Playstation 4 Pro - Seite 20

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böhmi schrieb am 09.01.2018 um 13:54

Gleich mit dem Anwalt zu Gamestop! :D


Wyrdsom schrieb am 09.01.2018 um 13:55

Braucht wer einen guten? :D


aNtraXx schrieb am 09.01.2018 um 13:56

Anwalt scheint ihnen auch egal zu sein. Habe bereits klar gestellt, dass ich die Aussagen wie Namen schriftlich bräuchte um es so an den Rechtschutz weitergeben zu können.


shad schrieb am 09.01.2018 um 13:56

naja ehrlich jetzt :D mir warad das telefonieren zu blöd, bist ja im recht da braucht ma ned diskutieren mit dem schwammerl verein :D


creative2k schrieb am 09.01.2018 um 14:12

Wahnsinn. Danke für die Info, werd bei Gamestop bestimmt nix mehr kaufen.

Mir gings mal beim Ditech so, wo ich was online gekauft hatte und die meinten es gilt nicht das Rückgaberecht, weil ichs abgeholt hab. (Gilt ja bei Online KAUF, hatte es ja schon bezahlt, aber das war denen auch egal)


COLOSSUS schrieb am 09.01.2018 um 14:13

Zitat aus einem Post von creative2k
Mir gings mal beim Ditech so, wo ich was online gekauft hatte und die meinten es gilt nicht das Rückgaberecht, weil ichs abgeholt hab.

Das Fernabsatzgesetzt gilt, streng ausgelegt, nur bei Versandbestellungen, wo dir das gekaufte Gut von Dritten geliefert wird. Es ist gaengige Praxis in der Branche, das so handzuhaben.


rad1oactive schrieb am 09.01.2018 um 14:13

ich würd mal beim VKI anrufen und das denen schildern.


PS: Gamestop ist am Telefon immer der größte Rotz. Im Laden selbst sind sie dann eh (meistens) freundlicher.


creative2k schrieb am 09.01.2018 um 14:16

Zitat aus einem Post von COLOSSUS
Das Fernabsatzgesetzt gilt, streng ausgelegt, nur bei Versandbestellungen, wo dir das gekaufte Gut von Dritten geliefert wird. Es ist gaengige Praxis in der Branche, das so handzuhaben.

Gehts hier nicht um den Vertragsabschluss? Der kommt ja mit der Bezahlung, also Online zustande, egal ob ichs dann abhole. (Ich hatte damals den Thread hier auch im Forum, wo mir von anderen Usern auch bestätigt wurde, dass Fernabsatzgesetz gelten müsste, aber dürfte wohl doch nicht so eindeutig sein?)

Sorry für OT :)


blood schrieb am 09.01.2018 um 14:18

Zitat aus einem Post von aNtraXx
Anwalt scheint ihnen auch egal zu sein. Habe bereits klar gestellt, dass ich die Aussagen wie Namen schriftlich bräuchte um es so an den Rechtschutz weitergeben zu können.

du könntest das ganze auf reddit posten. wenn das viele leute lesen, würde das maybe was bewirken.
ein einzelner, unzufriedener kunde ist den firmen egal, aber schlechte publicity ist ein großes no no.


creative2k schrieb am 09.01.2018 um 14:20

Vielleicht auch mal auf Facebook posten? (Keine Ahnung ob GS dort antwortet?) Einfach sachlich posten und ne Antwort erbitten warum das so ist, obwohl es dem Gesetz nach anders ist.


UnleashThebeast schrieb am 09.01.2018 um 14:36

Bitte scheissts doch alle ned so viel herum, das gibts ja nicht??? Das erste Mal, wenn ich so a blede Antwort von der Bude bekomme, kümmer ich mich um garnixmehr, was über den Anruf beim Rechtschutz hinausgeht... "na, morgen ruf ich nochamal an, vielleicht kommt ja wer anderer" whut??


JDK schrieb am 09.01.2018 um 15:43

Ich check auch nicht, wieso da nochmal telefonierst, zumal da nix schriftlich hast zum gscheiden Protokollieren.


daisho schrieb am 09.01.2018 um 15:54

Zitat aus einem Post von COLOSSUS
Das Fernabsatzgesetzt gilt, streng ausgelegt, nur bei Versandbestellungen, wo dir das gekaufte Gut von Dritten geliefert wird. Es ist gaengige Praxis in der Branche, das so handzuhaben.
Hat sich da was geändert in den letzten Jahren? Weil mein letzter Stand war dass es darauf ankommt wo der Vertrag zustande kommt. Das natürlich manche Onlineshops (früher beginnend mit DiTech) sowas zu umgehen versuchen indem sie sagen es ist eh nur eine "Reservierung" und der Kaufvertrag kommt erst persönlich im Shop bei der Abholung zustande ist wieder was anderes ...


COLOSSUS schrieb am 09.01.2018 um 16:13

Zitat aus einem Post von creative2k
Gehts hier nicht um den Vertragsabschluss?

Siehe daishos Post und schau genau, was dir der Haendler im Falle der "Online-Reservierung" (bzw. Bestellung zur Selbstabholung) zuschickt.


aNtraXx schrieb am 09.01.2018 um 19:07

Ich habe heute erneut angerufen um die Antwort der Zentrale an die Filiale zu erhalten.

Ich habe das Rattern/Schleifen/Surren mit meiner Sony RX100 aufgenommen und auf Youtube gestellt. Die Lautstärke des Videos wurde allerdings erhöht damit man das Rattern deutlicher wahrnehmen kann. Die Lautstärke des Lüfters entspricht nicht der Realität ;).

https://youtu.be/2aEySurqMWc




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