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[Umsatzsteuerbefreit - Gewerbe ?]

schwaigerf 09.12.2005 - 21:07 2521 29 Thread rating
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HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von schwaigerf
Also man kann mit Gewerbe nicht ohne Umsatz-steuer einkaufen bei händler - ohne die ware zu verkaufen ?

So wie du dir das vorstellst definitv "nein", also korrekt beantwortet "ja" => die Steuer ist ja ein Durchlaufposten den du dann abführst ...

WONDERMIKE

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kenough
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kleiner Tipp: mach ein Gewerbe auf, kauf innerhalb kurzer Zeit kräfig ein(wirklich kräftig), lass dir von den Lehrabbrecher-Freunden Rechnungen schreiben, hol dir die 20% von deinen Fake Rechnungen beim Finanzamt ab und spring in den nächsten Flieger nach Brasilien

schwaigerf

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dann wären wir wieder beim österreichischen fall herr riedl

netrush

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also ich würd da eher sagen, wer umsatzsteuer ausweist, kann sie sich auch bei gekauften sachen zurück hohlen (einfach den mwst betrag des gekauften artikels beim mwst ausweisen weg lassen).

glaub nicht das sich jemand die mwst zurück hollen kann wenn er keine ausweist oder bin ich da falsch informiert ?

ccr


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Ich glaub wenn das so ginge wie Du es Dir in Deinen Feuchtträumen vorstellst, hätte jeder Österreicher indestens 5 Gewerbescheine :p
Mit dem was Du vorhast würdest Du nicht nur eine Steuer hinterziehen und Dich auch anderwertig strafbar machen :bash:

netrush

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Zitat von ccr
Ich glaub wenn das so ginge wie Du es Dir in Deinen Feuchtträumen vorstellst, hätte jeder Österreicher indestens 5 Gewerbescheine :p
Mit dem was Du vorhast würdest Du nicht nur eine Steuer hinterziehen und Dich auch anderwertig strafbar machen :bash:

lol, redest jetzt von mir ? *G*

sorry, hab mich da verschrieben, ich meinte natürlich "NUR DIE MWST"! *G*

und nein, es sind keine träume, ich mach das so ;)

ccr


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@netrush:
Nein, nicht Du. Der Threadstarter war gemeint.

Du machst das schon richtig - Vorsteuer wird gegen Umsatzsteuer angerechnet.

netrush

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na dann, hatte scho angst bekommen *ROFL*

leg ich da richtig mitm "wer ausweist kann auch zurückholen" ?

ccr


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Zitat von netrush
leg ich da richtig mitm "wer ausweist kann auch zurückholen" ?
Jein. Du kannst auch mehr Vorsteuer geltend machen als Du an Umsatzsteuer generiert hast (im Extremfall, zB bei Neugründung und Lageraufbau, hast Du nur Vorsteuer und noch gar keine Umsatzsteuer).
Allerdings muß immer eine Wiederverkaufsabsicht gegeben sein bzw. die eingekauften Güter/Leistungen in die Geschäftstätigkeit einfließen (Büromaterial, Computer zur beruflichen Nutzung,..). Das Finanzamt kann da schon Ärger machen wenn man den Gewerbeschein auf die eigene Wohnung ausgestellt hat und dann glaubt man kann den Fernseher im Schlafzimmer abschreiben :bash:
Ich weiß schon, das passiert oft, und bei vielen Leuten geht's auch lange Zeit gut. Aber irgendwann kommt die Prüfung, und dann hat man den ***** offen.

Ausserdem muß hinter jedem Gewerbe eine Gewinnabsicht stecken. Und das ist es wo es kritisch wird. Gibt es nämlich keine Gewinne kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und entweder eine Pauschalsteuer ansetzen oder das Gewerbe zudrehen. Verbunden natürlich mit Strafen und Nachzahlungen :p
Die Sozialversicherung kann auch sehr unangenehm werden :D

semteX

Risen from the banned
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Zitat von ccr
Jein. Du kannst auch mehr Vorsteuer geltend machen als Du an Umsatzsteuer generiert hast (im Extremfall, zB bei Neugründung und Lageraufbau, hast Du nur Vorsteuer und noch gar keine Umsatzsteuer).
Allerdings muß immer eine Wiederverkaufsabsicht gegeben sein bzw. die eingekauften Güter/Leistungen in die Geschäftstätigkeit einfließen (Büromaterial, Computer zur beruflichen Nutzung,..). Das Finanzamt kann da schon Ärger machen wenn man den Gewerbeschein auf die eigene Wohnung ausgestellt hat und dann glaubt man kann den Fernseher im Schlafzimmer abschreiben :bash:
Ich weiß schon, das passiert oft, und bei vielen Leuten geht's auch lange Zeit gut. Aber irgendwann kommt die Prüfung, und dann hat man den ***** offen.

Ausserdem muß hinter jedem Gewerbe eine Gewinnabsicht stecken. Und das ist es wo es kritisch wird. Gibt es nämlich keine Gewinne kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und entweder eine Pauschalsteuer ansetzen oder das Gewerbe zudrehen. Verbunden natürlich mit Strafen und Nachzahlungen :p
Die Sozialversicherung kann auch sehr unangenehm werden :D
jetzt verdirb seinem spezl ned den ganzen spass =)

netrush

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Zitat von ccr
Jein. Du kannst auch mehr Vorsteuer geltend machen als Du an Umsatzsteuer generiert hast (im Extremfall, zB bei Neugründung und Lageraufbau, hast Du nur Vorsteuer und noch gar keine Umsatzsteuer).
Allerdings muß immer eine Wiederverkaufsabsicht gegeben sein bzw. die eingekauften Güter/Leistungen in die Geschäftstätigkeit einfließen (Büromaterial, Computer zur beruflichen Nutzung,..). Das Finanzamt kann da schon Ärger machen wenn man den Gewerbeschein auf die eigene Wohnung ausgestellt hat und dann glaubt man kann den Fernseher im Schlafzimmer abschreiben :bash:
Ich weiß schon, das passiert oft, und bei vielen Leuten geht's auch lange Zeit gut. Aber irgendwann kommt die Prüfung, und dann hat man den ***** offen.

Ausserdem muß hinter jedem Gewerbe eine Gewinnabsicht stecken. Und das ist es wo es kritisch wird. Gibt es nämlich keine Gewinne kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und entweder eine Pauschalsteuer ansetzen oder das Gewerbe zudrehen. Verbunden natürlich mit Strafen und Nachzahlungen :p
Die Sozialversicherung kann auch sehr unangenehm werden :D



jo, i know *G*
hab jetzt auch ne vorschreibung für die sozialversicherung bekommen, die ham voll einen an der waffel *g* darf jetzt jedes monat um die 300€ nur für sozialversicherung zur seite legen.
dann noch steuern und versicherungen, na viel spass. *g*

Gott sei dank gibts noch kunden die einen 120er stundensatz zahlen *G*

also beim abschreiben bin ich relativ geschickt ;)
Wenn ich was in die buchhaltung geb überleg ich mir erst einen ganz genauen grund *G* und schreib das dann in einer excel spalte dazu *G*, so kann ich auch noch in jahren nachvollziehn warum ich das gekauft hab *g* (zumindest fürs finanzamt)
Bearbeitet von netrush am 10.12.2005, 00:37

Medice

Intensivlaie
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Zitat von ccr
Jein. Du kannst auch mehr Vorsteuer geltend machen als Du an Umsatzsteuer generiert hast (im Extremfall, zB bei Neugründung und Lageraufbau, hast Du nur Vorsteuer und noch gar keine Umsatzsteuer).
Allerdings muß immer eine Wiederverkaufsabsicht gegeben sein bzw. die eingekauften Güter/Leistungen in die Geschäftstätigkeit einfließen (Büromaterial, Computer zur beruflichen Nutzung,..). Das Finanzamt kann da schon Ärger machen wenn man den Gewerbeschein auf die eigene Wohnung ausgestellt hat und dann glaubt man kann den Fernseher im Schlafzimmer abschreiben :bash:
Ich weiß schon, das passiert oft, und bei vielen Leuten geht's auch lange Zeit gut. Aber irgendwann kommt die Prüfung, und dann hat man den ***** offen.

Ausserdem muß hinter jedem Gewerbe eine Gewinnabsicht stecken. Und das ist es wo es kritisch wird. Gibt es nämlich keine Gewinne kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und entweder eine Pauschalsteuer ansetzen oder das Gewerbe zudrehen. Verbunden natürlich mit Strafen und Nachzahlungen :p
Die Sozialversicherung kann auch sehr unangenehm werden :D

da gibts eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer vielleicht jeden Punkt noch ausführlicher zu beleuchten ;)

xdfk

pädagogisch wertvoll
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gibts noch kein "Steuerrecht fuer dummies" ?

ich bin echt froh auf der uni mit einer steuerrecht vorlesung gequaelt worden zu sein, damit mir sowas nicht passieren kann :)

XXL

insomnia
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wennst einen freund hast der eine firma hat dann gehts ...
hab auch schon oft über die frima was bestellt, musst halt mim chef gut stehen :D

watercool

BYOB
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fällt dann bei einer prüfung überhaupt nicht auf wenn du X Anlagen hast die du Abschreibst und dann nix davon in der Firma steht..
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