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Wie sieht es eigentlich aus mit Fahrzeugen die den Pickeltermin zb um 4 Monate überzogen haben? Darf ich damit noch direkt in die Werkstatt fahren zum Pickerl machen (sofern es keine offensichtliche Mängel gibt? (Ich konnte mit meinem Zweitwagen leider Ende November nicht mehr zum Pickerl fahren, da mir die Zufahrt zur Garage mit Schutt verlegt wurde und der Zugang frühestens im Frühling wieder möglich ist).
Zitat aus einem Post von aNtraXxWie sieht es eigentlich aus mit Fahrzeugen die den Pickeltermin zb um 4 Monate überzogen haben? Darf ich damit noch direkt in die Werkstatt fahren zum Pickerl machen (sofern es keine offensichtliche Mängel gibt? (Ich konnte mit meinem Zweitwagen leider Ende November nicht mehr zum Pickerl fahren, da mir die Zufahrt zur Garage mit Schutt verlegt wurde und der Zugang frühestens im Frühling wieder möglich ist).
Gibts da nicht so eine Art erweiterte Überprüfung wenn das Auto den Überziehungsrahmen zu weit überschritten hat? Hab da was im Kopf dazu. Oder ab wann greift da was?
Also ich kenn nur die Vorladung auf die Landesregierung, die jedes Auto asfair ab 12 Jahren betreffen kann.
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