BiG_WEaSeL
Super Moderator-
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Als Koffer aufgeben aber gut sichern mit Styropor, Luftpolster etc. Also gegen schmeißen und „stechen" (falls ein anderes Gepäckstück drauffällt) sichern. Keine Ahnung wieviel das Ding kostet, die Haftung ist nur beschränkt, siehe Link von XXL.
Oder eben als Paket verschicken, wird dir aber vermutlich zu teuer sein.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Es ist günstiger wenn du das Teil per Post schickst und dazu besser versichert.
Womöglich gescheiter du kaufst dir den Monitor in Australien nochmal (gebraucht ist dort oft günstiger als bei uns)
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deleted751877
Bloody Newbie
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(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)
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7aph0
photoaddict
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113, 119 brauch ma. Nur 119 zahlt sich eher nicht aus. Hab ca 15 cm doppelte
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deleted751877
Bloody Newbie
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(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)
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Balu
BBQ
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich regelt der KV? Oder kocht hier jeder Betrieb sein eigenes Süppchen?
Unsere Personaldame ist davon überzeugt: In den ersten 6 Monaten gibts bei den Arbeitern keinen Urlaub. Ich hab im Kopf dass dem Arbeiter (Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe) mit jedem geleisteten Monat 2,xx Tage zustehen würden?!
bma.gv.at oder WKO Seite haben mir nur bedingt weitergeholfen: Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach sechs Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe.
Gibts eindeutige Regeln zum Nachlesen? Danke
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daisho
SHODAN
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UrlaubsGesetz actually + KV (falls existierend) §2 UlraubsG: (2) Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Der Urlaubsanspruch wird durch Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt besteht, nicht verkürzt, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird. Im ersten Halbjahr aliquot je nachdem wie viel man schon gearbeitet hat. Bei z.B. 5 Wochen Urlaub und 5-Tages-Woche hat man nach 1 Monat ~2,2 Urlaubstage (kann man z.B. hier ausrechnen denke ich: https://resturlaub.arbeiterkammer.at/) Schlechter gestellt kannst du nicht werden als im Gesetz. KV kann dich ev. besser stellen. P.S.: Solche Sachen kannst du aber ruhig auch per Mail an die AK schicken und fragen ob das richtig ist. Dafür sind sie da und wenn die Firma meint es ist nicht so und will dich schlechter stellen hast du es Schwarz auf Weiss von der AK (wo sich normal ein Jurist darum kümmert). Zusätzlich kann man sich überlegen ob man in einer Firma bleiben möchte die wegen so einem Schmarrn Umstände macht
Bearbeitet von daisho am 02.03.2022, 10:18
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davebastard
Vinyl-Sammler
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eventuell gibt es hier unterschiede zwischen arbeiter und angestellte. aber der tipp mit der AK ist sicher der beste...
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Master99
verträumter realist
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich regelt der KV? Oder kocht hier jeder Betrieb sein eigenes Süppchen?
Unsere Personaldame ist davon überzeugt: In den ersten 6 Monaten gibts bei den Arbeitern keinen Urlaub. sehr unwahrscheinlich das man die ersten 6 Monate gar keinen Urlaubsanspruch hat, wenn sogar FerialpraktikantInnen 2 Tage Urlaub pro Monat bei 40h/5Tagewoche bekommen.
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Vinci
hatin' on summer
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sehr unwahrscheinlich das man die ersten 6 Monate gar keinen Urlaubsanspruch hat, wenn sogar FerialpraktikantInnen 2 Tage Urlaub pro Monat bei 40h/5Tagewoche bekommen. Ferialpraktikanten hakln a kane 6 Monat Also I bin a ka Experte, aber imho stimmt des scho. Urlaub in den erstn 6 Monat is Good Will vom Arbeitgeber.
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sichNix
Here to stay
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erst nach 6 monaten hast du anspruch auf deinen vollen urlaub, du bekommst aber trotzdem jedes monat 2 (oder 2,5 weiß grad nicht) urlaubstage aliquot die du auch iirc nutzen darfst.
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Balu
BBQ
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Danke für die Infos. "nutzen dürfen" der dir zustehenden Urlaubstage in den ersten 6 Monaten ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich, genau darum gehts.
Schauen was die AK dazu meint, besten Dank. Geht nicht um mich, ich finds nur nicht fair, wie unterschiedlich man mit dem Thema umgehen kann.
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userohnenamen
leider kein name
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Zu beachten ist, dass im Falle der Umstellung für jene Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im laufenden Urlaubsjahr (Rumpfurlaubsjahr) begründet wurde und noch nicht sechs Monate gedauert hat, eine Aliquotierung des Urlaubs für das Rumpfjahr vorgenommen werden kann. https://www.usp.gv.at/mitarbeiter/u...ubsausmass.htmlund afair wird da zwischen arbeiter und angestellter nicht mehr unterschieden
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.Gh#Z7
Addicted
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"nutzen dürfen" der dir zustehenden Urlaubstage in den ersten 6 Monaten ist je nach Arbeitgeber unterschiedlich, genau darum gehts. Den Satz den du selbst und auch daisho gequotet habt ist do eh eindeutig? "Der Anspruch auf Urlaub entsteht [...] im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit". Ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.
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prronto
Garage
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Auf die Diskussion "nicht einlassen" geht aber auch nicht. Weil Urlaub gibt´s nur in einvernehmlicher Absprache zw. Arbeitgeber und -nehmer.
Wenn der AG nicht will...wirds eben eine Diskussion.
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