URL: https://www.overclockers.at/internet-provider/schwerwiegende_eingriffe_in_die_agb_bei_t-mobile_u_216625/page_9 - zur Vollversion wechseln!
wieso? vertrag sollte erst mit 24.7. abgedreht werden.Zitat von userohnenamendas problem daran wird sein: sobald der vertrag gekündigt ist, wird eine portierung nicht mehr möglich
hm gibts wo ne musterbrief wie so eine kündigung aussehen soll....?
Normalerweise ist eine Portierung nur vor Kündigung möglich. Und dann gibt's leider Anbieter, die eine Portierung automatisch als Kündigung verstehen, und den Vertrag (und etwaige Zusatzgebühren, zB für gestützte Endgeräte) sofort fällig stellen. Somit würde dann eine ausserordentliche Kündigung wegen Änderung der AGB ins Wasser fallen.
Wo steht sowas dann? In den AGB? Ich hab auf den Portierungszettel nämlich keinen Warnhinweis darauf entdeckt.Zitat von ccrNormalerweise ist eine Portierung nur vor Kündigung möglich. Und dann gibt's leider Anbieter, die eine Portierung automatisch als Kündigung verstehen, und den Vertrag (und etwaige Zusatzgebühren, zB für gestützte Endgeräte) sofort fällig stellen. Somit würde dann eine ausserordentliche Kündigung wegen Änderung der AGB ins Wasser fallen.
Bei meinen Nüv (T-Mobile) steht aber auch was von 80€ bzw. von Restkosten...
Also in meiner NUEV von tele.ring steht nichts von 80€. Da steht jeder Auftrag kostet 15€.
ZitatKosten:
Entgelt für die Übermittlung dieser Information Mitnahmekosten gemäß Tarifbestimmungen Für die Übermittlung dieser Information wurde Ihnen eine einmalige Gebühr von EUR 4.- pro SIM-Karte in Rechnung gestellt. Die Mitnahmekosten werden erst bei der Mitnahme nur für die tatsächlich mitgenommene Rufnummern verrechnet. 1 SIM-Karte(n) zu je EUR 4.- 1 SIM-Karte(n) zu je EUR 15.- EUR 15.- EUR 4.-
Zu beachten...
- Die Sprachboxnummer wird automatisch mit übernommen. - Etwaig gesammelte flamingos, kläxchen. oder minits verfallen im Zuge der Rufnummernmitnahme -a uStoolmltea tIihsrc Hh.andy nur mit T-Mobile SIM-Karte funktionieren, können Sie diese Sperre kostenpflichtig (EUR 50.- bzw. EUR 150.- ) über Ihr T-Mobile Serviceteam aufheben lassen. - Falls Sie Ihren Vertrag vor Ablauf einer bestehenden Mindestvertragsdauer (per sofort im Zuge der Rufnummernmitnahme) kündigen, wird zusätzlich zu den hier aufgelisteten Kosten eine Abschlagszahlung von EUR 80.- pro SIM-Karte** verrechnet.
ZitatMitnahme Ihrer Rufnummer und Kündigung:
Die Mitnahme Ihrer Rufnummer zu einem anderen Betreiber hat nicht die automatische Kündigung Ihres Vertrages bei T-Mobile zur Folge. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Rufnummer nach der Mitnahme nicht mehr für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten von T-Mobile genutzt werden kann. Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, ohne Ihren Vertrag bei T-Mobile zu kündigen, erhalten Sie bei T-Mobile automatisch eine neue T-Mobile Rufnummer zugewiesen. Der Vertrag läuft dann zumindest bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer weiter. Zur Auflösung des Vertrages ist eine gesonderte schriftliche Kündigung gemäß § 7 erforderlich. In diesem Fall werden einmalig die gesamten bis zum Ende der Vertragslaufzeit ausständigen Grundentgelte sowie die unten angeführten zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Details dazu finden Sie in der Übersichtstabelle.
Kündigung is raus, sollten sie einen Tarif haben der mit Bigbob mithalten kann lass ich mich gern dazu überreden zu bleiben (erspart mir Jailbreak und unlock dauernd).
hab mir den thread komplett durchgelesen aber auf folgende frage keine antwort gefunden:
wenn ich von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch mache, wann kann ich mich dann wieder als neukunde (mit allen vorteilen) bei t-mobile anmelden? gibts da eine wartefrist?
hintergrund dieser frage: das iPhone 4G.
Weiß vielleicht jemand ob man das iPhone nach Vertragsende offiziell von T-Mobile entsperren kann und was das kosten würde?
50€ nach MVD
wies bei der Sokü ausschaut is ne andere Sache
Um hier ein paar Sachen klarzustellen (alle diese Infos habe ich von einem TMo Mitarbeiter):
Macht man eine Sokü läuft der Vertrag bis zum 24.07..
Die Rufnummer muss vor der Kündigung portiert werden. Danach ist es nicht möglich.
Handies entsperren kann man nach der MVD. Auch eine Sokü ändert nichts daran. Das Datum der MVD gilt als jener Zeitpunkt wann man das Handy entsperren kann.
Zitat von djonnyhab das gelesen hab aber vergessen einen weiteren Punkt zu lesen
Ich hab mir die mühe gemacht und alle seiten durchgelesen..
Meine Frage hierzu:
Wenn man innerhalb der MVD vom Sonderkündigungsrecht gebrauch macht, muss man dann die Restgebühr im Vorhinein zahlen?
Es steht ja nur hier, dass man ohne Kosten kündigen kann, aber nix davon das T-Mobile einem dann die Rest MVD in Rechnung stellt.
Ich z.B. hab erst im März einen neuen Vertrag angemeldet (39,- p.M. + iPhone 3GS + 24Monate MVD), wenn ich jetz kündige, müsste ich quasi 20 Monate im Vorhinein bezahlen oder doch nicht?
Könnte mir bitte diesbezüglich wer infos dazu geben?
natürlich nicht! das ist ja das feine an der sache.
overclockers.at v4.thecommunity
© all rights reserved by overclockers.at 2000-2025