Hehlerware erkennen

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Captain Kirk schrieb am 17.01.2022 um 16:14

hat jetzt weniger mit willhaben zu tun, eher mit gebrachtgeräten - konkret apple. eigenen thread wollte ich aber nicht aufmachen im apple Forum.

Frage: muss ich bei einem originalverpakten/verschweißten apple gerät auf irgendwas aufpassen oder kann ich checken ob das irgendwo vom Laster gefallen ist? Rechnung gibts keine (Geschenk) und auf Überraschungen steh ich nicht so.


Captain Kirk schrieb am 18.01.2022 um 12:49

kann mir niemand sagen? :)


Longbow schrieb am 18.01.2022 um 12:50

Vermutung: Wenns noch niemand aktiviert hat, kanns auch nirgendwo gelockt werden - aka es wär dann wurscht ob es vom Laster gefallen ist?

afaik müssen ja selbst die corporate geräte erstmal händisch nach öffnen der verpackung vom admin zu dieser firma hinzugefügt werden.


daisho schrieb am 18.01.2022 um 12:58

Normal überprüft man die Seriennummer eines Gerätes beim Hersteller, falls da etwas als gestohlen deklariert wurde fällt dass dann eventuell auf. Ist aber halt auch keine Garantie dass es nicht 2 Wochen später dann als gestohlen gemeldet wird o.Ä. schätze ich einmal - da hilft vermutlich nur dass man noch (Melde)Daten vom Verkäufer hat für etwaige Schadensersatzforderungen sollte es sich herausstellen das man Diebesgut erworben hat.


Captain Kirk schrieb am 18.01.2022 um 13:11

Ok, danke. Adresse, Name hab ich. Ob der seinen Ausweis hergibt… hm. Ich würd das wohl nicht tun, wenn das jemand von mir wollen würde.


WONDERMIKE schrieb am 18.01.2022 um 13:19

Ich habe kürzlich von einem Fall gelesen, wo mit gestohlendem Ausweis + Bankkarte Handyverträge eröffnet wurden. In so einem Fall hättest du zwar eine schöne Rechnung aus dem Shop eines Mobilfunkanbieters, hast aber schlussendlich trotzdem ein gestohlenes Gerät erworben. In diesem Fall konnte der Bestohlene das Gerät sogar über seinen Account beim Mobilfunker beobachten.

Fürs ruhige Gewissen würde ich so ein Gerät vielleicht mit Käuferschutz erwerben, weil dann zumindest nachweislich Kontaktdaten vorhanden sind falls die Polizei(oder der Bestohlene) vor der Tür steht.


charmin schrieb am 18.01.2022 um 13:21

Zitat aus einem Post von Captain Kirk
Ok, danke. Adresse, Name hab ich. Ob der seinen Ausweis hergibt… hm. Ich würd das wohl nicht tun, wenn das jemand von mir wollen würde.

kaufvertrag einfach? und dann soll er seinen Ausweis halt herzeigen.


Captain Kirk schrieb am 18.01.2022 um 14:00

Gute Idee, werd ich machen.




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