strafbar machen bei web portal?

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fuz schrieb am 23.12.2002 um 19:21

Wer von euch paragraphen-rittern kennt sich mit online recht aus?

Ich möchte nämlich ein WebPortal ins Leben rufen auf dem Lokal, Discos, etc mit bildern und sonstigem vorgestellt werden.

Zu jeder Vorstellung kann jetzt natürlich auch positive sowie negative Bewertung abgegeben werden.

Fragt sich nur ob ich als Portal Betreiber (nicht kommerziell - rein als hobby) dann aufgrund von schlechter kritik anderer von Lokal Betreibern verklagt werden kann?


Vivo schrieb am 23.12.2002 um 20:15

hmm ... also das glaub ich nicht ...
Eher aufpassen würd ich bei den Fotos ...
Aber Kritik denk ich dürfte kein Problem sein ...


daisho schrieb am 23.12.2002 um 20:17

Wenn du keine kommerzielle Seite betreibst kann dir imo eigentlich nix passiern.

Rassistische, Rechtswiedrige,... usw Sachen darfst halt trotzdem ned machn :D

*damn das reimt si :D*


Bimminger schrieb am 24.12.2002 um 01:20

ich würd nur belegbare sachen kritisieren, und sonst halt negative lokale kurz darstellen und positive mit empfehlungen....

bei fotos brauchst - wenn weniger als 3 pers abgebildet - von jeder abgebildeten pers a erlaubnis... (wo kein kläger, da kein richter.......)

und die fotos müssen von dir sein.... sonst kannst schnell a klage haben (wenn zB aus flyer gescannt)

Firmenlogos nicht verändern, UNBEDINGT ENTFERNEN wenn aufforderung dazu. Und bei allen geschützten Namen unbedingt den Eigentümer des Namens anführen...

damit bist dann wohl mal auf der sicheren seite.....

ach ja nochwas: der herausgeber der seite muss unbedingt angeführt sein!!!!


atrox schrieb am 24.12.2002 um 03:18

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