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Gleich mit dem Anwalt zu Gamestop!
Braucht wer einen guten?
Anwalt scheint ihnen auch egal zu sein. Habe bereits klar gestellt, dass ich die Aussagen wie Namen schriftlich bräuchte um es so an den Rechtschutz weitergeben zu können.
naja ehrlich jetzt mir warad das telefonieren zu blöd, bist ja im recht da braucht ma ned diskutieren mit dem schwammerl verein
Wahnsinn. Danke für die Info, werd bei Gamestop bestimmt nix mehr kaufen.
Mir gings mal beim Ditech so, wo ich was online gekauft hatte und die meinten es gilt nicht das Rückgaberecht, weil ichs abgeholt hab. (Gilt ja bei Online KAUF, hatte es ja schon bezahlt, aber das war denen auch egal)
Zitat aus einem Post von creative2kMir gings mal beim Ditech so, wo ich was online gekauft hatte und die meinten es gilt nicht das Rückgaberecht, weil ichs abgeholt hab.
ich würd mal beim VKI anrufen und das denen schildern.
PS: Gamestop ist am Telefon immer der größte Rotz. Im Laden selbst sind sie dann eh (meistens) freundlicher.
Zitat aus einem Post von COLOSSUSDas Fernabsatzgesetzt gilt, streng ausgelegt, nur bei Versandbestellungen, wo dir das gekaufte Gut von Dritten geliefert wird. Es ist gaengige Praxis in der Branche, das so handzuhaben.
Zitat aus einem Post von aNtraXxAnwalt scheint ihnen auch egal zu sein. Habe bereits klar gestellt, dass ich die Aussagen wie Namen schriftlich bräuchte um es so an den Rechtschutz weitergeben zu können.
Vielleicht auch mal auf Facebook posten? (Keine Ahnung ob GS dort antwortet?) Einfach sachlich posten und ne Antwort erbitten warum das so ist, obwohl es dem Gesetz nach anders ist.
Bitte scheissts doch alle ned so viel herum, das gibts ja nicht??? Das erste Mal, wenn ich so a blede Antwort von der Bude bekomme, kümmer ich mich um garnixmehr, was über den Anruf beim Rechtschutz hinausgeht... "na, morgen ruf ich nochamal an, vielleicht kommt ja wer anderer" whut??
Ich check auch nicht, wieso da nochmal telefonierst, zumal da nix schriftlich hast zum gscheiden Protokollieren.
Hat sich da was geändert in den letzten Jahren? Weil mein letzter Stand war dass es darauf ankommt wo der Vertrag zustande kommt. Das natürlich manche Onlineshops (früher beginnend mit DiTech) sowas zu umgehen versuchen indem sie sagen es ist eh nur eine "Reservierung" und der Kaufvertrag kommt erst persönlich im Shop bei der Abholung zustande ist wieder was anderes ...Zitat aus einem Post von COLOSSUSDas Fernabsatzgesetzt gilt, streng ausgelegt, nur bei Versandbestellungen, wo dir das gekaufte Gut von Dritten geliefert wird. Es ist gaengige Praxis in der Branche, das so handzuhaben.
Zitat aus einem Post von creative2kGehts hier nicht um den Vertragsabschluss?
Ich habe heute erneut angerufen um die Antwort der Zentrale an die Filiale zu erhalten.
Ich habe das Rattern/Schleifen/Surren mit meiner Sony RX100 aufgenommen und auf Youtube gestellt. Die Lautstärke des Videos wurde allerdings erhöht damit man das Rattern deutlicher wahrnehmen kann. Die Lautstärke des Lüfters entspricht nicht der Realität .
https://youtu.be/2aEySurqMWc
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