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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2805425 21318 Thread rating
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rad1oactive

knows about the birb
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Die ganzen neuen Verstärker haben meistens apple airplay und spotify connect, etc schon dabei.
Das heißt du kannst mit entsprechendem Abo bei einem dieser Streamanbieter direkt auf die Anlage streamen, bzw es vom handy/tablet aus steuern, über die spotify/apple music, etc.... app.

3mind

mimimi
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Zitat aus einem Post von verFehler
Tablet/Handy werbefrei ohne Bezahlabos?
Sorry, mein Fehler. Ich kenn niemanden in meinem Freundes und Verwandtenkreis der kein "Premium" (Spotify) oder wie das bei anderen Anbietern eben heißt bezieht, dehalb habe ich das nicht bedacht.

3mind

mimimi
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Finanzübersicht / App

verwendet ihr eigentlich irgendwelche apps oder tools für die finanzübersicht?
wir tragen derzeit einfach unsere eingaben/ausgaben in ein spreadsheet ein ... also fix-positionen wie gehälter, beihilfen, strom, miete, auto, versicherungen, schulkosten, taschengeld und variable kosten wie kleidung, lebensmittel etc.

wir wollen einfach eine übersicht haben wie's im großen und ganzen ausschaut, denke das wird für viele hier ähnlich sein. wir sind bei unterschiedlichen banken, und auch wenns ein gemeinsames "haushaltskonto" gibt, deckt das nicht alles ab.

mir gehts nicht um eine sophisticated finanzplanung oder automatisierung.

Hampti

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Hab das früher relativ genau gemacht mit einem gratis finanzplaner gemacht. war mit dann aber zu mühsam. machs jetzt direkt via easybank app für mein konto und das gemeinschaftskonto.

evtl. wirst aber hier auf fündig.
https://www.finanzfluss.de/finanzfluss-haushaltsbuch/

Interesse hätte ich eigentlich auch wieder an sowas. Am Besten wenn die Daten direkt vom Konto abgegriffen werden würde.
Bearbeitet von Hampti am 07.12.2022, 10:04

charmin

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Zitat aus einem Post von Hampti
Hab das früher relativ genau gemacht mit einem gratis finanzplaner gemacht. war mit dann aber zu mühsam. machs jetzt direkt via easybank app für mein konto und das gemeinschaftskonto.

evtl. wirst aber hier auf fündig.
https://www.finanzfluss.de/finanzfluss-haushaltsbuch/

ich machs auch über das N26 konto, dort hab ich auch unser "gemeinschaftskonto" (ein space der in 1 min erstellt und geshared is) und meine freundin is auch bei N26. wenn man die bezahlungen richtig taggt (was die app eh schon meistens automatisch fürs meiste macht), dann spuckt dir das eine wirklich nette übersicht aus.

7aph0

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mach es seit 2005 im excel. ist im nachhinein auch ganz witzig.

jetzt bin ich zu faul umzusteigen, daher nur bankcsv import und mein excel taggt selbst aufgrund von buzzwords wie billa etc.
dauert dann nimmer so lang
Bearbeitet von 7aph0 am 07.12.2022, 13:42

Umlüx

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darf die finanzpolizei im rahmen einer kontrolle eigentlich mitarbeiter mailboxen lesen?

ccr


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Kommt wahrscheinlich drauf an, wie genau der Auftrag lautet bzw. was bewilligt ist. Ich bilde mir ein, dass sie bei Palmers / Hygiene Austria damals auch Computer mitgenommen haben (mein Büro war im gleichen Gebäude).

Viper780

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Zitat aus einem Post von Umlüx
darf die finanzpolizei im rahmen einer kontrolle eigentlich mitarbeiter mailboxen lesen?

Ja aber nur mit richterlicher Anordnung.
Unbedingt einen Juristen zu Rate ziehen.

COLOSSUS

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Frickler
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Ich weisz nicht, was bei einer "Kontrolle" der Finanzpolizei genau passiert, aber wenn eine richterlich bewilligte Zwangsmasznahme vollstreckt wird (z. B. Sicherstellung im Rahmen einer Hausdurchsuchung), dann gibt es afaik nur fuer bestimmte gesetzlich definierte Personenkreise (sg. Berufsgeheimnistraeger - z. B. Rechtsanwaelte oder auch Journalisten) einen Mechanismus, der privilegierte, dem konkreten Verfahren nicht assoziierte Beweismittel und Informationen in ein sg. Widerspruchsverfahren oder auch Entsiegelungsverfahren bei Gericht hebt. Dort entscheidet dann ein Richter, was aus dem Umfang der Sicherstellung die Ermittlungsbehoerden ansehen und bekommen duerfen, und was durch das Berufsgeheimnis gedeckt vor ihnen verborgen bleibt.

Umlüx

Huge Metal Fan
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ok danke!
ging nur um eine diskussion mit einem kollegen, nicht um den erstfall (zum glück) :D

mr.nice.

endlich fertig
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Zitat aus einem Post von Umlüx
darf die finanzpolizei im rahmen einer kontrolle eigentlich mitarbeiter mailboxen lesen?

Ich habe jetzt diese zwei Seiten überflogen:
https://www.wko.at/service/arbeitsr...anzpolizei.html
https://www.jagersberger.at/liebhaberei-2/

Folgende Befugnisse hat die Finanzpolizei:
Betretungsrecht
Auskunftsrecht
Identitätsfeststellungen
Anhalterecht

Ich wüsste nicht, warum persönliche mailboxen davon betroffen sein sollten.

ccr


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Für den Ernstfall würde ich mich sowieso vorbereiten, mit einem ordentlichen Manual und einem fähigen Anwalt der schnell vor Ort sein kann. Bei meinem letzten Arbeitgebern hat es sogar Trainings dafür gegeben, wie Mitarbeiter/Geschäftsleiter bei so einer Kontrolle zu reagieren haben (im Wesentlichen: Anwalt anrufen, Zeit schinden, nichts sagen, nichts unterschreiben, und penibelst jedes Blatt Papier das angegriffen wird und jede Aussage dokumentieren).


edit:
@mr.nice.
Zitat
Die Finanzpolizei kann von den Abgabenbehörden aber auch vom Bereich Strafsachen des Amtes für Betrugsbekämpfung beauftragt werden, gemäß § 114 BAO zu anhängigen Abgabenverfahren allgemeine Aufsichtsmaßnahmen wie Erhebungen und Nachschauen bzw. gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG zur Gewinnung von Erkenntnissen und maßgebenden Daten für Finanzstrafverfahren allgemeine Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen. Die Organe der Finanzpolizei sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug Maßnahmensetzungen nach dem FinStrG, insbesondere § 89 Abs. 2 FinStrG (Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug) und § 93 Abs. 4 FinStrG (Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzug), vorzunehmen.
Bearbeitet von ccr am 12.12.2022, 11:56

mr.nice.

endlich fertig
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Da muss man aber differenzieren zwischen Kontrollen und Durchsuchungen, beim ersten gilt es diverse Rechte zu wahren, bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung muss man eh die Hosen runterlassen.
Im konkreten Fall einer Durchsuchung waren es die Mailboxen von Beschuldigten in einem definierten Zeitrahmen mit zuvor definierten Keywords.

COLOSSUS

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Frickler
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Zitat aus einem Post von mr.nice.
Da muss man aber differenzieren zwischen Kontrollen und Durchsuchungen, beim ersten gilt es diverse Rechte zu wahren, bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung muss man eh die Hosen runterlassen.

Sehr richtig. Beim "Zeit schinden" und sonstigen gut(gemeint)en Tipps zur Umgang mit der Vollstreckung einer gerichtlich bewilligten Zwangsmasznahme wuerde ich auch zur individuellen Umsicht raten, da man sich bei menschlich naheliegenden Gesten zu einem solchen Zweck bei strikter Auslegung schon auch mal im Nahgebiet einer Bestechung wiederfinden kann ;) Ich wuerde also, stuende ich auf dieser Seite, genau dokumentieren - aber sicherlich kooperieren, und nicht in irgendeiner Form behindern. Wenn sich rausstellt, dass die Behoerde etwas rausgetragen hat, das sie laut Anordnung nicht raustragen haette duerfen, wird ihr das auch dienstlich auf den Kopf fallen. Sicherstellungsanordnungen sind hinsichtlich dessen, was mitgenommen werden darf und muss, sehr exakt formuliert. Wenn etwas in diese Definition Fallendes bei der Sicherstellung mitgenommen wird, gibt es dagegen auch keine unmittelbar wirksame Widerspruchsform (wo es sich dann ploetzlich jemand doch anders ueberlegt, a la "Ah hoitaus, daun nehma ma in Backup-Netzwerkspeicher mitm Opfl drauf liaba doch ned mit!" ;)).
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