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Bei mir in der Wohnung geht seit 5. Mai das Internet nicht mehr, seit der Techniker es bei unseren Nachbarn im EG freigeschaltet hat. Der war vor Ort, hat uns abgeklemmt und die angeklemmt - Pfusch ^2. Wie auch immer, Techniker Termin haben wir jetzt erst kommenden Freitag, also am 13. Mai.
Steht es mir zu die Zahlung zu verweigern?
Danke an die Deutsche Telekom
anteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.
ka musi - ka göd
ftp.
Zitat von flying_teapotanteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.
ka musi - ka göd
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Wichtig wär halt obs Einzugserlaubnis haben.Zitat von flying_teapotanteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.
ka musi - ka göd
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Anrufen, Wetter machen schon versuch? IdR sind Provider eh sehr kulant, wenns selber gepfuscht haben...zumindest hier im Land der Berge!
Würd da bissl dicker auftragen vonwegen "Arbeit, Studium, Unternehmen, whatever" ist betroffen und bla blupp... Vielleicht kannst ja noch was rausschlagen!
Du könntest dich auch mal erkundigen inwiefern sie deien Kosten übernehmen müssen, wenn du dir Ersatz beschaffst. Schließlich könnte man das als (grob) fahrlässiges Handeln betrachten. In Ö gibts die RTR, iirc gibts in D so was ähnliches und die wissen eventuell genauer, welche Rechte man hat.
Ja, aber den Auftrag kann ich stornieren, das ist nicht das Problem. Ich hab nur den Verdacht, dass es aufgrund der Leitungen im Haus noch länger dauern wird als nur 10. Mai, und dann sehe ich nun wirklich nicht mehr ein dafür zu zahlen.Zitat von HansmaulwurfWichtig wär halt obs Einzugserlaubnis haben.
ack! sollte auch kein problem sein, fürs nächste monat eine entsprechende gutschrift zu machen. normalerweise ist hier ein provider sehr einsichtig, zumal der fehler ganz klar nicht bei dir liegt und ihnen das auch bekannt ist.Zitat von flying_teapotanteile herausrechnen und dementsprechend weniger zahlen.
ka musi - ka göd
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entschädigung (bzw. nicht zahlen zu müssen) bekommst du erst sobald die in den AGBs/Vertrag angegebene Schwelle unterschritten ist
bei Privatverträgen hast meist eine Verfügbarkeit von 97%, d.h. ein Ausfall von 11 Tagen im Jahr ist "OK"
von daher einfach mal in deinen vertragsdaten und den agb stöbern was dort angegeben ist, und mit diesen daten kannst dann weiter dort nerven
Kann man sowas als Ausfall bewerten? Ich mein, bewusstes Steckerziehen ist doch irgendwie was anderes als "ähm sorry wir wissen nicht was los ist".Zitat von userohnenamenentschädigung (bzw. nicht zahlen zu müssen) bekommst du erst sobald die in den AGBs/Vertrag angegebene Schwelle unterschritten ist
bei Privatverträgen hast meist eine Verfügbarkeit von 97%, d.h. ein Ausfall von 11 Tagen im Jahr ist "OK"
von daher einfach mal in deinen vertragsdaten und den agb stöbern was dort angegeben ist, und mit diesen daten kannst dann weiter dort nerven
Warum is der erste Weg immer zu höheren Instanzen? Ruf doch mal bei deinem Provider an und frag wie sie sich das vorstellen. Wenn die nicht zufriedenstellend reagieren kann man immer noch über Konsumentenschutz oder Regulierungsbehörden nachdenken.
Eigentlich meinte ich den Konsumentenschutz als Berater, nicht "rechtsverteidiger". Ich kann mir denken, dass die schon ein paar mal solche Fälle hatten, und somit wissen ob das mit den AGBs ausgeschlossen wird, oder nicht.
Zumindest würde ich das machen, bevor ich die Zahlung einstell.
Zahlung einstellen würd ich so oder so nicht machen, damit bist mit Sicherheit nur länger Internetlos und hast n haufen Scherereien im Anhang
Bin voll bei dio...geh einfach mal in die Offensive...
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