Autokauf anderes Bundesland

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quake schrieb am 30.08.2021 um 09:42

Hallo,
ich habe vor mir am WE ein neues Auto zu kaufen.
Das Auto was ich haben will, befindet sich aber nicht im gleichen Bundesland.
Ich habe mir das eigentlich so vorgestellt, mit aktuellen Auto hin, abmelden (da es eingetauscht wird), neues Anmelden und wieder heim.
Das funktioniert aber nicht oder? Welche Möglichkeiten gibt es noch, wo man dass evtl. mit einer Fahrt erledigen kann und nicht unbedingt das Auto vorab kaufen muss?
Überstellungskennzeichen gibt es ja auch nicht mehr oder?


böhmi schrieb am 30.08.2021 um 09:47

Im Normalfall kann eine Zulassungsstelle nur für bestimmte Bezirke im Umkreis Fahrzeuge an-/abmelden.

Sprich mit deiner KFZ-Versicherung!
Eventuell können die Niederlassungen (falls es eine der großen ist) da untereinander etwas deichseln, da du ja Kennzeichen aus deinem Bezirk mitbringst.


Sagatasan schrieb am 30.08.2021 um 09:50

Anhänger?


deleted751877 schrieb am 30.08.2021 um 10:00

(Dieser Beitrag wurde aufgrund Art. 17 DSGVO entfernt.)


prronto schrieb am 30.08.2021 um 10:01

Blaue Taferl, wenn du jemanden kennst, bzw. eine freundliche Werkstatt hast, wo du sie ausborgen kannst. Ggfs. gegen Gebühr. --> Einfachste Variante

Oder Überstellungskennzeichen:
https://www.grawe.at/ueberstellungskennzeichen/
Kosten ~200€


UnleashThebeast schrieb am 30.08.2021 um 10:15

FB Marketplace und Willhaben gibts immer wieder blaue Taferl um 20e/tag oder 50 für a WE…


SaxoVtsMike schrieb am 30.08.2021 um 11:48

du sprichst vom eintauschen, also ein händler.

Version a.)
Du schaust dein neues Auto an, ein den eintauschwagen
Beide zufrieden ergibt einern Kaufvertrag, den du unterschreibst und (bar) bezahlst.
Händler gibt dir die Papiere vom neuen mit und du fährst damit mit den blauen taferln vom Händler heim, meldest deinen ab und schickst Papiere von deinem und die blauen per post (eingeschrieben) retour

Version B.)
1. Termin
Du schaust dein neues Auto an, ein den eintauschwagen
Beide zufrieden ergibt einern Kaufvertrag, den du unterschreibst.
Nach eingang vom Kaufpreis schickt dir der Händler die Papiere eingeschrieben.

2. Termin
An deiner Zulassungsstelle meldest du das neue Auto an und das alte ab.
Versicherung gilt noch am Abmeldetag, daher kannst mit deinem zum Händler fahren. Ist zwar prinzipiell ein schwarzfahren, aber ja was sollst machen
Beim händler steckst die Taferl vom Alten auf den neuen, und klebst das Pickerl drauf und fährst mit deinem neuen heim.

Hab bisher 4x V2 und einmal V1 gemacht.

Wegen der eventuell vorhandenen Digitalen Vignette ist das Ummelden und der beibehalt der Taferl ein wichtiger aspekt


22zaphod22 schrieb am 30.08.2021 um 12:31

Für Version B:

man kann auch das neue Fahrzeug auf Wechselkennzeichen zum bestehenden dazu melden ... dann fährst mit dem alten hin, lässt ihn stehen, gibst die Kennzeichen auf den neuen drauf und fährst zur nächsten Zulassungsstelle und meldest den alten ab

afaik !! so weit ich weiß kann man nämlich bei jeder Zulassungsstelle in Ö abmelden ... mir hat letztens ein Polizist gesagt dass man eigentlich auch bei jeder Zulassungsstelle auch "aus einem fremden Bundesland" anmelden kann wenn man sich rechtzeitig meldet und sich (in dem von ihm geschilderten Fall) neue Kennzeichen hinschicken (oder die fordern das an) lässt


so ein Fahrzeugwechsel ist auch immer eine gute Gelegenheit die Versicherung zu prüfen / zu wechseln ...


Viper780 schrieb am 30.08.2021 um 15:40

Achtung - Blaue Taferln gelten meist nur im selben Bundesland und benötigen dann eine Genehmigung (gibt aber auch andere).

Üblicherweise ist es günstiger einen Transportservice sich raus zu suchen der dir das Auto abholt und vorbei bringt.

Ich habs bisher auch immer mit Wechselkennzeichen gemacht, aber da war jedesmal klar dass ich das Auto kaufe und konnte es vorher anmelden (Typschein und Abmeldebestätigung vom neuen Auto vorab bekommen)


quake schrieb am 30.08.2021 um 16:00

hab folgende lösung bekommen,
das Auto ist noch angemeldet und ich kann direkt mit den Auto heim fahren, muss es dann abmelden und dann alles per post zuschicken.


Snoop schrieb am 30.08.2021 um 21:59

achtung bei der versicherung des bestehenden kennzeichens. Bei einem Unfall und keiner dazugehörigen Vollmacht, dass du das Auto lenken darfst, bzw. die Versicherung das Lenken von Dritten ausschließt, kann sich die Versicherung im Fall des Falles abputzen.

Ist aber natürlich nur ein Worst-Case-Szenario


quake schrieb am 30.08.2021 um 22:06

Zitat aus einem Post von Snoop
achtung bei der versicherung des bestehenden kennzeichens. Bei einem Unfall und keiner dazugehörigen Vollmacht, dass du das Auto lenken darfst, bzw. die Versicherung das Lenken von Dritten ausschließt, kann sich die Versicherung im Fall des Falles abputzen.

Ist aber natürlich nur ein Worst-Case-Szenario
vollmacht werde ich ja zum Abmelden dann auch benötigen?


Snoop schrieb am 30.08.2021 um 22:10

ja das so oder so.
aber ruf einfach bei der nächstgelegenen zulassungsstelle an und frag mal nach was sie dir empfehlen würden. meistens sind die zwar ziemlich gelangweilt, aber sehr nett am telefon :)




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