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mm linz waren die ca. um 9:00:45 ausverkauft 
ich habe gerade noch eines bekommen.
Grats an Issue und Kamsi.
man konnte es angeblich um den aktionspreise bestellen wenn es ausverkauft war. bekommt man dann halt später erst.
Freund hat verschlafen und deshalb keines mehr bekommen :-/Zitat von d3cod3man konnte es angeblich um den aktionspreise bestellen wenn es ausverkauft war. bekommt man dann halt später erst.
lesen. dann hätte er es bestellen können.
Zitat von Athlon1In dem Fall nicht! Es gibt eine Stückzahl, ist die weg, isses aus!
Zitat von M4D M4Xdürft aber nicht in jedem MM der Fall sein...
habe von 3 unabhängigen leuten gehört dass sie es bestellt haben um den preis.
Gabs da nicht mal ne Debatte mit samt Konsumentenschutz?Zitat von Athlon1soweit meine Info reicht in keinem!
Zitat von Burschi1620Gabs da nicht mal ne Debatte mit samt Konsumentenschutz?

Wie gesagt, Freund von mir kam zu spät und hatte keine Möglichkeit mehr eines zu bekommen. Also für alles wars auf jeden Fall nicht möglichZitat von d3cod3habe von 3 unabhängigen leuten gehört dass sie es bestellt haben um den preis.

schwer vorstellbar, HOFER klumpad ist auch immer nach 10min aus 
nachdem hier alls nur kaffeesud lesen hier was von konsument.at (leider von 2001)
ZitatIn einem Prospekt sah ich ein sehr günstiges Sonderangebot. Am Tag, als das Gerät ausgeliefert wurde, gelang es mir nicht, eines zu bekommen, sie waren angeblich sofort weg. Kann man gegen solche Lockangebote etwas tun?
Es ist untersagt, Werbebehauptungen aufzustellen, die Kunden irreführen und ins Geschäft locken. Das verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Leider dürfen aber einzelne Konsumenten hier keine Klage einbringen. Dies können zum einen die Mitbewerber tun, also andere Firmen, die durch solche Praktiken geschädigt werden könnten. Auch der Verein für Konsumenteninformation kann bei wahrheitswidrigen Anpreisungen oder Irreführung Klage nach dem UWG einbringen. Dazu benötigt man genaue Aufzeichnungen, wann und wo das Angepriesene nicht erhältlich war. Auch den Namen eines Zuständigen im Geschäft sollte man sich notieren.
Zitat von d3cod3nachdem hier alls nur kaffeesud lesen hier was von konsument.at (leider von 2001)

doch, die Aktion ist ein "ins Geschäft locken" des Konsumenten.
Wenn nachbestellt werden konnte besteht das Problem eh nicht, sonst (Hoferangebote usw) sehr wohl.
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