Grafikkarte als Garantiefall

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Stormscythe schrieb am 02.06.2007 um 17:21

So, ich weiß jetzt nicht welches board da des richtige ist, könnt auch durchaus in Shops und Infos sein. Wenns da nicht passt, sorry und vielen Dank fürs Verschieben ;)

Jedenfalls hat ein Bekannter von mir eine Grafikkarte (MSI NX6600GT AGP) die noch keine 2 Jahre alt ist und noch unter die Herstellergarantie fällt. MSI schreibt, dass sie die Herstellergarantie nur gegenüber dem Distributor gewähren können, das heißt, dass dieser die Ware einschicken muss. Der Shop, bei dem mein Bekannter die Karte erstanden hat meint allerdings, dass nach einem Jahr die Ware direkt an den Hersteller gesandt werden muss, da danach keine Garantie mehr vom Shop aus gegeben wird.
Darf der Shop das? Ich mein, ich will den Namen nicht nennen, weil ich den Peluga selber gerne mag, aber ist das legal dass der Distributor die Herstellergarantie auf diesem Weg beschneidet?

freundliche Grüße und tia!
Storm~


semteX schrieb am 02.06.2007 um 17:25

les dir die letztn 2 zeilen nochmal durch... und dann überleg dir ob wir herausfinden können, wer der shop ist ;)

garantie ist ne REINE hersteller sache. der shop selbst hat damit nix zu tun UND verlangt meist auch ne kleine bearbeitungs Gebühr.


Stormscythe schrieb am 02.06.2007 um 17:27

Zitat von semteX
les dir die letztn 2 zeilen nochmal durch... und dann überleg dir ob wir herausfinden können, wer der shop ist ;)
A na ned ;)

Zitat von semteX
garantie ist ne REINE hersteller sache. der shop selbst hat damit nix zu tun UND verlangt meist auch ne kleine bearbeitungs Gebühr.
Das heißt, dass im Endeffekt MSI schuld ist und die eine Gesetzeslücke ausnützen?


semteX schrieb am 02.06.2007 um 17:30

ah, ich hatte mich beim ersten mal verlesen. Wenn der Hersteller ein einsenden vom händler fordert, dann wird normal kein normaler händler "na!" sagen. meist zahlst 15€ (antrax hatte da mal was) bearbeitungsgebühr und fertig... hast du ihnen gsagt, dass du die grakn ned einschickn darfst?


Stormscythe schrieb am 02.06.2007 um 17:34

Zitat von semteX
ah, ich hatte mich beim ersten mal verlesen. Wenn der Hersteller ein einsenden vom händler fordert, dann wird normal kein normaler händler "na!" sagen. meist zahlst 15€ (antrax hatte da mal was) bearbeitungsgebühr und fertig... hast du ihnen gsagt, dass du die grakn ned einschickn darfst?
Is zwar nicht meine GraKa aber man sollte den Händler vl. echt kontaktieren und genauer nachfragen - das Prob ist eben nur, dass ich/er sich darauf verlassen hat was auf der HP steht. Naja, am Montag gibt's dazu mehr ;)


ica schrieb am 02.06.2007 um 17:43

Der Shop "darf" das schon, aber denke da kann man schon was aushandeln, damit er das macht.


CROWLER schrieb am 03.06.2007 um 17:14

ich weise hier mal auf den paragraphen 8 (3) kschg

"die notwendigen kosten der verbesserung oder des austauschs, insbesondere versand- arbeits- und materialkosten, hat der unternehmer zu tragen"

du wärst also schön blöd 15 euro für irgend eine einsendung zu zahlen
(müsstest du nur dann wenn die karte garnix hat)

edit: der händler hat dirgegenüber eine 2 jahre geährleistungspflicht - in diesen 2 jahren haftet der händler für mängel der ware - wie er diese behebt ist sein bier
(§932 abgb gibt aufschluss darüber)
das einsenden an den hersteller ist definitiv NICHT von dir zu bezahlen


Starsky schrieb am 03.06.2007 um 19:09

Zitat von Stormscythe
So, ich weiß jetzt nicht welches board da des richtige ist, könnt auch durchaus in Shops und Infos sein. Wenns da nicht passt, sorry und vielen Dank fürs Verschieben ;)

Jedenfalls hat ein Bekannter von mir eine Grafikkarte (MSI NX6600GT AGP) die noch keine 2 Jahre alt ist und noch unter die Herstellergarantie fällt. MSI schreibt, dass sie die Herstellergarantie nur gegenüber dem Distributor gewähren können, das heißt, dass dieser die Ware einschicken muss. Der Shop, bei dem mein Bekannter die Karte erstanden hat meint allerdings, dass nach einem Jahr die Ware direkt an den Hersteller gesandt werden muss, da danach keine Garantie mehr vom Shop aus gegeben wird.
Darf der Shop das? Ich mein, ich will den Namen nicht nennen, weil ich den Peluga selber gerne mag, aber ist das legal dass der Distributor die Herstellergarantie auf diesem Weg beschneidet?

freundliche Grüße und tia!
Storm~
du magst den peluga? dann gehörst du wohl zu einer aussterbenden randgruppe :D


Dreamforcer schrieb am 03.06.2007 um 19:15

Zitat von CROWLER
ich weise hier mal auf den paragraphen 8 (3) kschg

"die notwendigen kosten der verbesserung oder des austauschs, insbesondere versand- arbeits- und materialkosten, hat der unternehmer zu tragen"

du wärst also schön blöd 15 euro für irgend eine einsendung zu zahlen
(müsstest du nur dann wenn die karte garnix hat)

edit: der händler hat dirgegenüber eine 2 jahre geährleistungspflicht - in diesen 2 jahren haftet der händler für mängel der ware - wie er diese behebt ist sein bier
(§932 abgb gibt aufschluss darüber)
das einsenden an den hersteller ist definitiv NICHT von dir zu bezahlen
das problem liegt hier an der gewährleistung, nach 6monaten gehen viele her und sagen einfach, k beweis du uns das die karte von anfang an nix gehabt hat und wir schicken sie gratis ein, da dies unmöglich ist wirst oft nicht rumkommen um diesen betrag, vorallem ists so das es normal so geregelt ist, das der kunde einen weg zahlt und der hersteller/shop den anderen.


Stormscythe schrieb am 03.06.2007 um 19:48

Zitat von Starsky
du magst den peluga? dann gehörst du wohl zu einer aussterbenden randgruppe :D
Naja, meine Sachen von dortn sin bisher nie eingangen ;)


CROWLER schrieb am 03.06.2007 um 21:21

Zitat von Dreamforcer
das problem liegt hier an der gewährleistung, nach 6monaten gehen viele her und sagen einfach, k beweis du uns das die karte von anfang an nix gehabt hat und wir schicken sie gratis ein, da dies unmöglich ist wirst oft nicht rumkommen um diesen betrag, vorallem ists so das es normal so geregelt ist, das der kunde einen weg zahlt und der hersteller/shop den anderen.

??? was redest du da für einen schmafu

der UNTERNEHMER muss sich beim KV ex contracto immer freibeweisen
der käufer muss garnix beweisen

nochmals :

der UNTERNEHMER HAFTET FÜR SCHÄDEN 2 JAHRE LANG auf grund von PARAGRAPH 8+9 KSchG

ich zitiere :
"§9 Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§922 bis 933 ABGB) können vor Kenntnis des Mangels NICHT ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, (...)."

Die Gewährleistungsfrist beträgt auf bewegliche Gegenstände 2 Jahre und auf unbewegliche (Häuser etc) 3 Jahre. (geregelt durch §933 ABGB)

Der Kunde zahlt überhaupt garkeinen Weg es sei denn er kennt die rechtslage nicht
Paragraph 8 (3) regelt das eindeutig
ich zitiere :

"Die notwendigen Kosten der Verbesserung des Austauschs, insbesondere VERSAND- Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen."

Btw ich hab schon oft was umgetauscht und einschicken lassen und hab noch nie irgendwas bezahlen müssen lassts euch doch nicht so verar***** ....


ica schrieb am 03.06.2007 um 21:25

Zitat von CROWLER
??? was redest du da für einen schmafu

der UNTERNEHMER muss sich beim KV ex contracto immer freibeweisen
der käufer muss garnix beweisen

das was du hier reinkopierst ist schon richtig, du hast 2 jahre gewährleistung. ALLERDINGS, nach 6 monaten dreht sich die beweislast um.


Dreamforcer schrieb am 03.06.2007 um 21:30

sorry aber wenn mir das mein anwalt und 2 firmenanwälte so erklären glaub ich denen nunmal einfach mehr als dir, da kannst kopieren was willst


Corran_Horn schrieb am 04.06.2007 um 01:02

Crowler... bitte lies dir den §924 ABGB durch :)

Da steht das mit der Beweislastumkehr, sofern mich meine Unterlagen nicht täuschen ;) Ist allerdings aufgrund des Alters des ABGB etwas kryptisch geschrieben!


E.D. schrieb am 04.06.2007 um 07:03

tja und du meinst was ein !anwalt sagt das ist gesetz??..naja....das mit der beweislast umkehr stimmt voll und ganz bezüglich gewährleistung,daher wird nach 6 monaten meist die garantie in anspruch genommen weil du "unmöglich"nachweisen kannst das der mangel schon bestanden hat zum kaufzeitpunkt.und daher verlangen einige händler geld für das einschicken den garantie ist eine reine freiwillige leistung vom hersteller und keineswegs gesetzlich verpflichtend!

und genau da zeigt sich ob man bei einem guten händler ist,wobei nicht jeder der dafür geld verlangt automatisch schlecht ist.nur zeigt sich meist das es eben die händler sind die geld verlangen die den agressiven preiskampf forcieren...und wenn man seinen händler nach dem kriterium wählt der ist um 2euro billiger dann...:fresserettich:




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