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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2760026 21139 Thread rating
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ccr


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Die sind eh schon wieder offline, also kein Stress ;)

Castlestabler

Here to stay
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Es würde mich nur prinzipiell interessieren, ob ich da etwas falsch interpretiere?

Die App betrifft mich nicht, vielleicht kommt aber in Zukunft jemand auf eine tolle Idee zu einer App die mich betrifft.

11Fire01

Here to stay
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tjo als 18 jähriger hält man wohl den hassnachrichten nicht stand :/

hätte es trotzdem interessant gefunden. rechtlich meine ich. wegen der dsgvo oder ob die gewerkschaft es irgendwie geschaft hätte vor gericht.

dann halt nicht :p

Master99

verträumter realist
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Zitat aus einem Post von 11Fire01
tjo als 18 jähriger hält man wohl den hassnachrichten nicht stand :/

da wärs jetzt interessant wer die verfasst hat und was drinnen stand. wenn die von lehrern kommen ist das ja ein ziemliches indiz für das fehlende pädagogische feingefühl des/derselbigen

XXL

insomnia
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Zitat aus einem Post von Castlestabler
Bei der eigenen Firma unterschreibt man etwas und ist dort angestellt.

Bei der App steht man aber in keinem Zusammenhang.

Vor allem sehe ich die Löschung nach DSVGO als absolutes NoGo für den Betreiber. Wie will er das verhindern. Stellt man einen Antrag nach Artikel 17 und sie müssten dem nachkommen.

Oder sehe ich das falsch?

Es müssen halt personenbezogene Daten sein:

Zitat
Viele Bereiche des Datenschutzes werden durch die DSGVO nicht neu geregelt. Insbesondere bleibt der Begriff der „personenbezogenen Daten“ in Art. 4 weiterhin weit gefasst:

„personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; …

Die Frage ist ob der Name alleine schon als personenbezogen angenommen werden darf, weil dann wäre man wieder bei Telefonbuch und Namen von Türschildern löschen ...

Viper780

Moderator
Er ist tot, Jim!
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Telefonbuch ist ja auch eine reine Opt-In sache
Türschilder sind ebenfalls Freiwillig und erfüllen einen Zweck

watercool

BYOB
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wie meinst? Der Name selbst ist nicht personenbezogen sondern nur alles was mit einem Namen in Verbindung gebracht werden kann? Wär auch sehr seltsam. Sogar eine (random)-IP gilt als personenbezogen.

Snoop

Here to stay
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Informationen die öffentlich bekannt sind, dürfen auch ohne Zustimmung verarbeitet werden -> da öffentlich bekannt.
Sprich wenn jemand seine Informationen auf einer öffentlichen Page zur Verfügung stellt oder gestellt werden, darf man sie verarbeiten.
Im Interview am Samstag auf ö3 habens gesagt, dass sie die Daten von den Schulhomepages genommen haben. Daher wird das auch möglich gewesen sein.

Trotzdem hat man dann das Recht auf Löschen.

edit: jedoch muss derjenige, der die Daten öffentlich gemacht hat, die Zustimmung dafür haben :)

oanszwoa

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Hab in der Arbeit grad folgenden Fall:
Kunde kauft vor ca 5 Jahren ein Produkt, das nun einen Fehler aufweist. Man bietet folgende Optionen an:

1) Kaufpreis Rückerstattung (ca 30k €)
2) Gutschrift in der Höhe des aktuellen Werts (ca 3k € mehr)

Kunde besteht auf eine Rückerstattung zum aktuellen Wert und bringt dazu sogar seinen Anwalt ins Geschäft.

Ich frag mich, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung beruht. In Wirklichkeit müssten wir dem Kunden rein gar nichts anbieten (Gewährleistungs- & Garantiefristen sind längst vorbei). Ich habs mal dem legal department übergeben, aber mich würd interessieren, was ihr dazu sagts. :D
Bearbeitet von oanszwoa am 20.11.2019, 01:37

oanszwoa

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Pls del
Bearbeitet von oanszwoa am 20.11.2019, 01:38

Locutus

Gaming Addicted
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Ich glaub heutzutage wird einfach zu schnell mit dem Anwalt "gedroht". Aus der Gewährleistung is es draußen. Garantie ist eine reine gutmütigkeit vom Hersteller - wenn eure Garantiebedingungen nicht sagen das Teil hat 10 Jahre Garantie, dann hat er pech gehabt. Alles was ihr ihm anbietet ist meiner Meinung nach nur Kulanz.

ZARO

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Ich glaube, da gibt es sowas wie übliche nutzungsdauer wo auch ein Gericht recht geben kann, daher gleich mit Anwalt.

11Fire01

Here to stay
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ihr bietets ihm die volle rückerstattung zum preis von 30k an, nach 5 jahren Oo`?

und warum ist das nach 5 jahren 3k mehr wert?

rad1oactive

knows about the birb
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Goldbarren hat einen Kratzer? :D

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von 11Fire01
ihr bietets ihm die volle rückerstattung zum preis von 30k an, nach 5 jahren Oo`?

und warum ist das nach 5 jahren 3k mehr wert?
So wie ich das gelesen habe eben nicht, der Kunde will das anscheinend nur um Kohle zu machen.
Imho einfach dem Rechtsschutz/Anwalt übergeben, der soll einfach eine Antwort schreiben die dem Kunde klar macht dass er sich schrauben kann.

Vielleicht eine Gitarre von Jimi Hendrix? :p
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