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Zitat von Viper780@Crazyjoe es gibt kein EU-Recht, dass muss immer in ein nationales Recht umgewandelt werden.
Es gibt aber auch ein österreichisches Gesetz, dass man "wirksame Schutzmaßnahmen" nicht aushebeln darf. Hat mit EU mal eigentlich nichts zu tun. Es heißt wohl auch Gesetz und nicht "Recht", ein EU-Recht gibt es durchaus, aber halt keine Gesetze. Die EU gibt afaik nur Verordnungen und Richtlinien raus!?
Zitat von CrazyjoeJein. Das kommt darauf an welchen Firmwaretyp das Laufwerk benutzt. RPC-1 -> Software kümmert sich um RC Kontrolle, RPC-2 -> Laufwerk kümmert sich um RC Kontrolle. In ersterem Fall geht's wenn der Player auf RC pfeift (eben VLC), RC Wechsel werden in beiden Fällen im Laufwerk gespeichert. So gut wie alle neueren Laufwerke sind RPC-2.
leider wird das nirgends gescheit gekennzeichnet.Ack, genauso wie unterschiedliche Online-Stores (siehe Konsolenmarkt) usw usw. Die Liste ist ja endlos.
Die Region-Free Geräte wurden eh großteils vom Markt verdrängt afaik.
Normale DVD-Video haben keinen Kopierschutz. CSS dient nur dazu, das Abspielen von DVDs auf nicht lizenzierten Playern zu verhindern.
Also auf wikipedia steht ja in .at ist die Lage "noch nicht gerichtlich geklärt".
Hab jetzt das Gesetz teilweise gelesen, es steht wirklich einiges zu techn. Schutzmassnahmen etc.. drinnen. Wusste ich nicht, bzw. war mir da nicht mehr bewusst das dies in den letzten Jahren mal geaendert wurde..
Zitat§ 91. (1)
(...)
Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
is das der österreichische "Freibrief" für Tauschbörsen? ich dachte immer wir hätten ein Recht auf die eigene Privatkopie...ZitatDer Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn [...]unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
Irgendwie ist das doch ganz köstlich zu lesen, dass man anscheinend noch immer einen Graubereich des Rechtssystems besitzt, wo man doch bestimmte Dinge machen darf/kann, die woanders strafbar sind. Das Verfassungsgericht möge sich damit endlich auseinandersetzen oder gleich für immer belassen.
MFG
Zitat von GNUIrgendwie ist das doch ganz köstlich zu lesen, dass man anscheinend noch immer einen Graubereich des Rechtssystems besitzt, wo man doch bestimmte Dinge machen darf/kann, die woanders strafbar sind. Das Verfassungsgericht möge sich damit endlich auseinandersetzen oder gleich für immer belassen.
MFG
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