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Zitat von thatEs gibt ja auch absichtlich offene Zugänge. Ich gehe davon aus, dass jeder, der einen unverschlüsselten WLAN Access Point betreibt, diesen zur freien Verfügung stellt - weil wenn er das nicht wollte, dann würde er ja zumindest WEP einschalten.
Zitat von thatIch gehe davon aus, dass jeder, der einen unverschlüsselten WLAN Access Point betreibt, diesen zur freien Verfügung stellt - weil wenn er das nicht wollte, dann würde er ja zumindest WEP einschalten.
also laut heise meldung ist es zumindest in deutschland nicht strafbar in einem ungeschützten offenen wlan umzugeistern. vorsätzliche zerstörung oder schlicht gesagt bledsin machen ist hingegen natürlich verboten!
aber ich würd mir das offene Wlan solangs offen ist als eine art "fallback" nehmen sofern dein Internet mal nicht geht.
//edit
Kurzusammenfassung des Berichtes:
Student hat Laptop "ganz neu bekommen" schaltet ihn ein und pling ist in einem fremden Wlan. Er ist so begeistert darüber das er das 2 vorbeikommenden Polizisten erzählt. Die sind aber nicht so begeistert darüber nehmen ihn fest und beschlagnahmen sein notebook. er ist dann aber wieder freigelassen worden und das notebook ist ihm zurückgegeben worden weil es eben kein, wie von den beiden polizisten gemeinter, vorsätzliches "hacken" in das Wlan war sondern ohne sein zutun geschehen ist. dann hat heise noch irgend einen "rechtsexperten" zu dem thema interviewed und der hat gemeint, dass selbst wenn es zu einer anklage gekommen wäre, das Urteil auf jeden fall freispruch gelautet hätte.
Zitat von thatEs gibt ja auch absichtlich offene Zugänge. Ich gehe davon aus, dass jeder, der einen unverschlüsselten WLAN Access Point betreibt, diesen zur freien Verfügung stellt - weil wenn er das nicht wollte, dann würde er ja zumindest WEP einschalten.
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