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Wohnungskauf und seine Tücken...

HowlingWolf 11.04.2012 - 00:01 3232 22
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HowlingWolf

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Hier mal ein Abriss der Dinge:
Meine Frau und ich planen den Kauf einer Wohnung. Diese Wohnung wird vom Verkäufer mit einer Größe von ca. 92 m² beworben. Da es sich bei dieser Wohnung aber um eine Dachgeschosswohnung handelt hat diese auch Gaupen und Dachschrägen.

Da ich auf dem Gebiet des Baurechts nicht ganz so bewandert bin, habe ich mich mal hingesetzt und bin dabei daraufhin auf etwas interessantes gestoßen.
Bei einer Raumhöhe zw. 1m und 2m wird die betroffene Fläche nur zur Hälfte gerechnet, erst ab einer Raumhöhe von 2m kann die Raumfläche als ganzes gewertet werden.

Mit diesen Erkenntnissen hab ich mich nochmals hingesetzt und habe die Quadratmeter laut Plan nochmals nachgerechnet. Bei dem Plan handelt es sich um den Originalen Einreichplan des Architekten, wohlgemerkt.

Laut Plan hat die Wohnung eine Wohnraumnutzfläche von 92 m². Nach meinen Berechnungen (Dachschräge unter 2m zählt nur die Hälfte der m²) komme ich nun auf eine tatsächliche Wohnraumnutzfläche von 82 m².

Da mir die Wohnung nun aber gefällt würde ich die Wohnung aber trotzdem kaufen wollen.

Wie würdet ihr Vorgehen um abzuchecken, ob der Verkäufer sich bewusst ist, das die Quadratmeter im Einreichplan "falsch" sind? Bzw. wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr diese Wohnung nach ca. 10 Jahren wieder verkaufen wolltet?

Ich bin im Moment ratlos.

Tia
HW
Bearbeitet von HowlingWolf am 11.04.2012, 00:04

AdRy

Auferstanden
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Um eins vorweg zu sagen, ein Einreichplan ist kein Bestandsplan, da können durchaus Abweichungen von der Realität drinnen sein. Der wird gezeichnet bevor es Ausführungspläne gibt also ist das nichts ungewöhnliches.

Die Flächen die in den Räumen im Plan stehen sind normal die Fußbodenflächen. Bei der Gesamtfläche der Wohnung sollte die Nutzfläche (NICHT Wohnraumnutzfläche oder Wohnfläche!!) angegeben sein.

Wo hast du diese Berechnungsrichtlinie her? Wenns nur z.b. im Mietrechtgesetz steht hat das nichts mit Angaben in Plänen zu tun.
Bearbeitet von AdRy am 11.04.2012, 00:22

d3cod3

Legend
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mieterschutz ist in dem fall genau die richtige anlaufstelle.

d0lby

reborn
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Zitat von AdRy
Um eins vorweg zu sagen, ein Einreichplan ist kein Bestandsplan, da können durchaus Abweichungen von der Realität drinnen sein. Der wird gezeichnet bevor es Ausführungspläne gibt also ist das nichts ungewöhnliches.

klar, aber sicher keine 10qm :D
Was die Berechnung angeht, bin ich mir jetzt doch nicht sicher hmmm. Das mit 2m ist in DE, aber nicht sicher ob in AT auch. Zu lange her



edit:

schau mal hier
http://www.google.at/url?sa=t&r...9A3Nh4F10Cn0Ftw
Bearbeitet von d0lby am 11.04.2012, 00:48

HowlingWolf

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Zitat von AdRy
Um eins vorweg zu sagen, ein Einreichplan ist kein Bestandsplan, da können durchaus Abweichungen von der Realität drinnen sein. Der wird gezeichnet bevor es Ausführungspläne gibt also ist das nichts ungewöhnliches.

Die Flächen die in den Räumen im Plan stehen sind normal die Fußbodenflächen. Bei der Gesamtfläche der Wohnung sollte die Nutzfläche (NICHT Wohnraumnutzfläche oder Wohnfläche!!) angegeben sein.

Wo hast du diese Berechnungsrichtlinie her? Wenns nur z.b. im Mietrechtgesetz steht hat das nichts mit Angaben in Plänen zu tun.

Im Plan steht Wohnnutzfläche ... Es läuchtet mir schon ein, dass das die Quadratmeter für die Berechnung der Fußbodenfläche sein können.

Tatsächlich wird aber diese Wohnung mit einer Fläche von 92 m² beworben. Aber es kann mir keiner weismachen, dass ich eine Dachschräge mit unter 1,5 noch wirklich als vollwertige Wohnfläche nutzen kann.

Trotzdem finde ich das Inserat irreführend und schlicht falsch.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von dolby
edit:

schau mal hier
http://www.google.at/url?sa=t&r...9A3Nh4F10Cn0Ftw

1. Tirol :D
2. Ist das für den Zweck einer Förderung, die können ihre Regeln machen wie sie wollen.
3. Wird in dem PDF die Fläche unter Dachschrägen mitgerechnet.

Im Einreichplan steht die Nutzfläche und die stimmt ja anscheinend mit 92m². Somit seh ich kein Problem.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von HowlingWolf
Trotzdem finde ich das Inserat irreführend und schlicht falsch.

Wenn dort irgendeine Fläche steht die von der "Fußbodenfläche" abweicht kennt sich ja keiner mehr aus, weil ja nicht definiert ist wie es berechnet wurde. Eine Wohnung sieht man sich normal soweiso an bevor mans kauft.

VAC

Here to stay
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Ehrlich fragen ?
Würd einfach sagen du sei'st darauf hingewiesen worden, hättest daher gern eine Erklärung welche "Fläche" diese 92qm darstellen,..
Und dann wirst ja wohl sowieso handeln.

plainvanilla

rudi
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Zitat von HowlingWolf
Tatsächlich wird aber diese Wohnung mit einer Fläche von 92 m² beworben.

zufällig eine terrasse dabei mit 20m² ?, die kannst nämlich auch zur hälfte rechnen!

Taltos

Here to stay
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Zitat von d3cod3
mieterschutz ist in dem fall genau die richtige anlaufstelle.
Zitat von HowlingWolf
Wohnungskauf und seine Tücken...
die helfen dir auch beim wohnungskauf?

Turtle

Big d00d
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Ich denke mal wennst die Wohnung wirklich willst und dem Verkäufer (der das vielleicht nichmal weis) auf die falsche Art und Weise rüber bringst wirds wohl nicht bis zum Kaufvertrag kommen ;)

oanszwoa

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bei einem wohnungsKAUF ist es doch nicht so wichtig, ob sie jetzt 100 oder 110m2 hat oder?

wenn dir die wohnung gefällt, sie (subjektiv) groß genug ist und der preis passt -> kaufen.

m2 sind imho nur für die haushaltsversicherung relevant oder gibts da noch etwas anderes zu beachten?
edit: um wohnungspreise zu vergleichen ist die angabe der m2 natürlich von vorteil :D beim wohnungskauf spielen halt so viele faktoren eine rolle, dass der preis/m2 nicht der einzige ausschlaggebende grund ist zuzuschlagen.
Bearbeitet von oanszwoa am 11.04.2012, 10:19

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat von oanvoanc
bei einem wohnungsKAUF ist es doch nicht so wichtig, ob sie jetzt 100 oder 110m2 hat oder?

wenn dir die wohnung gefällt, sie (subjektiv) groß genug ist und der preis passt -> kaufen.

m2 sind imho nur für die haushaltsversicherung relevant oder gibts da noch etwas anderes zu beachten?

Ja, Betriebskosten werden auch nach m² (+/- diverse Zu/Abschläge) aufgeteilt.

oanszwoa

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Zitat von that
Ja, Betriebskosten werden auch nach m² (+/- diverse Zu/Abschläge) aufgeteilt.

dann sollte der verkäufer mal einblick in die betriebskostenabrechnung gewähren :D

maXX

16 bit herz
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sehe eine schlechte verhandlungsbasis. wenn du nix sagst, musst du die ganze fläche bezahlen. wenn du was sagst, dann fährt er wahrscheinlich mit dem m²-preis in die höhe.

ergo: vergiss die zahlen, höre auf deine gefühle.
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