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Servus!
Meine Mutter hat eine BR gekauft, aber nur einen DVD-Player...
wie brenne ich ihr das am Besten?
(Win7 64 / BR LW / DVD Brenner)
THX iA
Muesstest du zuerst rippen mittels z.B. AnyDVD und dann mit einem x-beliebigen Programm in ein DVD-kompatibles Format recoden (kann ev. auch einfach Nero falls du das hast, fuer's Mutterl wird die Qualitaet der Default-Einstellung schon reichen )
freeware alternative zu anydvd: passkey lite
hth
Mit DVDFab sollte es am komfortabelsten gehen. Afair ist die Testversion einige Tage voll funktionsfähig.
downloaden und brennen
Na wirklich. Bevor man zeit ver******t mit encoden.
klar, wenn die hardwarepower fehlt.Zitat von SmutNa wirklich. Bevor man zeit ver******t mit encoden.
Zitat von Smutdownloaden und brennen
solange du's nicht verteilst, hast in Österreich kein Problem.
Zitat von FearEffectwär echt das gscheiteste ...
Ist es eig. legal wenn man´s Original hat ?
Oder eh wieder "Grauzone" solange man nichts uppt
downloaden und brennen müsste sogar legaler sein… weil den kopierschutz der blu ray darfst du nämlich per gesetzt nicht knacken!
Gilt das Gesetz mit dem "wirksamen Kopierschutz" nicht nur in Deutschland?Zitat von Master99downloaden und brennen müsste sogar legaler sein… weil den kopierschutz der blu ray darfst du nämlich per gesetzt nicht knacken!
nö, umgehung eines kopierschutzes wurde durch eu gesetz bzw. verordnung (bitte nagelts mich da nicht genau fest) beschlossen...
Ja, die Umgehung des Blu-Ray Kopierschutzes ist genausowenig erlaubt wie der Upload.
Beim Download sieht die Sache derzeit noch anders aus:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...muss-man-durfenZitatEin Verbot der Berichterstattung könne es keinesfalls geben, sagt auch Urheberrechtsspezialist Thomas Höhne (Kanzlei Höhne, In der Maur). Auch er sieht das als Grundrechtsfrage. Was den – grundsätzlich erlaubten – Download für den privaten, persönlichen Gebrauch betrifft, gebe es einen wesentlichen Unterschied zwischen österreichischer und deutscher Rechtslage: „In Deutschland besteht kein Recht auf freie Werknutzung, wenn die Quelle offenkundig rechtswidrig ist.“ In Österreich sollte diese Einschränkung an sich auch eingeführt werden, steht aber noch nicht im Gesetz. Ein Entwurf für eine Urheberrechtsnovelle, die dies vorsieht, liegt auf Eis. Und, so Höhne,„es gilt hier immer noch der Grundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“ Zwar würden die Gelehrten über das Thema streiten, aber noch kein Urheberrechtsverband habe versucht, das einzuklagen.
Fazit: Man darf wohl in Österreich – zumindest derzeit noch – sogar von einer zweifelhaften Plattform downloaden.
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