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Rechtliche Frage: Fotografisches Gewerbe

Darius 24.01.2011 - 23:54 3526 24
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Longbow

Here to stay
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Zitat von Corow
Man muss aber auch verstehen dass die ihren Job schützen müssen, schließlich kann sich jeder ne Kamera kaufen und selber Fotos machen, und was noch entscheidender ist, Geld damit verdienen.
Man sieht/sah die Problematik ja im Internet, jeder Penner der nen Computer einschalten konnte hat seine Dienste angeboten ne Homepage zu erstellen, zu Schleuderpreisen. Ist aber eigentlich in jedem BEruf so, in manchen machen sie ein riesen Geheimnis um Rezepturen, in anderen um spezielle Techniken oder auch nur gute konstante Qualität. Schützt man seinen Beruf nicht gesetzlich dann wuchert es wild um einen von Halb-Profis
ja und?

gerade im bereich von visuellen werken is es relativ einfach zwischen stümpern und guten leuten zu unterscheiden

und wer nur crap fotos produziert wird ned viel kundschaften haben

that

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Zitat von Corow
Man muss aber auch verstehen dass die ihren Job schützen müssen

Ich kann verstehen, dass die ihren Job schützen *wollen*. Aber es gibt genügend Jobs, die nicht gesetzlich geschützt sind, von denen man trotzdem leben kann.

Zitat von Corow
schließlich kann sich jeder ne Kamera kaufen und selber Fotos machen, und was noch entscheidender ist, Geld damit verdienen.

Klingt doch sinnvoll. Nachdem schlechte Fotos niemanden gefährden (anders als z.B. mangelhafte Elektroinstallationen), sehe ich nicht ein, warum nicht jeder eine Kamera kaufen und damit Geld verdienen dürfen sollte.

Zitat von Corow
Schützt man seinen Beruf nicht gesetzlich dann wuchert es wild um einen von Halb-Profis

Macht ja nichts.

tinker

SQUEAK
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ack @ Longbow und that:
es gibt so viele gute hobbyfotografen, und auf der anderen seite viele schlechte "profi"-fotografen.

und warum soll man dann nur die "profi"-bilder kaufen können...

t3mp

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Die Fotografeninnung ist außerdem "scharf" und geht rechtlich gegen dich vor, wenn sie dir draufkommen. Viele umgehen die Innung derzeit als Pressefotografen, Filmer haben es auch einfacher, aber wie gesagt - dieses Zunftwesen gehört und wird auch bald abgeschafft. Wieder einmal etwas das unser Staat nicht von alleine schafft.

@Corow: Über 90% der Gewerbe in Österreich sind schon unreglementiert, da ist genug dabei wo man ohne irgendeinen Nachweis Scharlatanerei betreiben kann und mehr Schaden passiert als bei Fotografen.
Bearbeitet von t3mp am 27.01.2011, 09:25

Darius

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Schließe mich hier 100% That an. Eine Mangelnde Elektroinstallation oder KFZ rep ist unzumutbar weil auch eine Gefahr davon ausgeht!

Aber wie alle sagen ein hässliches Bild kauft keiner, daher gibts hier auch kaum und keine Konkurenz!

Werde mal bei der WKÖ fragen!

Cuero

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es sollte (vom hausverstand her) insofern kein problem sein, wenn du es tatsächlich so handhabst, wie oben beschrieben (also du fotografierst, was dir gefällt & wenn andere zufällig dafür geld bezahlen -> sehr schön).

darauf basieren ja die ganzen sachen wie photolia und wie die ganzen bildagenturen im netz heißen. dort laden leute täglich zigtausende fotos hoch und zmd. mir ist kein fall bekannt, wo die fotografen-innung deshalb klagefeldzüge gestartet hat.

auftragsarbeiten sind allerdings no-no. neben dem (imo etwas angestaubten schutz) gehts wohl auch darum, gewisse standards garantieren zu können. weil wie komme ich als kunde dazu, der erste bei einem selbsternanntem fotografen zu sein, dem z.b. etliche hundert-tausende EUR reinzuschieben für, sagen wir eine hochzeit, und dann nur crap zu bekommen, weil der doch keine ahnung hat? (und ja, auch bei richtigen fotografen kann man u.U. in den kübel greifen, aber die wahrscheinlichkeit ist geringer).

im zweifel würde ich aber einfach WKO & co einfach anrufen.
Bearbeitet von Cuero am 27.01.2011, 11:28

Cuero

Moderator
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das mag ich noch gern nachreichen - ist ein posting aus 2005 (und der autor ist leider schon viel zu früh verstorben, aber es passt denk ich recht gut). der autor war übrigens jurist.:

[quote]Da hier immer wieder heftig darüber diskutiert wird, was Amateurfotografen im Vergleich zu Profifotografen alles dürfen, habe ich mich dazu entschlossen, diesbezüglich eine kurze juristische Darstellung des Problems zu liefern:

Bei Profifotografen unterscheiden wir zwischen den Vollfotografen und den Pressefotografen:

Dem Pressefotografen ist es nur gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, daß heißt zu Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben. Das Pressefotografengewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Frei bedeutet, daß kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, wohl aber die Anmeldung bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebsstandort. Wesentlich ist also, dass auch für die Ausübung des Pressefotografengewerbes ein sogen. Gewerbeschein nötig ist.

Vollfotograf: Das Fotografengewerbe zählt zu den sogenannten reglementierten Gewerben. Die Ausübung ist an einige Bedingungen geknüpft: nämlich die Lehre: Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 1/2 Jahre (Ausnahmen gibt es) und wird in einem Betrieb mit Lehrlingsausbildungsberechtigung absolviert. Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Eine verküzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder unter verschiedenen anderen Voraussetzungen. Als Ersatz für die Lehrzeit gilt der Besuch div. Höhere Schulen für Fotografie oder bildnerische Gestaltung.

Der Profifotograf arbeitet gewerbsmäßig und - für uns hier von Bedeutung - selbständig. Unter gewerbsmäßig versteht § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung:
Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie
selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen
Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen,
gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;

Das bedeutet: Wenn ich in der Absicht fotografiere, die von mir angefertigten Bilder zu verkaufen oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, benötige ich eine Gewerbeberechtigung. Dies natürlich auch dann, wenn der Entstehung des Fotos KEIN Auftrag zugrundeliegt. Beispiel: ich fahre - zB als Reisebegleiter regelmäßig in der Welt herum und komme an besondere Locations. Ich mache dort Fotos, in der Absicht, diese zu verkaufen. Dazu benötige ich - wenn ich die Bilder an Reisejournale verkaufe - zumindest die Gewerbeberechtigung für den Pressefotografen, wenn die Bilder auch der Illustration von Reiseprospekten - somit der Werbung - dienen, die Gewerbeberechtigung für den Vollfotografen.

Für den Amateurfotografen bedeutet dies: Wenn ich in meinem Archiv ein Foto besitze und dieses, weil es gefragt ist, verkaufe, ist dies mit Sicherheit kein Problem. Wenn ich aber in der Gegend herumfahre und Fotos mache und von diesen Fotos mehrere verkaufe, mir darüberhinaus beim Anfertigen der Fotos Gedanken mache, ob dafür ein Markt gegeben ist, wäre der Verkauf schon wieder unzulässig. Ebenso unzulässig ist jegliche Art von Hochzeits- Kommunion- Event- und Tauffotografie, sofern dafür ein wenn auch nur geringen Entgeld geleistet wird.

Ebenso bedenklich ist die Handhabung des Begriffes der Selbständigkeit: Wer glaubt, auf Teufel komm raus fotografieren zu können und diese Tätigkeit durch einen konzessionierten Gewerbebetrieb nachträglich legalisieren zu können, geht fehl. § 1 Abs. 3 Gewerbeordung sagt:
Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn
die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
Das bedeutet: wenn ich dem Gewerbebetrieb nur das Werk schulde, dies aber - gegenüber dem Gewerbebetrieb - auf eigene Rechnung und Gefahr anfertige, benötige icheine Gewerbeberechtigung.

Ich glaube, meine Worte unreissen gut die Sensibilität der Materie. Viele Amateurfotografen hier und anderswo verlassen sich darauf, dass die Sache nur sehr halbherzig kontrolliert wird. Dennoch agieren sie bereits im Bereich der Rechtswidrigkeit.

Falls Fragen dazu bestehen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung
Liebe Grüße
Peter [/quote]

der komplette thread, wo "workarounds" diskutiert werden:

http://www.fotografie.at/forum/foto...rofifotografen/
Bearbeitet von Cuero am 27.01.2011, 11:40

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von Cuero
weil wie komme ich als kunde dazu, der erste bei einem selbsternanntem fotografen zu sein, dem z.b. etliche hundert-tausende EUR reinzuschieben für, sagen wir eine hochzeit, und dann nur crap zu bekommen, weil der doch keine ahnung hat?

Dann würde ich sagen, du bist selbst schuld, wenn du für ein derart wichtiges Event jemanden ohne Erfahrung, Referenzen oder Befähigungsnachweis beauftragst.

Jedenfalls finde ich die Rechtslage bescheuert und längst nicht mehr zeitgemäß, mag ich nur mal so anmerken.

VAC

Here to stay
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Dafür gäbe es den freien Markt.

Wenn "du" nur schei** produzierst setzt du dich sowieso nicht durch.

Es geht in dem Fall schlicht drum das in der Lehre des Fotografen nix künstlerisches vermittelt wird sondern nur rein technisches Rüstzeug das man zu einem sehr sehr großen Teil nichtmehr braucht (z.B. Farben per Hand entwickeln)

Das weiß ich von 2 gelernten Fotografen die selbst sagen das die Lehre nur dazu da is das Gewerbe so klein es geht zu halten.

Ich kenn auch anderweitig viele gelernte Fotografen die NULL kreativ sind.

Viele legen dann auch noch ein Studium nach damit ihnen auch ein wenig Kunstverständnis beigebracht wird.

Nur mal nebenbei:

1.) ein großer Teil der fotografischen Arbeiten in Ö wird schwarz gemacht da keiner nen schlechten gelernten Fotografen bucht (wenn er gut is, ists was anderes)

2.) es gibt sowas wie einen Befähigungsnachweis den man machen kann,.. für Fashion z.B. kriegt man den garnet sooo schwer,..

3.) Es bleibt einem immer noch z.B. die Anmeldung als Fotodesigner wo man seine Arbeit als Bildbearbeiter verkauft und die Fotografie nur ein kleiner Teil der Arbeit ist oder eine Arbeit als freischaffender Künstler.. aber selbst das "künstlersein" is in Ö regelementiert.

Und zu guter Letzt: ich bin richtig froh das ich in London oder NY Fotografie studieren kann ^^

Darius

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Zitat von Cuero
das mag ich noch gern nachreichen - ist ein posting aus 2005 (und der autor ist leider schon viel zu früh verstorben, aber es passt denk ich recht gut). der autor war übrigens jurist.:



der komplette thread, wo "workarounds" diskutiert werden:

http://www.fotografie.at/forum/foto...rofifotografen/


Echt TOP Zitat danke. Nach der Logik könnte ich meine Bilder verkaufen weil sie ohne Wirtschaftlichen Hintergedanken entstanden sind und jetzt gefragt sind.

Werde dennoch mal wenn ich Zeit habe mit der WKÖ Kontakt aufnehmen.
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