Pickerl wie lang überziehn - Seite 3

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aNtraXx schrieb am 12.12.2018 um 15:54

Wie sieht es eigentlich aus mit Fahrzeugen die den Pickeltermin zb um 4 Monate überzogen haben? Darf ich damit noch direkt in die Werkstatt fahren zum Pickerl machen (sofern es keine offensichtliche Mängel gibt? (Ich konnte mit meinem Zweitwagen leider Ende November nicht mehr zum Pickerl fahren, da mir die Zufahrt zur Garage mit Schutt verlegt wurde und der Zugang frühestens im Frühling wieder möglich ist).


Michi schrieb am 12.12.2018 um 16:30

Zitat aus einem Post von aNtraXx
Wie sieht es eigentlich aus mit Fahrzeugen die den Pickeltermin zb um 4 Monate überzogen haben? Darf ich damit noch direkt in die Werkstatt fahren zum Pickerl machen (sofern es keine offensichtliche Mängel gibt? (Ich konnte mit meinem Zweitwagen leider Ende November nicht mehr zum Pickerl fahren, da mir die Zufahrt zur Garage mit Schutt verlegt wurde und der Zugang frühestens im Frühling wieder möglich ist).

Nein.
Darfst nur mit Überstellungskennzeichen oder mit Hänger odgl vorführen.

Inoffiziell und nicht erlaubt:
Solange nichts passiert und dich keiner aufhält führst das Auto vor und fährst mit dem frischen pos. Pickerlbericht wieder nach Hause .


ThMb schrieb am 12.12.2018 um 17:10

Gibts da nicht so eine Art erweiterte Überprüfung wenn das Auto den Überziehungsrahmen zu weit überschritten hat? Hab da was im Kopf dazu. Oder ab wann greift da was?


pirate man schrieb am 13.12.2018 um 05:52

Also ich kenn nur die Vorladung auf die Landesregierung, die jedes Auto asfair ab 12 Jahren betreffen kann.




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