URL: https://www.overclockers.at/grafikkarten/grafikkarte-am-eingehen_255128/page_4 - zur Vollversion wechseln!
Zitat aus einem Post von StarskyNachdem bei Inno3D die RMA über den Händler läuft, kannst du doch eh bei e-tec anfragen?
Aber "nichts" tun ist auch aus meiner Sicht falsch, so eine 1080Ti ist ja schließlich auch kein Sonderangebot gewesen.
U.U. bietet dir der e-tec eh eine kundenfreundliche Lösung an.
wenn die RMA noch bis juli geht würde ich die karte auch erst im juni reklamieren.
sie läuft ja mit std-takt noch.
dann hat man die garantie maximal ausgenutzt.
Zitat aus einem Post von smashItwenn die RMA noch bis juli geht würde ich die karte auch erst im juni reklamieren.
sie läuft ja mit std-takt noch.
dann hat man die garantie maximal ausgenutzt.
Zitat aus einem Post von smashItwenn die RMA noch bis juli geht würde ich die karte auch erst im juni reklamieren.
sie läuft ja mit std-takt noch.
dann hat man die garantie maximal ausgenutzt.
Weil die neue Karte dann wiederum Garantie hat
und man erhöht die wahrscheinlichkeit eine bessere ersatzkarte zu bekommen.
Zitat aus einem Post von smashItund man erhöht die wahrscheinlichkeit eine bessere ersatzkarte zu bekommen.
Vor allem habe ich doch auf meine Austauschkarte nicht wieder drei Jahre Garantie!? 
Nein hast nicht nur die Gewährleistung startet für genau den Fehler wieder neu
Die Garantie beginnt ja mit dem Kaufdatum, nicht mit der Herstellung oder der Lagerdauer beim Händler oder sonstwas.
Das heißt das auch die Tauschkarte (sofern die eigentliche nicht reparabel ist) genauso an dieses ursprüngliche Kaufdatum gebunden sein muss. Es verbleibt nur die Restgarantie.
Innerhalb der Garantiezeit gehen die Kosten für Reparatur oder Austausch auf den Hersteller, danach bin ich selbst in der Pflicht.
Das der für den Garantiefall ausschlaggebende Fehler bei der reparierten/getauschten Karte wieder die volle Garantiezeit von Zeitpunkt des Austausches weg hätte ist mir noch nicht untergekommen.
Gibt's da eine rechtliche Auskunft? Würde ich wirklich gerne wissen weil das ist durchaus relevant...
Hätte den Fall bei einem Asus Board, letztes Drittel der Garantie, eingeschickt, irreparabel, neues bekommen (gehe davon aus daß sich die Hersteller nicht wirklich groß mit Reparaturen aufhalten), null Euro Rechnung mit frischer Garantie dabei gewesen. Ist ja dann auch neu neu gewesen
Garantie gilt was auch immer der Hersteller angibt. Wenn der Hersteller sagt Garantie gilt ab Produktionsdatum oder Kaufdatum oder Datum der Lieferung ... das hängt einzig und allein an seinen Garantiebedingungen. Da gibt es keine Gesetze die rein-pfuschen, weil Garantie eine reine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller ist, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung (die aber in der Regel nach 6 bzw. 24 Monaten endet).
Die rechtliche Grundlage würd mich interessieren. Hört sich einfach nach kulantem Hersteller an.
Vorallem ist Garantie nicht Gewährleistung.
Hier steht's verständlich beschrieben wann für Verbraucher die zweijährige Garantie zu laufen beginnt:
Die nennen die Gewährleistung "gesetzliche Garantie" und das was wir unter Garantie verstehen "gewerbliche Garantie"
Die Gewährleistung ist hier schon abgelaufen und es geht um die Garantie.
https://europa.eu/youreurope/citize....htm#shortcut-1
Diese ist freiwillig, aber Vertragsbestandteil. Es gelten also die Bestimmungen zum Kaufzeitpunkt.
Ich kenne keine Garantie die von neuem beginnt - theoretisch wäre das aber möglich
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2026