Internetausfall - bezahlen?

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salsa schrieb am 09.05.2011 um 22:32

Bei mir in der Wohnung geht seit 5. Mai das Internet nicht mehr, seit der Techniker es bei unseren Nachbarn im EG freigeschaltet hat. Der war vor Ort, hat uns abgeklemmt und die angeklemmt - Pfusch ^2. Wie auch immer, Techniker Termin haben wir jetzt erst kommenden Freitag, also am 13. Mai.

Steht es mir zu die Zahlung zu verweigern?

Danke an die Deutsche Telekom :mad:


flying_teapot schrieb am 09.05.2011 um 22:40

anteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.

ka musi - ka göd

ftp.


tH1nK`.aT schrieb am 09.05.2011 um 22:47

Zitat von flying_teapot
anteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.

ka musi - ka göd

ftp.

signed.


Hansmaulwurf schrieb am 09.05.2011 um 22:50

Zitat von flying_teapot
anteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.

ka musi - ka göd

ftp.
Wichtig wär halt obs Einzugserlaubnis haben.


EG schrieb am 09.05.2011 um 23:01

Anrufen, Wetter machen schon versuch? IdR sind Provider eh sehr kulant, wenns selber gepfuscht haben...zumindest hier im Land der Berge!

Würd da bissl dicker auftragen vonwegen "Arbeit, Studium, Unternehmen, whatever" ist betroffen und bla blupp... :D Vielleicht kannst ja noch was rausschlagen! ;)


kleinerChemiker schrieb am 09.05.2011 um 23:04

Du könntest dich auch mal erkundigen inwiefern sie deien Kosten übernehmen müssen, wenn du dir Ersatz beschaffst. Schließlich könnte man das als (grob) fahrlässiges Handeln betrachten. In Ö gibts die RTR, iirc gibts in D so was ähnliches und die wissen eventuell genauer, welche Rechte man hat.


salsa schrieb am 10.05.2011 um 15:05

Zitat von Hansmaulwurf
Wichtig wär halt obs Einzugserlaubnis haben.
Ja, aber den Auftrag kann ich stornieren, das ist nicht das Problem. Ich hab nur den Verdacht, dass es aufgrund der Leitungen im Haus noch länger dauern wird als nur 10. Mai, und dann sehe ich nun wirklich nicht mehr ein dafür zu zahlen.

Ich habe nur absolut keine Erfahrungen damit machen müssen und will mich ehrlich gesagt auch nicht mehr damit beschäftigen als unbedingt notwendig. Ihr habt mir also schon sehr geholfen! thx ;)


master blue schrieb am 10.05.2011 um 15:13

Zitat von flying_teapot
anteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.

ka musi - ka göd

ftp.
ack! sollte auch kein problem sein, fürs nächste monat eine entsprechende gutschrift zu machen. normalerweise ist hier ein provider sehr einsichtig, zumal der fehler ganz klar nicht bei dir liegt und ihnen das auch bekannt ist.

kosten für einen ersatz wirds keine geben, da er wohl kaum für eine ausfallssichere leitung bezahlst.


userohnenamen schrieb am 10.05.2011 um 15:16

entschädigung (bzw. nicht zahlen zu müssen) bekommst du erst sobald die in den AGBs/Vertrag angegebene Schwelle unterschritten ist
bei Privatverträgen hast meist eine Verfügbarkeit von 97%, d.h. ein Ausfall von 11 Tagen im Jahr ist "OK"
von daher einfach mal in deinen vertragsdaten und den agb stöbern was dort angegeben ist, und mit diesen daten kannst dann weiter dort nerven


Burschi1620 schrieb am 10.05.2011 um 17:18

Zitat von userohnenamen
entschädigung (bzw. nicht zahlen zu müssen) bekommst du erst sobald die in den AGBs/Vertrag angegebene Schwelle unterschritten ist
bei Privatverträgen hast meist eine Verfügbarkeit von 97%, d.h. ein Ausfall von 11 Tagen im Jahr ist "OK"
von daher einfach mal in deinen vertragsdaten und den agb stöbern was dort angegeben ist, und mit diesen daten kannst dann weiter dort nerven
Kann man sowas als Ausfall bewerten? Ich mein, bewusstes Steckerziehen ist doch irgendwie was anderes als "ähm sorry wir wissen nicht was los ist".

ggf. ruf doch einfach mal beim Konsumentenschutz an.


dio schrieb am 10.05.2011 um 17:29

Warum is der erste Weg immer zu höheren Instanzen? Ruf doch mal bei deinem Provider an und frag wie sie sich das vorstellen. Wenn die nicht zufriedenstellend reagieren kann man immer noch über Konsumentenschutz oder Regulierungsbehörden nachdenken.


Burschi1620 schrieb am 10.05.2011 um 18:05

Eigentlich meinte ich den Konsumentenschutz als Berater, nicht "rechtsverteidiger". Ich kann mir denken, dass die schon ein paar mal solche Fälle hatten, und somit wissen ob das mit den AGBs ausgeschlossen wird, oder nicht.
Zumindest würde ich das machen, bevor ich die Zahlung einstell.


userohnenamen schrieb am 10.05.2011 um 18:07

Zahlung einstellen würd ich so oder so nicht machen, damit bist mit Sicherheit nur länger Internetlos und hast n haufen Scherereien im Anhang


EG schrieb am 11.05.2011 um 02:12

Bin voll bei dio...geh einfach mal in die Offensive... :)




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