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Wie scheiße kann man das bitte beschreiben? Kann man nicht einfach sagen, ein Viertel der gefahrenen Geschwindigkeit? Und was soll 5/10 sein? War 1/2 nicht fancy genug? Unglaublich .Zitat aus einem Post von salsaAus dem Bußgeldkatalog: ...die 5/10 des halben Tachowerts...
Wenn mehr als für 400m eine Lücke ist musst du rechts fahren sonst kanns teuer werden.
So Blockierer gehen mir auf den Senkel.
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaf...normen-33586107
Es gibt auch eine nette Boku Studie dazu, hier ein Artikel der es mehr oder weniger zusammen fasst. https://helpv2.orf.at/stories/1772312/index.html (link zur Studie: https://mobilitaetderzukunft.at/res...-endbericht.pdf)
Zitat aus einem Post von Viper780Wenn mehr als für 400m eine Lücke ist musst du rechts fahren sonst kanns teuer werden.
So Blockierer gehen mir auf den Senkel.
ZitatDer mittlere bzw. linke Fahrstreifen darf auf Autobahnen überhaupt nur in zwei Fällen benützt werden: beim Überholen und beim zulässigen Nebeneinanderfahren. Letzteres liegt vor, „wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs fordert“, also in der Regel nur bei dichtem Verkehr.
ZitatKolonnen
Nicht als Überholen gilt das „Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen“, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Das „Überholen“ am rechten Fahrstreifen wäre also in einem einzigen Fall erlaubt: Wenn auf beiden Fahrstreifen mindestens je drei Fahrzeuge fahren. Dabei muss es sich nicht um eng geschlossene Fahrzeugreihen handeln, sie können auch „aufgelockert“ sein.
Du legst Gesetze und einen interpretieren Text der sehr klar ist "kreativ" aus.
Ich hab nichts von 160km/h oder drängeln geschrieben. Aber einfach weil man zu faul ist sich ans Rechtsfahrgebot zu halten die anderen zu einer Straftat zu nötigen ist alles andere als fair.
Ich bestätige doch nur, dass ich diese 300-400m (die btw auch eine interpretation sind und nicht so im Gesetz stehen) einhalte und wenn mehr Platz ist fahre ich sowieso rechts.
Das rechtsfahrgebot GILT NICHT, wenn je Spur 3 Fahrzeuge hintereinander fahren. Das steht genau so im Gesetz und auf der ÖAMTC Seite. Wieviel Abstand dazwischen sein darf, ist interptreationssache.
Es wurde von ill weiter oben bereits erklärt. Es folgen Abstufungen in 4/10, 3/10, ... bis 1/10. Da wird’s dann richtig teuer.Zitat aus einem Post von xtrmWie scheiße kann man das bitte beschreiben? Kann man nicht einfach sagen, ein Viertel der gefahrenen Geschwindigkeit? Und was soll 5/10 sein? War 1/2 nicht fancy genug? Unglaublich .
Und es ist (in .de) mit Paragraf 4 der StVO, der gefahrenen Geschwindigkeit und den physikalischen Grundlagen doch hinreichend beschrieben. Und gestraft wird eh erst wenn der empfohlene Sicherheitsabstand der zum sicheren Bremsen benötigt wird um mehr als die Hälfte unterschritten wird.Zitat aus einem Post von chinchinWie jetzt? Man wird bestraft für einen Verstoß gegen ein Gesetz das es nicht gibt?
Habe auch noch nie davon gehört, dass man für zu geringen Abstand bestraft werden kann aber meine FS Ausbildung ist auch schon 10 Jahre her.
ZitatIch bestätige doch nur, dass ich diese 300-400m (die btw auch eine interpretation sind und nicht so im Gesetz stehen) einhalte und wenn mehr Platz ist fahre ich sowieso rechts. 
Das rechtsfahrgebot GILT NICHT, wenn je Spur 3 Fahrzeuge hintereinander fahren. Das steht genau so im Gesetz und auf der ÖAMTC Seite. Wieviel Abstand dazwischen sein darf, ist interptreationssache.
Zitat aus einem Post von salsaDann stimmt der Bescheid ja eh.
Sorry, hier wird schneller gepostet als die Polizei erlaubt, nichtmal die 5/10 Abstände werden eingehalten... .Zitat aus einem Post von salsaEs wurde von ill weiter oben bereits erklärt. Es folgen Abstufungen in 4/10, 3/10, ... bis 1/10. Da wird’s dann richtig teuer.
Und es ist (in .de) mit Paragraf 4 der StVO, der gefahrenen Geschwindigkeit und den physikalischen Grundlagen doch hinreichend beschrieben. Und gestraft wird eh erst wenn der empfohlene Sicherheitsabstand der zum sicheren Bremsen benötigt wird um mehr als die Hälfte unterschritten wird.
Liest sich hier die Links usw. überhaupt jemand durch?
Zitat aus einem Post von sk/\rwo kommen den laut bescheid die 54 meter her?
Zitat aus einem Post von sk/\r@ill: genauer 32,5 meter. und laut bescheid hatte ich 32 meter abstand.
spannend.
Zitat aus einem Post von xtrmSorry, hier wird schneller gepostet als die Polizei erlaubt, nichtmal die 5/10 Abstände werden eingehalten... .
32,5 solltens laut Berechnung sein.
32 hatte ich.
54 hätte ich haben sollen laut bescheid.
Zitat aus einem Post von sk/\r32,5 solltens laut Berechnung sein.
32 hatte ich.
54 hätte ich haben sollen laut bescheid.
ZitatDie deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)
Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)
Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).
Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".
*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de
ok alles klar. viel wirds hoffentlich trotzdem nicht werden.
75€ solltens sein.
Zitat aus einem Post von xaxoxixes gibt im übrigen ein relativ grosses problem bei diesen überkopfmessungen - man kann "unschuldiig" gestraft werden und zwar dann, wenn einer auf der mittelspur (oder auf der rechten) kurz vor dir umspurt (also ohne zu schaun, ob da grad einer kommt)
leider machen das erfahrungsgemäß (ich fahr im jahr meine 45k km) sehr viele, die sich beim umspuren auf den "linkeren" verlassen- soll sich der einbremsen
ergebnis davon - du wirst gestraft, obwohl das problem vom anderen verursacht wurde
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