der Verfassung nicht sattelfest. ;)
Aber Wien hat ja unter anderem eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern verschiedener Betriebe geltend gemacht.

Erstens geht es nicht nur um die Verfassung, sondern in diesem Fall auch, wenn nicht sogar primär, um die EMRK die ebenfalls im Verfassungsrang steht (siehe hier)

Zweitens hat der VfGH seine Entscheidung IMO mit bedacht gefällt und sorgfältig begründet. Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen, auch wenn es "nur" 32 Seiten sind. Das wichtigste steht sowieso in ihrer Presseaussendung die IIRC vorher schon mal verlinkt wurde, hier aber noch einmal: Link

Der IMO wichtigste Absatz:
Zitat
In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen. Im demokratischen Rechtsstaat ist es – so der VfGH – die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen. Die angefochtenen Regelungen nehmen diese Abwägung nicht in unverhältnismäßiger Weise vor; dies auch im Hinblick auf die anwendbaren Arbeitnehmerschutzbestimmungen (siehe insbesondere § 13a Abs. 4 und 5 TNRSG sowie § 30 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

Disclaimer: Ich bin kein Jurist, habe aber großen Respekt vor unseren Verfassungsrichtern. Die wissen schon was sie machen.

Der Vollständigkeit halber noch die gesamte Entscheidung: Link

edit: Mir ist klar, dass es nicht einfach ist solche Texte zu verstehen, mir geht es auch so.
Bearbeitet von Anon337 am 25.06.2019, 10:28

FendiMan

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Siehst du, um genau darum geht es mir:
Die Freiheit einzelner ist mehr wert als die Gesundheit anderer.
Das ist Schwachsinn.
Dann kann man gleich das Tempolimit auf der Autobahn aufheben, weil die Freiheit einzelner, schneller zu fahren, mehr wert ist als der Schutz der anderen.

that

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Zitat aus einem Post von FendiMan
Das ist Schwachsinn.

OK, es reicht. Dreimal "Schwachsinn" ohne Argumente, welcome to my ignore list.

davebastard

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versteh ich jetzt aber nicht ... was willst du da für argumente hören ? das ist doch eine rein moralisch/philosophische Frage die jeder anders sehen kann...
Was er meint hat er ja auch mit einem Beispiel hinterlegt.

HaBa

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Zitat aus einem Post von davebastard
versteh ich jetzt aber nicht ... was willst du da für argumente hören ? das ist doch eine rein moralisch/philosophische Frage die jeder anders sehen kann...
Was er meint hat er ja auch mit einem Beispiel hinterlegt.

GammA hat schön zusammengefasst warums in dem Fall garnicht mal sooo ums Rauchen ansich geht...

davebastard

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eh aber "Die Freiheit einzelner ist mehr wert als die Gesundheit anderer." ist eben ein moralischer standpunkt mit dem man nicht unbedingt übereinstimmen muss, nur weils das gericht sagt heißt das ja ned dass es für mich persönlich auch stimmt.

edit: ich sag jetzt nicht dass das auch meine meinung widerspiegelt aber ich denke darauf wollte fendiman hinaus.

that

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Zitat aus einem Post von davebastard
versteh ich jetzt aber nicht ... was willst du da für argumente hören ?

Wenn der VfGH 30 Seiten zu dem Thema schreibt und dann jemand nicht darauf eingeht und außer "Schwachsinn" nichts zu sagen hat, brauch ich nicht weiter zu diskutieren.

Zitat aus einem Post von davebastard
eh aber "Die Freiheit einzelner ist mehr wert als die Gesundheit anderer." ist eben ein moralischer standpunkt mit dem man nicht unbedingt übereinstimmen muss, nur weils das gericht sagt heißt das ja ned dass es für mich persönlich auch stimmt.

Das Gericht sagt eben genau das nicht. Das Gericht sagt, dass der Gesetzgeber das in diesem Fall so auslegen darf und hat das auf mehreren Seiten begründet. Wer das nicht gut findet, ist entweder Teil der unterdrückten Minderheit der Oppositionswähler, oder er hat möglicherweise die falsche Partei gewählt.

Ich finde es persönlich ja auch schade, dass die Verfassung da nicht mehr hergibt, aber ich verstehe und akzeptiere die Argumentation des VfGH - der Ball liegt beim Nationalrat - und dort wird das Rauchverbot jetzt eh endlich durchgezogen.

FendiMan

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Aktzeptiere halt, das jemand eine andere Auffassung zum Urteil hat.
Wenn du anders denkst, so soll mir das recht sein, meine Meinung ändere ich deswegen nicht.
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