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Zitat aus einem Post von DaedaHab mir dann im Herbst ein E-Bike (Trek SuperCommuter+ 8s bis zu 45km/h) geholt. Und das fühlt sich einfach um Welten hochwertiger als die SuperSoco an. Für meine 10km zur Arbeit ists perfekt, da brauch ich im "Turbo" Modus kaum länger als mit dem Motorrad. Und nach Hause fahr ich meistens ohne Motor, außer ich habs eilig. Bin damit auch im Winter durchgefahren, und der Spaßfaktor ist unbeschreiblich.
Zitat aus einem Post von InfiXwas kostet so ein 45km/h e-bike denn ca. pro jahr für versicherung/steuer(?)
ja, ich find die gesetzeslage in .at auch völlig zukunftsfeindlich, aber derzeit ists halt leider so, und erwischt wird man da schnell mal, also das wärs mir echt nicht wert wegen den 50€
das mit dem radweg würd mich auch am meisten stören, selbst mit 45 ist man auf der straße ja noch ein hindernis.
Zitat aus einem Post von InfiXja, ich find die gesetzeslage in .at auch völlig zukunftsfeindlich, aber derzeit ists halt leider so, und erwischt wird man da schnell mal, also das wärs mir echt nicht wert wegen den 50€
Zitat aus einem Post von InfiXdas mit dem radweg würd mich auch am meisten stören, selbst mit 45 ist man auf der straße ja noch ein hindernis.
Wer prüft eigentlich ob die Scheinwerfer (bei Fahrradl generell) korrekt eingestellt sind? Grad durch die staken LED Scheinwerfer fällt mir immer öfter auf, dass die eigentlich irgendwo hinleuchten und einen so gut wie immer blenden.
Vermutlich Niemand? Bei mir is der Scheinwerfer nicht ganz fix, aber fest genug, dass er sich nicht selbst umstellt. Ich pass ihn dann situationsbedingt leicht an, immer so weit unten wies die Sicht erlaubt - weils mich selbst stört, wenn mich andere blenden. Falls ich dann mal mehr sehen muss, hab ich am Daumen noch den Fernlichtschalter
Zitat aus einem Post von InfiXja, ich find die gesetzeslage in .at auch völlig zukunftsfeindlich, aber derzeit ists halt leider so, und erwischt wird man da schnell mal, also das wärs mir echt nicht wert wegen den 50€
das mit dem radweg würd mich auch am meisten stören, selbst mit 45 ist man auf der straße ja noch ein hindernis.
Zitat22 d)
ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;
Zitat(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1.einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2.einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Seh das ähnlich, die 50€/y oder so sind komplett egal, aber dass man dann nicht mehr auf Radwegen (dort kann man ja die elektr. max-Geschwindigkeit ruhig definieren) fahren darf ist halt ein Drama :/
Zitat aus einem Post von chinchinBtw wo im Gesetz steht eigentlich, dass man bei Elektrofahrrädern treten muss? Ich find nur die definition von Fahrrad (es muss eine Vorrichtung zur Übertragung der kraft vorhanden sein) und, dass e-bikes mit <600W und 25km/h als Fahrrad gelten. Es steht aber nirgends, dass die Treter benutzt werden müssen zum Beschleunigen.
Im Gegenteil, es steht sogar explizit drinnen, dass alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge die der genannten Vorgabe entsprechen, Fahrräder sind
Eventuell interessant?
https://www.ecoo.at/
gibts "ohne" akku um ca 5500€.. Akku kann man sich selber bauen. Geht bis 120km/h (muss man beim Kauf freischalten lassen).
Freund von mir hat sich eines umgebaut, geht bei normaler fahrweise über 200km, wenn er das Ding vergewaltigt noch immer 100-130km
Soweit ich mich erinnere verträgt der motor aber bis zu 11kW
Zitat aus einem Post von chinchinIn wien wo geschätzt die halbe stadt 30er zone ist, ist man mit 45 eh schon flott.
Bzw. mit einem Rennrad schafft ein halbwegs trainierter fahrer locker 45 ohne motor.
Am Radweg gibts ja afaik keine eigene Geschwindigkeitsbegrenzung, man muss nur der Situation angepasst fahren.
Btw wo im Gesetz steht eigentlich, dass man bei Elektrofahrrädern treten muss? Ich find nur die definition von Fahrrad (es muss eine Vorrichtung zur Übertragung der kraft vorhanden sein) und, dass e-bikes mit <600W und 25km/h als Fahrrad gelten. Es steht aber nirgends, dass die Treter benutzt werden müssen zum Beschleunigen.
Im Gegenteil, es steht sogar explizit drinnen, dass alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge die der genannten Vorgabe entsprechen, Fahrräder sind:
§ 2 StVO
KFG §1
chinchin hat doch eh das gesetz gequotet, das mit "unterstützung" und "selbst treten" wie in manchen ländern gibts so in .at nicht, es zählt nur die leistung und geschwindigkeitsgrenze.
Also ich war damals mitm Auto beim ÖAMTC (Spur vermessen) und hab mich bzgl E-Bike und co informiert, die meinten das nicht als Fahrrad gilt, wenn es aus eigener kraft fahren kann.
Hab jetzt aber auch mal kurz gelesen:
Per Definition ist ein "Pedelec" ein Fahrrad mit Tretunterstützung.
Kriterien: mit Unterstützung, nicht selbstfahrend
Definition E-Bike
Kriterien: Geschwindigkeit über Knopf, hebel oder Drehgriff variierbar.
in beiden fällen gelten 600W und bis 25km/h. E-Bike mit +25km/h brauchen dann aber eine Zulassung und gelten nicht mehr als Fahrrad.
Hmm..
dann hat die gute Dame vom Öamtc offenbar Shit erzählt. Man kann sich aber auch echt auf nichts verlassen....
Quelle: http://biketronic.at/images/biketro...oesterreich.pdfZitatNeben Pedelecs gibt es auch E-Bikes, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben
werden; der Fahrer muss also nicht in die Pedale treten, um elektrischen Vortrieb zu haben.
Diese zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge werden im Allgemeinen als E-Roller/Scooter
bezeichnet. Sofern diese so motorisiert sind, dass sie eine höchste zulässige Leistung von
nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
aufweisen, handelt es sich rechtlich auch hier (lediglich) um Fahrräder gem. § 2 Abs. 1 Z 22
lit. d StVO. Damit gelten die gleichen Bestimmungen wie für Radfahrer bzw. Pedelec-Fahrer;
dies inkludiert auch die Benützungspflicht von Radfahranlagen. Derzeit sind in Österreich
rein elektrisch betriebene E-Roller/Scooter Fahrrädern gleichgestellt, soweit sie eine
Leistungsgrenze von 600 Watt und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
nicht überschreiten. Ohne Aufsichtsperson dürfen auch E-Roller/Scooter bereits im Alter von
zwölf Jahren (mit Radfahrausweis mit zehn Jahren) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
gelenkt werden
ich versteh das dilemma der 45+km/h pedelecs weil ich grad für meinen vater so was such. ich versteh aber auch den gesetzgeber, der die von den radwegen herunter haben will, weil mit 30+ bist am radweg fast immer zu schnell, vor allem in der stadt... außerhalb is es komplett wurscht... bei rennrädern is es halt gschickt, wennst das gefühl hast es wird zu "eng" fährst auf der straße, überland krachst am radweg dahin weil egal...
Problem bei 45+ ist meiner Meinung nach auch der Mensch... Nach wie vor fahren viele ohne Helm herum, gleichzeitig werden die Fahrradfahrer immer älter. Teilweise trauen sich die alten nedmal eine Vollbremsung machen, weils ja sonst stürzen könnten. Meine Schwiegereltern sind ja schon hardcore-e-bike Fahrer, und die machen oft Fahrten mit anderen Leuten (alle im bereich 60-80 jahre).. Was mir die oft erzählen, unglaublich. Deshalb auch das Gefühl das viele der alten Leute mit E-Bikes komplett überfordert sind.
Was schnell beschleunigt, kann auch schnell bremsen.. Glaubens hald.
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