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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 2803172 21316 Thread rating
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Viper780

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Zitat aus einem Post von UnleashThebeast
Gibts irgendeine Webseite, auf der schön in einer Liste steht / zu sehen ist, was ich (und wann) so an Geld / Förderungen / Zuschüsse / etc bekomme, wenn ich ein Kind habe? Finde das alles auf den diversen .gv.at Seiten relativ undurchsichtig. Da ich genug Steuern zahle, will ich da eigentlich nix herschenken, wenns soweit ist.

Da ändert sich so viel das es keinen Sinn macht sich vorab zu informieren.
Alleine Karenzgeld ändert sich alle 2-3 Monate. Mein Wissen von vor 18 Monaten ist wieder komplett alt. Einzig die diversen Firsten sollte man im Auge behalten

deleted751877

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(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Zitat aus einem Post von Viper780
Da ändert sich so viel das es keinen Sinn macht sich vorab zu informieren.
Alleine Karenzgeld ändert sich alle 2-3 Monate. Mein Wissen von vor 18 Monaten ist wieder komplett alt. Einzig die diversen Firsten sollte man im Auge behalten

Ich dachte mir jetzt "naja, mach ich sowas halt selber und aktualisier das immer schön brav, wird ja genug andere Leute geben, die sowas wissen wollen"
"heh, kindergeld.at is sicher a coole domain für sowas... oh, gehört der ÖVP und läuft ins leere"

Somit is meine Lust auf soein Projekt schonwieder gegen 0 :/.

Viper780

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Sowas wäre sicher sehr hilfreich und cool - leider würd ich mich nicht drüber trauen wenn ich kein Jurist bin

Garrett

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Frage: Ich bin Bezieher des Selbsterhalterstipendiums und darf max. 10.000 EUR im Jahr dazu verdienen. Alles was ich darüber hinaus verdiene muss ich 1:1 an die Stipendienstelle zurückzahlen.

Da ich durch eine unerwartete Jobauszahlung nun um ca. 3.000 EUR über diese Grenze komme, bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten, wie ich legal (!) mein Einkommen für 2018 reduzieren kann.

Die Berechnung meines Jahreseinkommen geschieht afaik erst wenn ich meine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 abgeschlossen habe. D.h. der einzige Hebel an dem ich ansetzen kann ist wohl die ANV.

Zitat
Beim Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes handelt es sich weder um das Brutto- noch um das Nettoeinkommen; vielmehr sind vom Bruttoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag sowie die Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale (derzeit € 192,-) abzuziehen.
Achtung: Zum Einkommen werden auch Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), Überstundenabgeltungen und Abfertigungen gerechnet.

Eine abschließende Berechnung wird von der Studienbeihilfenbehörde auf Grund der vom Bundesrechenzentrum übermittelten Einkommensdaten durchgeführt.

Seht ihr irgend einen Spielraum? Macht es Sinn, dass ich soviel Abzüge wie möglich in der ANV geltend mache?

Kenn mich auf dem Gebiet nicht so gut aus und bin über jegliche Tipps dankbar!

Edit: Ups, eigentlich wollt ich in den ANV Thread posten.
Bearbeitet von Garrett am 18.12.2018, 15:35

DKCH

...
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IANAL - aber ich glaub das bringt dir sowieso nichts, weil die stipendienstelle ja eben nicht auf das ergebnis der arbeitnehmerveranlagung geht sondern relativ stur "brutto minus sv minus pauschale" rechnet

chinchin

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Steht ja da:

" vielmehr sind vom Bruttoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag sowie die Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale (derzeit € 192,-) abzuziehen."

Also der Einzige weg ist, dass du so viel Sonderausgaben hast. Sonst könntest du bei der Arbeit fragen, ob sie dir diesen extra Betrag nicht erst 2019 auszahlen/anrechnen können. Da gibts sicher irgendwelchen legalen Buchhaltertricks.

chriswahl

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Du könntest z.B. Schulzeiten nachkaufen und diese als Sonderausgaben geltend machen. In deinem Fall würde ich dies auch genauso machen.

Garrett

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Zitat aus einem Post von chriswahl
Du könntest z.B. Schulzeiten nachkaufen und diese als Sonderausgaben geltend machen. In deinem Fall würde ich dies auch genauso machen.
Oh, eine interessante Variante. An das habe ich echt noch gar nicht gedacht. Was mich ein bisschen verunsichert ist die Formulierung "vielmehr sind vom Bruttoeinkommen der Sozialversicherungsbeitrag sowie die Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale (derzeit € 192,-) abzuziehen."
Also das klingt irgendwie so als ob die das auf insgesamt 192 EUR deckeln würden.

XXL

insomnia
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Zitat
Jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem aktiven Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 Euro jährlich zu. Dieses Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

anscheinend werden sowieso 132 € abgezogen, nur wenn was darüber ist kannst du mehr geltend machen, die Frage ist halt wie es bei den Selbsterhalterstipendium gerechnet wird

rastullah

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Servus,

jemand ne Idee wie und wo ich am besten ein Panorama Foto drucken lassen kann mit 23344 x 3808 Pixel?

Die ganzen Dinger die ich bisher gefunden hab schneiden immer was ab - Copyshop it is?

Viper780

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Wie groß soll es werden?
Hab letztens wieder was bei fotospeed drucken lassen und die Qualität ist super, die Preise sehr Fair und es ist ein Wiener Unternehmen mit toller Beratung und schnellem Service (um 11 Uhr Foto zum Druck online bestellt, vor 14 Uhr waren sie schon mit der Post unterwegs)

Die können bis zu 1,1m x 30 m drucken. (sie geben 200-300dpi vor - bei der Größe geht sicher auch weniger) https://fotospeed.at/content/fotos/fotodrucke-fineart/
Bei der Auflösung und 150dpi wäre das 4m x 65cm

rastullah

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Breite hätte ich gerne so 100-120 cm. Höhe halt so das es passt^^

Danke werd ich mir mal anschauen.

Viper780

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Des wird aber ein schmaler Streifen mit ca. 16cm (bei 600dpi und 1m) - schaut das dann wirklich noch gut aus?

BiG_WEaSeL

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Möglichkeit ist auch (ungetestet) https://www.myposter.at/foto-panoramabild

Du hast halt schon ein 6:1 Verhältnnis, das gibt's leider nicht überall.
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