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Umwidmung Grünfläche -> Baugrund, Kontakte?

ThMb 30.07.2018 - 09:29 4240 17
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ThMb

JO FRLY
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Hallo zusammen!

Wir hätten vor in den nächsten Jahren mit dem Hausbau zu starten.
Als Baugrund hätten wir vom Schwiegervater ein Stück Grünfläche erhalten und wollten dieses als ersten Schritt in Dorfgebiet umwidmen. Das gesamte Stück hat ca. 2000m², umgewidmet sollten 1000m² werden.
Die Umwidmung wurde im Gemeinderat einstimmig bewilligt und wurde dann an Linz zum Amt übergeben.
Dann kam die Überraschung. Die Naturschutzbehörde hat uns die Umwidmung abgelehnt (Wasser hat genehmigt, Landwirtschaft genehmigt wenn die anderen nix dagegen haben, list sich zumindest so).
Begründung der Naturschutz-Abteilung lautet wie folgt:
Zitat
Im Hinblick auf die gegebene Exposition sowie der unorganischen Erweiterung eines Kleinsplitters nach außen, muss der vorliegende Änderungsantrag aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes negativ bewertet werden.
Im Anhang findet ihr eine grobe Darstellung wie das aktuell aussieht.
Ich fühle mich halt irgendwie verar**** :D .
Die Schwägerin hat rechts schräg darunter vor 5 Jahren gebaut. Dabei wurde natürlich auch Strom und Kanal usw. gelegt. Die sind somit an der Einfahrt bzw. an der Grundgrenze vorhanden. Es wäre also alles angerichtet. Die 2 weiteren Häuser darunter sind die der Schwiegereltern und der Großeltern.

Jetzt zu meiner Frage: der Bürgermeister will sich nicht wirklich mit Linz "anlegen". Jetzt weiß ich nicht wirklich wo ich da nachhaken kann. Eine Stelle für Einspruch oder Nachforschung bzw. nochmaliger Prüfung gibts ja nicht, zumindest nicht auf offiziellen Weg. Hat das schon mal jemand gemacht oder einen ähnlichen Fall gehabt? Oder kann mir irgendwer Tipps geben, was so die nächsten Schritte sind die ich machen kann? So steh ich halt irgendwie an. Oder ist das jetzt so und ich muss damit leben?
Bin für jede Hilfe dankbar :) .
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MaxMax

Here to stay
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ich glaub schon, dass du die rechtliche möglichkeit des einspruches gegen einen behördlichen Bescheid hast, instanzenzug öffentliches recht oder?

aber wahrscheinlich wirst einen anwalt brauchen, der das gut formuliert.

edit: kontakte hab ich leider keine...

Longbow

Here to stay
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IANAL: Schaut wohl schlecht aus.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29745.htm
Zitat
Die Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich einer einzelnen Parzelle ist grundsätzlich möglich. Die Änderung muss aber die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1, oder Abs. 2 Oö. Raum-ordnungsgesetz 1994 erfüllen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass
- für die Änderung sachliche Überlegungen (öffentliche Interessen) sprechen müssen,

- diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widersprechen darf und

- Interessen Dritter nicht verletzt werden dürfen.

Eine Einzeländerung, die ausschließlich subjektiven Interessen bzw. der Begünstigung eines einzelnen Bauwerbers dient, ohne dass dafür auch zumindest objektive sachliche Gründe sprechen würden, ist nicht möglich.
Zitat
Der Gemeinderat ist das nach dem Oö. Raumordnungsgesetz zuständige Gemeindeorgan für die Ertstellung und Änderung von Flächen widmungsplan und Bebauungsplänen. Die Landesregierung als Aufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßgkeit dieser Planungen zu prüfen. Ein Rechtsanspruch auf Umwidmung eines Grundstücks besteht nicht.

Ich interpretiere "Grünfläche" jetzt auch mal als "Grünland", das jetzt in "Bauland" umgewidment werden sollte.

ThMb

JO FRLY
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Ja, Grünland.
Von Grünland in Dorfgebiet -> Bauland -> Parzellierung.
Ich habs eh schon befürchtet. Und auf einen jahrelangen Rechtsstreit will ich mich ehrlich gesagt nicht einlassen :( (gabs im Bekanntenkreis auch schon).
Die Begründung find ich halt lasch.

rad1oactive

knows about the birb
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die begründung is imho irgendwas.
ich würds noch irgendwie verstehen, wenn nördlich der straße noch gar nix gebaut wurde, aber so, wenn eh schon teilerschlossen. :confused:

Longbow

Here to stay
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Zitat aus einem Post von ThMb
Ja, Grünland.
Von Grünland in Dorfgebiet -> Bauland -> Parzellierung.
Ich habs eh schon befürchtet. Und auf einen jahrelangen Rechtsstreit will ich mich ehrlich gesagt nicht einlassen :( (gabs im Bekanntenkreis auch schon).
Die Begründung find ich halt lasch.
Ich habe eine viel schönere Begründung für dich (auch aus OÖ) eines Bekannten:
"Ja, das wäre Bauland, aber der Bürgermeister möchte dort was anderes" oder Amtsdeutsch für "Auswärtige zahlen mir für den gleichen Grund das Doppelte, da bleibt mir noch a Schmiergeld übrig"

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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@"lasch": ein kleines bißchen kenne ich mich mit sowas aus => mMn wären die Chancen höher gewesen falls der ganze Streifen (ich nehme an das Eckerl auf 5 Uhr des blauen Eckerls gehört da auch dazu) umgewidmet worden wäre.

Denen geht es uA darum Fleckerlteppiche zu vermeiden, Zersiedelung, Streusiedelung etc. soweit als möglich einzudämmen usw.usf.

Wenn da jetzt am schmalen Zipf ein noch schmalerer Zipf gewidmet werden soll ...

chinchin

Banned
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Du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Umwidmung. Pech gehabt, so hart es klingt. Kann durchaus nur politische Gründe haben, dass sie es ablehnen aber so ists nunmal.
Du kannst es nur in ein paar Jahren nochmal probieren, idealerweise wenn die Siedlung gewachsen ist und es angrenzend auch schon Bauland gibt.

pl95

Bloody Newbie
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Hallo,

darf ich fragen ob euer Grundstück umgewidmet wurde?
Wir haben auch gerade Probleme mit der Umwidmung...

Danke, lg

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich könnt mir vorstellen, dass es nicht funktioniert hat, ThMb hat sich 2019 ein Haus gekauft.

ThMb

JO FRLY
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Hi!
Sorry, nicht gesehen das hier wer geschrieben hat.
Obermotz hat recht. Nach 2 Jahren voller Streitereien und Nervenverschwendung haben wir das ganze dann gestoppt und wir haben uns ein paar Ortschaften weiter ein Haus gekauft.

Ich weiß noch immer nicht genau an was es wirklich gescheitert ist. Meine Einschätzung ist nach wie vor das es da doch auch eine persönliche Fehde zwischen dem Bürgermeister und den "Linzern" gibt bzw. noch immer gibt was man aktuell in der Gemeinde so mitbekommt.

Aber schlussendlich wars dann wirklich so das ich mit dem Zuständigen telefoniert habe der die Umwidmung abgelehnt hat (Naturschutzbehörde) - nach einem sinnlosen "BlaBla" war sein Abschlusssatz "geh schauns, es gibt wo anders auch schöne Gründe". Auf meine Nachfrage warums 2 Kilometer weiter ein EFH genehmigt haben direkt zwischen Wald und Bundesstraße war die Antwort "ja da hats vor 10 Jahren schon mal a mündliche Zusage gegeben usw. blablabla".
Mein persönliches Fazit - wenn man in den entsprechenden Positionen nicht wirklich gutes Vitamin B hat ist sowas fast schon unmöglich.

rad1oactive

knows about the birb
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Typisch Österreichisch halt.
Wennst wo wen kennst, geht so einiges.

deleted751877

Bloody Newbie
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ThMb

JO FRLY
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Jap, hab ich erhalten. Waren iirc 3 Bescheide - Wasserschutz, Naturschutz und Landwirtschaft. Wasserschutz und Landwirtschaft wie im ersten Post erwähnt haben ohne wenn und aber zugestimmt bzw. genehmigt. Gemeinderat ebenso einstimmig bewilligt. Nur eben der Naturschutz hat abgelehnt. Und mit dem haben wir eben 1,5 Jahre diskutiert bis wir letztendlich aufgegeben haben (uns ist da auch schon die Lust am Hausbauen verloren gegangen). Hauptbegründung war die Zersiedelung (obwohl Grundstück das letzte in der Reihe und bereits erschlossen durch Schwägerin) und das "angrenzende" Waldstück. Wie ihr aber im ersten Post sehen könnt sieht man auf diesem Bild das Waldstück nicht einmal weils doch SEHR weit weg ist.

ccr


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Das ist glaube ich überall das Gleiche.
Bei uns sind die Grundstücke im unteren Bereich Grünland. Ich hab mal auf der Gemeinde nachgefragt, was ich dort so machen darf, und im Wesentlichen darf ich dort einen Schwimmteich oder einen Pool graben, aber ich darf kein Gebäude hinstellen (auch keinen Schuppen), und ich darf das Gelände dabei nicht verändern (ausser eben für einen Teich oder Pool in die Tiefe zu graben).
So weit so gut.
Einige Nachbarn waren in den letzten Jahren so dumm, dieses Grünland an einen benachbarten Groß-Weinbauern zu verkaufen, der dort landwirtschaftliche Nebengebäude und Parkplätze für die Maschinen hingestellt hat - was aber in Hanglage nur geht, wenn der Hang großflächig abgegraben wird.

Das mit den landwirtschaftlichen Nebengebäuden war mir bekannt, wie das aber mit dem Abtragen des Hanges zusammengeht, wenn das Gelände nicht verändert werden darf, konnte man mir auf der Gemeinde aber auch nicht plausibel erklären :D

Ich hätte dort nämlich auch gerne ein Stück vom Hang abgegraben, um eine ebene Fläche zu schaffen. Darf ich aber nicht :(
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