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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2758866 21130 Thread rating
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BiG_WEaSeL

Super Moderator
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Genau, wir haben auch Teilzeitkräfte die Mo-Do arbeiten, wenn dann ein Fr ein Feiertag ist hast halt pech gehabt. Ist der Mo ein Feiertag hast du Glück und eine 3-Tage-Woche.
Ich schließe aber nicht aus, dass es noch Spezialregelungen gibt.

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat aus einem Post von BiG_WEaSeL
Genau, wir haben auch Teilzeitkräfte die Mo-Do arbeiten, wenn dann ein Fr ein Feiertag ist hast halt pech gehabt. Ist der Mo ein Feiertag hast du Glück und eine 3-Tage-Woche.
Ich schließe aber nicht aus, dass es noch Spezialregelungen gibt.

so kenn ich das auch... und imho auch fair

BlueAngel

Silencer
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Jup, bei uns in der Firma.
Teilzeit wird einfach gleich auf alle Tage aufgeteilt.
20h Teilzeit => 4h pro Tag.
Wenn derjenige jetzt aber immer nur Mo-Mi da ist, dann macht er an diesen Tagen Plusstunden, am Do und Freitag Minusstunden.
=> Über die Woche gesehen gleicht es sich somit aus
Zusätzlich profitiert derjenige auch von Feiertagen an denen er nicht in der Firma ist.
Urlaubstage sind auch leichter kalkulierbar.
Pro Jahr 25. 1Tag Urlaub entspricht eben dann den 4h.

Auf dich umgemünzt:
38,5h (oder was auch immer) gleich auf die Woche verteilt.
Du bist halt nur Mo-Do da. :)

watercool

BYOB
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Den gequoteten Text von Ronnie versteh ich nicht bzw. wenn das wirklich so is wär das ja total deppert?

Ansonsten haben wir vor längerem auch umgestellt auf die Aufteilung der Stunden auf 5 Tage. Machts einfach am fairsten weil keiner Angst haben muss das er zufällig um irgendwas umfällt.

Hubman

Seine Dudeheit
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Zitat aus einem Post von watercool
Den gequoteten Text von Ronnie versteh ich nicht bzw. wenn das wirklich so is wär das ja total deppert?
warum? für den Arbeitnehmer durchwegs positiv, zum Verrechnen etwas mühsamer

Zitat aus einem Post von watercool
Ansonsten haben wir vor längerem auch umgestellt auf die Aufteilung der Stunden auf 5 Tage. Machts einfach am fairsten weil keiner Angst haben muss das er zufällig um irgendwas umfällt.
Ja, so kann mans natürlich auch machen. Sind dann eben keine fixen 4 Tage.

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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wo kann ich im windows einstellen, wieviel zeilen er scrollen soll, wenn ich die pfeiltasten betätige. Bei der Maus hab ichs gefunden. Und die Bildtasten scrollen zuviel ;)

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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ich hab grad multimonitor troubles.

Win 10, einmal ein 30" HP ZR30W(2560x1600) per DP soll hauptschirm sein und ein HP LP2065 (1600x1200) per DVI sind an einer quadro nv580 angeschlossen, und der kleine soll links vom hauptschirm hochformat sein. grakatreiber ist der neueste drauf

geschweige denn, dass ich den kleinen links oder rechts ziehen kann in den Anzeigeeinstellungen, noch kann ich den kleinen hochformat einstellen. Jedesmal kommt nur: "die anzeigeeinstellungen konnten nicht gespeichert werden" -> probier was anderes.

unter win 7 ging das noch -.-

any ideas?

edit: das muss man im "nview Desktop Manager" machen, dann gehts -.-
Bearbeitet von XelloX am 27.07.2019, 15:28

uP4anK

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Wenn man einen TV online kauft, mit Selbstabholung-gilt da die 14tägige Rückgabe?

Geht nur darum: Was ist wenn man auspackt und es ist mitten im Bild ein nerviger Pixelfehler?

Will keinen Oled-Preis zahlen und dann gibts diese Überraschung

ccr


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edit: delete weil Blödsinn :p
Bearbeitet von ccr am 28.07.2019, 14:52

ccr


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DP

meepmeep

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Afair ja, wenn du online bezahlst. Nein, wenn du bei Abholung zahlst.

uP4anK

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Ich rechne zwar nicht damit aber mein Dad holt sich morgen den 65ger Oled

Und da wäre es echt unlucky wenn der 1-2 ungünstige Fehler hätte

Muss ich morgen fragen

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
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Meines Wissens gabs ein Urteil dass es nur um die Geschäftsanbahnung geht ob online oder offline.
Aber die Art der Zahlung und "Lieferung" unerheblich ist.

3 Posts, 3 Meinungen...

Ich schau mal meine Favoriten durch, hab das wo gespeichert - sollt ich mich irren korrigier ich den post

Edit
Hier eine Entscheidung die das so ziemlich bestätigt was ich geschrieben habe, es aber auch um Wertminderung geht.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente...5S0000_000.html

Hier noch der Hinweis auf Bestellen vs Reservieren :
https://www.guetezeichen.at/blog-de...der-bestellung/
Bearbeitet von Viper780 am 28.07.2019, 15:03

ccr


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chinchin

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Wenn man einen TV im Geschäft kauft, kann man ihn dann auch auspacken lassen und auf Pixelfehler kontrollieren? Die werden dir doch auch den Vogel zeigen und sagen zuerst zahlen, dann auspacken.
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