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Das ist vollkommen klar .. In dem fall habe ich nur die Schilderung von A, deshalb beziehe ich mein urteil mal auf diese aussage.
Das ist eben die Krux. Der hat fix gesagt, dass A ausgeschert hat, während er vorbei wollte. Dadurch hast Aussage gegen Aussage, was mMn zu einer Teilschuld kommen sollte.
Aber wie soll ich rückwärts einparken ohne ausscheren? Wenn es so war wie es aufgezeichnet wurde, dann muss B damit rechnen das A über die Mittelspur kommt... Außer A war ein Smart, welcher quer auf eine Spur passt
Ob das Auto über die Spur ausschert hängt von vielen Parametern ab. "Fix" ist das in keinem Fall.
Und der rückwärtsfahrende Einparker hat eben eine besondere Sorgfaltspflicht - dazu gehört, dass er drauf achtet, keine Autos auf der Gegenspur mitzunehmen.
Damit Fahrer B eine Teilschuld bekommt, wird einfache Fahrlässigkeit vermutlich nicht ausreichen. Und grobe Fahrlässigkeit wird man nicht so leicht nachweisen können (weil siehe mein vorgestriger Beitrag - "alle" fahren vorbei).
Nachdem meinem Dad 100% Schuld zugewiesen wurden, war er beim ÖAMTC die dann alles aufgenommen haben und urgiert haben.
Die Versicherung hat das alles erneut bearbeitet und es gibt eine komplette Wende
Er bekam jetzt 100% Recht und darf das Auto reparieren lassen, die Versicherung übernimmt 100%.
- wie sich das wenden kann. Ging ja nicht ums Geld, er hat sich ja lediglich die 250 euro Selbstbehalt des Vollkaskos erspart, ging eher ums Prinzip weil er nicht glauben konnte, er sei schuld.
Wie geschrieben - er konnte in der Situation NUR stehen bleiben. Er konnte da den Unfall nicht verhindern. Der andere hat einfach falsch abgeschätzt ob es sich ausgeht um vorbei zu fahren.
Problem solved
wie erwartet
Solche Pfosten, gut das er sich aufgeregt hat.
Zuerst Teil- dann nach Einspruch volle Schuld und dank ÖAMTC (vmtl. Rechtschutz) keine Schuld?
Kranke Welt, aber natürlich gut für den Senior.
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