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Den IR-Blitz siehst du nur mehr wenn er direkt frontal oder von hinten in die Spiegel blitzt.
In NÖ arbeiten sie verstärkt mit externen Kastl (20m vom Auto entfernt) oder Messen den Abstand zw den Autos
Nicht falsch verstehen - sie sind im Zappendusteren nicht parallel sondern im Rechten Winkel am Pannenstreifen gestanden. Da siehst ja bei Regen durch den Blendenden Scheinwerfer garnichts. Wird so sein wie HaBa sagt
ob das derselbe war?
Zitat aus einem Post von HUJILUoder doch der?
Ich hätt noch eins vom Nachbarn anzubieten:
Nachhilfe in Mathe bekommen. 10 Tages-Vignette gelocht am 19.11. Strafe vom 29.11. 19 und 11 ist 29
der 19. is halt auch ein tag, da gibts kein 10+1 gratis
ZitatAusgestattet mit der 10-Tages-Vignette ist ein Kfz bis einschließlich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen berechtigt. Der Lochungstag gilt als erster Tag.
Beispiel: Lochungstag ist der 10. Jänner 2019 – damit reicht der Gültigkeitszeitraum bis einschließlich 19. Jänner 2019, 24:00 Uhr.
Na, zahlt niemand mehr?
Nach einigen jahren ohne Strafen im Sommer zwei Mal innerhalb eines Monats.
Zuerst im Überholverbot einen LKW überholt. Nicht ans Verbot gedacht obwohl ich jeden Tag dort fahr. Karma war anwesend, denn das nächste Auto, das entgegen kam, war die Polizei, die mein Einscheren noch gesehen hat
Hat mich 50 € und ein nettes, freundliches Gespräch gekostet wo es um mein Auto ging, das den Herren und Damen gefallen hat und mich gelobt haben, dass alles eingetragen ist
Paar Wochen später den zweiten 100er beim Knoten Krems auf der S5/S33 übersehen am Weg in den Urlaub. Waren dann 20 € für knapp 20 km/h zu schnell, also eh ein Geschenk.
Jetzt darf wieder ein paar Jahre Ruhe sein
mich habens jetzt wegen abstand in DE erwischt.
keine ahnung wie teuer.
weiß jemand wie das berechnet wird?
laut schreiben halbes tachoblatt und dann 5/10 = mindestabstand.
ich hatte 130 drauf. das sollten dann ja an die 33 meter sein.
laut schreiben aber 54 meter?
Aus dem Bußgeldkatalog:
ZitatFährt ein Autofahrer zum Beispiel mit 120 km/h und sein Abstand beträgt weniger als 30 Meter, begeht er einen Abstandsverstoß, da seine Distanz zum vor ihm Fahrenden weniger als 5/10 des halben Tachowertes misst.
5/10, 33m? höh?
halber tacho -> mindestabstand, haben wir so gelernt.
also bei 130 min. 65m
Scheinbar werden wir langsam erwachsen oder schlauer was Strafzettel angeht
Zitat aus einem Post von InfiX5/10, 33m? höh?
halber tacho -> mindestabstand, haben wir so gelernt.
also bei 130 min. 65m
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