Vielleicht kann die Schwarmintelligenz hier helfen?! Ich werde demnächst eine Wohnung verkaufen und kann die Herstellungskosten (Balkonbau und Fenstereinbau) mit der Immobilienertragssteuer gegenrechnen. Hat jemand Erfahrung damit wie genau der Nachweis erfolgen muss? Wegen Erbschaft kann ich nicht alles selbst belegen und habe etliche Kosten, die nur in Excels angeführt sind und bar beglichen wurden ohne Rechnung. Dazu gab's noch einen Rechtschreit der nicht zwar positiv ausging, aber nicht vollständig beglichen wurde. Auch da ist mir nicht ganz klar, ob man das in die Herstellungskosten rein nehmen darf. https://www.oesterreich.gv.at/theme...te.2420008.htmlDa vielleicht jemand mehr Erfahrung und das ganze Prozedere schon mal erlebt? Danke!
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