mr.nice.
endlich fertig
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Ich finde, dass die Zustimmung von nur zwei Medizinern eine etwas zu niedrige Schwelle darstellt. Bei einer so endgültigen Entscheidung, finde ich, dass es drei oder mehr sein sollten, die einstimmig zustimmen müssen.
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vb3rzm
Addicted
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Mit der Verfügung kann die Person ein letales Präparat bei einer Apotheke abholen. Das kann der Betroffene selbst sein, aber auch ein Vertreter mich stört "ein" Vertreter, hier sollten es zwei sein
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semteX
Risen from the banned
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warum genau? was is die befürchtung?
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dio
Here to stay
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Ich finde, dass die Zustimmung von nur zwei Medizinern eine etwas zu niedrige Schwelle darstellt. Bei einer so endgültigen Entscheidung, finde ich, dass es drei oder mehr sein sollten, die einstimmig zustimmen müssen. Einer davon muss Palliativmediziner sein... die kennen sich mit Sterben aus.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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3 oder mehr sind aber bürokratische hürden die man wsl auch nicht unbedingt will, als betroffener oder angehöriger. ich finde das 2 reichen sollten
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vb3rzm
Addicted
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warum genau? was is die befürchtung? überall wird auf größtmögliche Sicherheit und Absicherung geachtet (Palliativmediziner zum Beispiel) und extra betont und hervorgehoben aber um das Mittel abzuholen braucht es genau welche Qualifkation, dass ich Vertreter bin. Das ist schon schwach, oder Ich könnte mir vorstellen, dass das 2 ausgebildete Exekutivbeamte übernehmen
Bearbeitet von vb3rzm am 25.10.2021, 18:32
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sk/\r
i never asked for this
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überall wird auf größtmögliche Sicherheit und Absicherung geachtet (Palliativmediziner zum Beispiel) und extra betont und hervorgehoben aber um das Mittel abzuholen braucht es genau welche Qualifkation, dass ich Vertreter bin.
Das ist schon schwach, oder
Ich könnte mir vorstellen, dass das 2 ausgebildete Exekutivbeamte übernehmen beim verabreichen müssen 2 Ärzte dabei sein. im endeffekt ist es völligst wurscht wer das zeug holt.
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vb3rzm
Addicted
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Genau das ist eben nicht völlig wurscht
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sk/\r
i never asked for this
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Genau das ist eben nicht völlig wurscht weil? glaubst es würde nicht hinterfragt, wenn da jemand mit einer angerissenen ampulle daherkommt? ich verstehs noch immer nicht.
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semteX
Risen from the banned
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beim verabreichn muss gar keiner dabei sein oder? die zwei ärzte müssn das nur bewilligen, den rest kannst "privat daham" erledigen.
ich versteh no imma ned wieso wir ein swat team brauchn, um die tablettn abzuholen. hast angst, dass irgndwer die tabletten abgreift und anschließend als todesengel durch die stadt geistert und leute killt?
spoiler alert, das kannst wesentlich leichter und unauffälliger auch jetzt schon machn...
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LJ
the force is with me
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ich glaub er will darauf hinaus, dass man das abgeholte Mittel für andere als den ursprünglichen Patienten nutzen könnte.
Ich denke auch dass es - wie in der Schweiz - gut durchführbar ist und sehe kein Problem darin es leidenden Menschen selbst zu überlassen wann sie gehen wollen. Schwierig könnte ich mir vorstellen ist es bei Krankheiten wie Alzheimer - wie lange sind die Patienten noch soweit da um diese Entscheidung rational treffen zu können? Ob es mich kalt lässt wenn meine Mutter mir sagt sie möchte sterben ist eine andere Sache...
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vb3rzm
Addicted
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ch versteh no imma ned wieso wir ein swat team brauchn, um die tablettn abzuholen. hast angst, dass irgndwer die tabletten abgreift und anschließend als todesengel durch die stadt geistert und leute killt? Es geht nicht um ein swat-team oder was auch immer, es geht darum, dass für mich zu einem pietätvollen Umgang mit diesem Thema auch die Vorgehensweise bei der Abholung des Mittels ausformuliert gehört. Präparat § 11. (1) Nach Vorlage einer wirksamen Sterbeverfügung darf jede öffentliche Apotheke an die sterbewillige oder eine in der Sterbeverfügung namentlich genannte Hilfe leistende Person ein Präparat (§ 3 Z 6) abgeben für mich ist "eine namentlich genannte" zu wenig. Vieraugenprinzip wünsche ich mir
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semteX
Risen from the banned
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was hat ein möglichst großes theater mit möglichst vielen beteiligten dies nen scheiß angeht mit "pietät" zu tun? das is kein staatsakt..
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s4c
input overrun
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Also ich weiß nicht was genau hier die bedenken sind. Wenn ich sterben will, dann werd ich das tun.
Auf jeden Fall ist ein Präparat von der Apotheke alleine ein Abschrekungsgrund. Wenn ich mich umbringen möchte, dann möchte ich das es 100% sicher ist.
Ich könnte mir auch Schulungen mit der Waffe vorstellen, wohin man zielen muss.
Nachdem ein ehemaliger Bekannter mehrere Stunden nach dem selbstmord (durch erschießen) noch gelebt hat, weil er sich "nur das Hirn" aber nicht das Stammhirn rausgeballert hat, musste er sogar wiederbelebt werden, was erfolgreich war.
Einfach eine sehr unschöne Szene. Wenn Herz schlägt, Lunge atmet, aber das Hirn großteils fehlt.
Sowas kann man vermeiden.
Ein anderer Bekannter hat sich aufgehängt. Das ist wohl der Klassiker, und dazu braucht man eigentlich nicht viel und schon gar keine Zustimmung durch Ärzte, Polizei, Psychologen, whatever
Hier (bürokratische) Hürden aufzubauen halte ich für unnötige Erschwernisse.
Meinen Zivildienst hab ich in einem Alten Pflegeheim gemacht.. Bevor ich als Cashcow für Land oder Verwandte zu ende gehe, vielleicht sogar noch Bettlegrieg oder durch Krankheit wie Parkinson, Alzheimer, Krebs, .... entscheide ich selbst wann und wie
Bearbeitet von s4c am 26.10.2021, 14:33
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Vinci
hatin' on summer
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Ich könnte mir auch Schulungen mit der Waffe vorstellen, wohin man zielen muss. Sure. Am besten für die Apotheker. Die Kammer könnte dann ein Leaderboard betreiben wo man für gute Kopfschüsse Provisionen bekommt.
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