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Willhaben Gaming-PC ohne Grafikkarte erhalten

Legat_Lanius 23.02.2020 - 12:34 13592 79 Thread rating
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Legat_Lanius

Bloody Newbie
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Nur weil ich mich ein bisschen auskenne und das mit der Graka erkennen hätte können wenn ich Verdacht hätte schöpfen müssen, heißt nicht dass dies auch für den Standard Menschen gilt der einen PC kauft und keine Ahnung hat wie es Innen aussieht. Und genau solche Menschen hat der Gesetzgeber im Auge gehabt als er diese Bestimmungen normiert hat. Sie gelten allerdings auch für mich obwohl ich mich ein bisschen auskenne. Konnte keinen Boottest machen, da die Übergabe auf dem Parkplatz eines Geschäftes erfolgte.

Grundsätzlich reicht es zu schreiben: Da dies ein Privatverkauf ist, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Rückgaberechte. Weiters erklärt der Käufer durch die Einwilligung in den Vertrag auf die Anfechtung wegen Irrtums zu verzichten.

Den zweiten Satz nur wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Sollte man diese Wendungen öfter verwenden kann und wird dies im Streitfall mit Sicherheit von der gegnerischen Partei und vom Richter als AGB verstanden und dadurch ist es möglich, dass der Richter die Klausel über den Haufen wirft.

WONDERMIKE

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kenough
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Ich kann nur sagen, dass 9/10 PC Käufern bei mir im Wohnzimmer den PC selber testen und einen Blick reinwerfen. Die sind zwar nicht alle Juristen oder gut versichert, aber gehen mit einer vernünftigen Portion Skepsis an den Kauf von Gebrauchtwaren heran.

Zitat aus einem Post von xtrm
Ja und was machst du dann damit, wenn jemand etwas dort anbietet und du kaufst es und es funktioniert nicht korrekt? Ich mein, bei mir gibt es zwei Fälle, einmal 25 EUR einmal 50 EUR, ich habe die Adresse denke ich. Und nun?

Du beschäftigst Polizei, Gerichte, Sachverständige und deinen Rechtsschutz wie der Threadstarter? ;D

An sich bin ich aber auch dafür, dass man bei offensichtlichem Betrug zumindest die Anzeige bei der Polizei einkippt. Unter Umständen macht das diese Person ja mit Regelmäßigkeit und man hilft damit zumindest anderen. Mir fällt da immer eine Bekannte ein, die vor Weihnachten Bäckereien bei Willhaben bestellt und nie erhalten hat. Stellt sich heraus, dass die Verkäuferin das bei sehr vielen gemacht hat und schon einige Anzeigen am Laufen waren.

RoNin

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Nur so nebenbei ... die beworbenen Ram dürften auch nicht stimmen ... du hast 3 Riegel drin. Dass 3x 8GB drin stecken ist schon sehr unwahrscheinlich.

Den Mainboard Typ kann ich leider nicht lesen (spiegelt auf dem Foto). Sonst könnte man noch schnell checken ob überhaupt der Sockel und somit die CPU überhaupt stimmen kann ...

Glaube aber nicht, dass das Mainboard und CPU stimmen ... da steht "M2" drauf. Beim 1150er Sockel (was es bei der CPU sein müsste) war M2-Unterstützung schon ziemlich Luxus


//EDIT:
OK, könnte das hier wirklich sein: https://www.asus.com/de/Motherboards/H97MPLUS/overview/
Das hat M2. Somit könnte die CPU zumindest stimmen
Bearbeitet von RoNin am 23.02.2020, 23:32

ENIAC

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Zitat aus einem Post von RoNin
Nur so nebenbei ... die beworbenen Ram dürften auch nicht stimmen ... du hast 3 Riegel drin. Dass 3x 8GB drin stecken ist schon sehr unwahrscheinlich.
Wieso? Würde eh passen. Laut Anzeige sollten 24Gb Ram verbaut sein. Sprich 3x8Gb...

Legat_Lanius

Bloody Newbie
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Muss der Käufer eines Gebrauchtwagens den Motorraum und den Unterboden kontrollieren? Nein er muss nur Einsicht in den Typenschein nehmen um redlich zu sein. Du kannst froh sein, dass nicht alle deine Kunden Juristen sind. Wäre dem so, würdest du ihm im Streitfall als Unternehmer gem § 1 UGB haften, da der Gesetzgeber nicht darauf abstellt ob du eine GmBH oder Ähnliches betreibst, sondern darauf, dass du eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit ausübst. Sohin ist auch die Oma die jeden Sonntag auf dem Flohmarkt Waren verkauft Unternehmerin.
Und sollte ich es jetzt einfach dabei bewenden lassen und mir denken, sind eh nur € 300? Oder sollte ich ihn vielleicht zu einem Duell herausfordern @Wondermike?
Nein ich mache es wie ein Erwachsener und bediene mich staatlicher Hilfe, wie dies in einem funktionierenden Rechtsstaat wie Österreich vorgesehen ist. Keine Ahnung was daran lustig oder verwerflich sein soll. Wäre mir das ganze in Afghanistan passiert müsste ich mich wohl mit ihm prügeln.
Der Verkäufer hatte vorher 14 Artikel im Angebot und nachdem ich ihn zur Rede stellte hatte er 0 Artikel auf seiner Seite, verdächtig? Nein sicher nur Zufall.
Bearbeitet von Legat_Lanius am 24.02.2020, 05:24

semteX

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leichtsinn hin, leichtsinn her, lass ihn brennen und zünd ihn an.

Was wär gewesn wenn er sich den rechner schickn hätt lassn? Die einzig akzeptable antwort wär gewesn "sorry, ich verkauf den rechner nur für X, bring na bitte vorbei dann bekommst dein geld wieder". da die ned gekommen ist -> light him up.

der russ dem ich am wochnende ebenfalls nen komplett pc verkauft hab wollt na auch ned laufend sehen. den musste ich literally drum bitten, dass ma ihn gach bei ihm einschalten (hab lieferservice gmacht), damit mir wohler ist zwecks transportschaden. nur weil die leute ned damit rechnen, dass jeder ein *****sohn ist...

xtrm

social assassin
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Jurist oder nicht, bei einem Kauf von Privat schaue ich mir das Objekt so gut wie möglich an, bevor Geld und Wäre ausgetauscht werden. Das gilt vor allem auch bei einem Autokauf! Die nötige Skepsis sollte man da immer an den Tag legen.

Weinzo

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Ich find's grundsätzlich gut, dass du dich wehrst, aber ob der ganze Aufwand dafür steht wage ich zu bezweifeln.
Gut: die Graka fehlt, ist bitter, aber vielleicht 100€ wert. Wenn der selbst ein DAU war, dann hat der das u. U. nicht mal vorsetzlich gemacht (was ich zwar bezweifle, aber naja).
Er müsste ihn natürlich zurück nehmen.
Wenn der PC nicht bootet dann müsste man damit herumspielen, was es wirklich hat, ggf. ist ja auch am Postweg was defekt geworden oder es hat sich was gelockert.

Ich würd's abhaken und meine Nerven schonen, im besten Fall erwischst du einen von zig tausend Idioten....

semteX

Risen from the banned
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Zitat aus einem Post von Weinzo
Ich find's grundsätzlich gut, dass du dich wehrst, aber ob der ganze Aufwand dafür steht wage ich zu bezweifeln.

natürlich steht der aufwand ned dafür, aber mir würds da auch ums prinzip gehen

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat aus einem Post von Legat_Lanius
Und sollte ich es jetzt einfach dabei bewenden lassen und mir denken, sind eh nur € 300? Oder sollte ich ihn vielleicht zu einem Duell herausfordern @Wondermike?

Das Duell beginnt schon beim Inserat mit den wenig aussagekräftigen Bildern und der Räubergeschichte vom Stromkabel der Mitzitant wenn du es so heroisch formulieren möchtest. Ich würde mir zumindest ins Notizbuch schreiben, dass ich mir das Gerät auch von der Rückseite anschaue. Du musst damit nämlich nicht auf die Hebebühne um festzustellen, ob überhaupt eine Grafikkarte eingebaut ist. Ob das dem Käufer laut Gesetzgeber zumutbar ist oder nicht, ist für mich nicht der springende Punkt. Warum soll ich mich mutwillig leichtsinnig verhalten? Und wie geschrieben befürworte ich dein Vorgehen aber ich kann auch gleichzeitig darüber schmunzeln.

Legat_Lanius

Bloody Newbie
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Habe natürlich mit dem Gedanken gespielt es einfach sein zu lassen. Aber dann denke ich mir wieder, wenn das seine Masche ist dann freut er sich sicher wenns nix gibt. Den Gefallen möchte ich ihm nicht tun. Er hat sofort etwas von Zeugen gefasselt und außerdem hat er den PC sogar als Neu deklariert.
Ich war, um ehrlich zu sein etwas euphorisch als er mir schrieb, dass es doch noch etwas wird da mein Sohn sich schon so oft über seinen alten PC geärgert hat (schafft nichtmal Minecraft flüssig wiederzugeben) und habe mich daher darauf eingelassen den PC im dunkeln auf einem Parkplatz nahe der Autobahn (er sagte er sei auf der Durchreise) abzunehmen. Er war in eine Schachtel verpackt und nur die Oberseite schaute aus dem eng anliegenden Karton heraus.

Frage an jene, die meinen ich habe Fahrlässig gehandelt: wenn ihr etwas sagen wir mal bei Amazon bestellt und der Postler bringt es euch, sagt ihr dann zu ihm er solle warten bis ihr alles ausgepackt und kontrolliert habt? Nein? Müsstet ihr aber, denn ab der Übergabe an euch seid ihr Eigentümer der Ware und da ihr selbst mit dem Transportunternehmen keinen Vertrag abgeschlossen habt, seid ihr bei Transportschäden grundsätzlich Beweispflichtig dass der Schaden tatsächlich auf dem Transportweg und nicht durch euch zu Hause entstanden ist. Wer macht das, niemand!
Amazon ist kulant genug um solche Konstelationen nicht zustandekommen zu lassen, aber nicht jeder Onlineshop macht das.

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat aus einem Post von semteX
natürlich steht der aufwand ned dafür, aber mir würds da auch ums prinzip gehen

Den Punkt verstehe ich eh absolut und wenns so eine Bazille auf Willhaben trifft freu ich mich natürlich. Mit denen hat vermutlich so gut wie jeder hier leider bereits Erfahrung machen dürfen und ich denke mir da auch meistens, dass der das wohl nicht zum ersten Mal abgezogen hat.

xtrm

social assassin
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Zitat aus einem Post von Legat_Lanius
Habe natürlich mit dem Gedanken gespielt es einfach sein zu lassen. Aber dann denke ich mir wieder, wenn das seine Masche ist dann freut er sich sicher wenns nix gibt. Den Gefallen möchte ich ihm nicht tun. Er hat sofort etwas von Zeugen gefasselt und außerdem hat er den PC sogar als Neu deklariert.
Ich war, um ehrlich zu sein etwas euphorisch als er mir schrieb, dass es doch noch etwas wird da mein Sohn sich schon so oft über seinen alten PC geärgert hat (schafft nichtmal Minecraft flüssig wiederzugeben) und habe mich daher darauf eingelassen den PC im dunkeln auf einem Parkplatz nahe der Autobahn (er sagte er sei auf der Durchreise) abzunehmen. Er war in eine Schachtel verpackt und nur die Oberseite schaute aus dem eng anliegenden Karton heraus.

Frage an jene, die meinen ich habe Fahrlässig gehandelt: wenn ihr etwas sagen wir mal bei Amazon bestellt und der Postler bringt es euch, sagt ihr dann zu ihm er solle warten bis ihr alles ausgepackt und kontrolliert habt? Nein? Müsstet ihr aber, denn ab der Übergabe an euch seid ihr Eigentümer der Ware und da ihr selbst mit dem Transportunternehmen keinen Vertrag abgeschlossen habt, seid ihr bei Transportschäden grundsätzlich Beweispflichtig dass der Schaden tatsächlich auf dem Transportweg und nicht durch euch zu Hause entstanden ist. Wer macht das, niemand!
Amazon ist kulant genug um solche Konstelationen nicht zustandekommen zu lassen, aber nicht jeder Onlineshop macht das.
Defekte Hardware, die "DOA" ist, nimmt jeder Shop zurück und ersetzt es. Da muss ich auch nicht beweisen, dass ich es nicht kaputtgemacht habe. Der jeweilige Shop schickt das ohnehin an den Hersteller für RMA weiter.

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Zitat aus einem Post von Legat_Lanius
Frage an jene, die meinen ich habe Fahrlässig gehandelt: wenn ihr etwas sagen wir mal bei Amazon bestellt und der Postler bringt es euch, sagt ihr dann zu ihm er solle warten bis ihr alles ausgepackt und kontrolliert habt? Nein? Müsstet ihr aber, denn ab der Übergabe an euch seid ihr Eigentümer der Ware und da ihr selbst mit dem Transportunternehmen keinen Vertrag abgeschlossen habt, seid ihr bei Transportschäden grundsätzlich Beweispflichtig dass der Schaden tatsächlich auf dem Transportweg und nicht durch euch zu Hause entstanden ist. Wer macht das, niemand!
Amazon ist kulant genug um solche Konstelationen nicht zustandekommen zu lassen, aber nicht jeder Onlineshop macht das.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen, sorry.
Wenn ich bei Amazon bestelle habe gehe ich von neuware mit Garantie aus und wie das genau mit dem Fernabsatzgesetz ist glaub ich weißt du besser.
Fakt ist, ja du hast naiv & gutgläubig gehandelt. Um auf deine vorherige Analogie mit dem Autokauf zurückzukommen. Wenn du ein gebrauchtes Auto von Privat kaufst und weder einen Ankaufstest & Probefahrt machst, noch überprüfst ob die versprochene Klimaautomatik, Navi und Anhängekupplung vorhanden ist, dann ist das einfach naiv.
Klar kannst du alle dir zur verfügung stehenden mittel ausschöpfen, das wird dir aber nur ärger bringen, deine Zeit wirst du als Jurist wo anders lukrativer investieren können, und dein Sohn kriegt trotzdem keinen Minecraft Rechner.

Das ist jetzt geschehen und klar ist es bitter, aber ehrlich gesagt ist das inserat schon fishy genug, 6 Jahre alter Prozessor, "schräge" Ram Anzahl, und vorallem die Aussage das er neu zusammengebaut ist würde mich schon von so einem Kauf abschrecken. Scheinbar ist das aber nicht dein Fachgebiet, und du bist auf ein Blendangebot reingefallen, selbst wenn die entsprechende Grafikkarte drinnen wäre, würde ich das weder als Gaming PC bezeichnen, noch ungetestet kaufen.

Ich frag mal anders rum, was wäre denn deine Erwartungshaltung, was passieren müsste das die Sache für DICH gut ausgeht ?
Geld zurück ? Schadensersatz ? Freude das ein Ar*** aufgedeckt und bestraft wurde ? (welche Strafe hätte der denn überhaupt zu erwarten).

Legat_Lanius

Bloody Newbie
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Habe lediglich die geltende Rechtslage wiedergegeben, was irgend ein Shop bei irgendeinem Produkt aus kulanz macht kann ich nicht sagen.

Was er zu erwarten hat ist, dass der Vertrag gewandelt wird. Das bedeutet, dass er seinen sogenannten PC zurück erhält und er mir das Geld zurück geben muss. Keine Strafe
Warum sollte ein PC mit einer RX 580 nicht als Gaming-PC bezeichnet werden? Und der I5 4690K ist doch nicht so übel für E-Sports Games oder doch?

Spätestens ab der Hälfte des Threads ging es nurmehr darum meine Schuld zu beweisen bzw mir darum meine Unschuld zu beweisen :D
Aber was ich eigentlich wissen wollte weiß ich jetzt eh bereits, Danke für euren Input!!
Bearbeitet von Legat_Lanius am 24.02.2020, 09:16
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